Hallo Allerseits,
ich habe letzte Woche eine Luftreinigungsgerät (IQAir 250) über Ebay erstanden - von Privat unter Rückgabeausschluss. In der Artikelbeschreibung wurde der Artikel als „Gebraucht, aber in gutem Zustand“ bezeichnet (Standardformulierung bei Ebay). Es erfolgte weiterhin der Hinweis, dass das Gerät im Raucherbereich eingesetzt wurde.
Bei Inbetriebnahme musste ich feststellen, dass das Gerät, das lt. zitierter Herstellerangabe u.a. auch Gerüche neutralisieren soll, einen deutlichen Eigengeruch (nach Aschenbecher) ausstößt. Auf Anfrage hat der Hersteller des Geräts festgestellt, dass mindestens der (teure) austauschbare Geruchsfilter verbraucht sei.
Meine Frage: Könnte ich hier von einer falschen Artikelbeschreibung ausgehen, die mir auch in Privatkäufen eine Rückgabe ermöglichen würde?
Meiner Meinung nach kann man einem Gerät zur Geruchsbeseitigung, welches selbst Gestank verursacht, keine gutem Zustand zuschreiben - auch wenn der Hinweis erfolgt, dass das durch das Gerät Tabakrauch gezogen wurde und die Verkäufer als mutmaßliche Raucher den Mangel des Gerätes wohl gar nicht sensorisch beurteilen konnten.
Schon einmal Danke für Eure Rückmeldungen
Doppelemm