Rückgabe bei ebay Kleinanzeigen

Hallo liebe Forennutzer,
ich habe ein Problem als Verkäufer bei ebay Kleinanzeigen und bitte euch hierfür um eure Hilfe.

Ich habe vor kurzen selbst einen Artikel über ebay Kleinanzeigen gekauft. Dabei handelt es sich um einen Gegenstand fürs Pferd, der eine Größe hat.
Dieser Artikel hat meinem Pferd leider nicht gepasst und daher habe ich ihn weiterverkauft.
Nun hat ein Käufer mir den Artikel abgekauft und behauptet nun, dass die Größe nicht der Größe der Anzeige entspricht. Ich habe aber vorab mit Ihr gemailt und sie da auch gefragt, was sie denn für ein Pferd hat, da es meinem nicht passt und ich mir daher nicht sicher wegen der Größe bin, da auch in dem Artikel keine Größe steht. Ich habe ihr gesagt, dass ich den Artikel selbst gebraucht gekauft habe.
Nun möchte die Käuferin den Artikel zurückgeben, da sie behauptet, dass er eine andere Größe hat, als in meiner Anzeige beschrieben. Jedoch habe ich ihr ja ausdrücklich gesagt, dass ich den Artikel selbst in der Größe gekauft habe.
Sie droht mir nun mittlerweile auch mit einer befreundeten Anwältin, wenn ich den Artikel nicht zurück nehme.
Ich kenne es nur, dass ich als Privatverkäufer keine Rückgabe gewährleisten muss, oder?

Muss ich den Artikel zurücknehmen?

Hallo !

Ja,private Verkäufer dürfen(und müssen es aber auch erwähnen!) die sonst beim Verkauf geltenenden Rückgabe-,Gewährleistungsrechte ausschließen.
Aber gehts hier darum ?

Man bemängelt eine fehlerhafte Beschreibung,bzw. Eigenschaft der angebotenen Ware ! Die Beschreibung muss stimmen.
Und wenn man Ware mit falscher Angabe einfach so weiterverkauft,dann haftet man nun selbst für die falsche Angabe,wenn man sie unverändert übernimmt.

Wenn man selbst schon Bedenken wegen einer Größenangabe der Ware hatte,dann sollte man es tunlichst in seine Beschreibung aufnehmen,etwa „fällt größer aus“ oder „Größenangabe stimmt nicht,weil …“.

Und dann macht man selbst richtige Maßangaben,die man selber an der Ware vornimmt. Und lässt die vorh. Größenbezeichnung weg oder schränkt sie deutlich ein mit den neuen Hinweisen.
Oder empfiehlt Besichtigung vor dem Kauf.

Macht man das nicht,dann kann der Käufer nun zu Recht bemängeln,dass die Angabe nicht stimmt.
Man kann doch nicht Schuhe in Gr. 40 anbieten von denen man selber weiss,sie sind ungewöhnlich groß oder klein für Gr. 40.
Dazu gehörte ein entsprechender Hinweis,ob es trotzdem jemand kaufen würde,mag dahingestellt bleiben .

mfG
duck313