Rückgabe bei ungenauer Artikelbeschreibung?

Hallo Allerseits,
ich habe letzte Woche eine Luftreinigungsgerät (IQAir 250) über Ebay erstanden - von Privat unter Rückgabeausschluss. In der Artikelbeschreibung wurde der Artikel als „Gebraucht, aber in gutem Zustand“ bezeichnet (Standardformulierung bei Ebay). Es erfolgte weiterhin der Hinweis, dass das Gerät im Raucherbereich eingesetzt wurde.
Bei Inbetriebnahme musste ich feststellen, dass das Gerät, das lt. zitierter Herstellerangabe u.a. auch Gerüche neutralisieren soll, einen deutlichen Eigengeruch (nach Aschenbecher) ausstößt. Auf Anfrage hat der Hersteller des Geräts festgestellt, dass mindestens der (teure) austauschbare Geruchsfilter verbraucht sei.

Meine Frage: Könnte ich hier von einer falschen Artikelbeschreibung ausgehen, die mir auch in Privatkäufen eine Rückgabe ermöglichen würde?

Meiner Meinung nach kann man einem Gerät zur Geruchsbeseitigung, welches selbst Gestank verursacht, keine gutem Zustand zuschreiben - auch wenn der Hinweis erfolgt, dass das durch das Gerät Tabakrauch gezogen wurde und die Verkäufer als mutmaßliche Raucher den Mangel des Gerätes wohl gar nicht sensorisch beurteilen konnten.

Schon einmal Danke für Eure Rückmeldungen
Doppelemm

Hallo, bin z,Zt. krank. Mfg kahlken

In diesem Fall bin ich mir auch nicht sicher, da das Gerät schon richtig beschrieben wurde allerdings würde ich es nie wagen das Gerät ohne einen neuen oder zumindest geruchsfreien Filter zu liefern. Anstand und Verkäufermoral gebieten das. Vermutlich bleibt nur eine negative Bewertung abzugeben und diese auch zu begründen. Sorry, leider kann ich dazu nicht mehr sagen.

hallo Doppelemm,

denke mal keine ganz einfache Sache -

Also wenn ich du wäre, würde ich freundlich Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und dem die Sache schildern, so wie du in deiner Fragestellung geschrieben hast, dass er - als Raucher - diesen Tabakgeruch eben so nicht selber feststellen konnte, und eben somit auch nicht auf die Idee hätte kommen können, dass das Gerät nicht mehr so ganz in gutem Zustand ist weil eben der teure Filter verbraucht ist …
und eben weil der Zustand nicht mehr gut ist dass du es deshalb zurückgeben möchtest.

also ich würde versuchen dass gütlich zu regeln …

ansonsten ist das m.M. nach alles eine Auslegungssache -
( aber m.M. )
und m.M. nach könnte das - was dich stört - sogar Filterunabhängig sein … alleine wenn das Gerät auch ohne in Betrieb zu sein - in einem Raum steht in dem geraucht wird, vermute ich mal, dass das Gehäuse den Geruch aufnimmt …
( eben nicht mehr in der Luft ist aus der das Gerät das rausfiltert )
Na ja - und es war eben angegeben dass es aus einem Raucherhaushalt kommt -

andere Frage : hast du zufällig mit paypal bezahlt ?
falls dann hättest du die vielleicht an deiner Seite wenn es mit der freundlichen Einigung nicht klappt.
( falls dazu Fragen, dann bitte gib mir mal die Artikelnummer )

hoffe ich konnte dir wenigstens etwas weiterhelfen, und drücke dir die Daumen, dass
es wenigstens für dich zu einer halbwegs zufriedenstellenden Lösung kommt.

liebe Grüße marita

Hallo doppelemm,
meiner Meinung nach wird es schwierig, dem Verkäufer direkt eine falsche Artikelbeschreibung nachzuweisen.
Das Gerät läuft zumindest und hat wohl auch kein äußerlichen Beschädigungen.
Dass es Eigengeruch verursacht, ist höchst ärgerlich.
Aber der Verkäufer hat darauf hingewiesen.
Ich sehe es wie Sie: er selbst weiß wahrscheinlich gar nicht, wie sehr es nach Tabak stinkt.
Ich sehe schwarz, wenn der Verkäufer nicht aus Kulanz das Gerät zurücknimmt…
Tut mir leid, dass ich in diesem Fall nichts anderes schreiben kann. Ich kann natürlich keine verbindlichen Aussagen machen.
MfG
connybra

Danke für Eure Antworten!

@ marita: Ich habe Dir die Art.-Nr. zugemailt. Leider war die Bezahlung nicht per Paypal.

Nochmal zum Gerät: Tatsächlich ist auch das Gehäuse verräuchert - wenn ich die Filter rausnehme, merkt man immer noch einen Tabakgeruch (den man wohl durch gründliches Reinigen minimieren könnte?!). Allerdings sollte dieser Geruch durch den/die NACHgelagerten Filter entfernt werden. Wenn ich allerdings bei diesem Gerät die Abdeckung entferne, so dass mir die Luft aus den Filtern „direkt“ entgegenkommt, bläst mir eben ein voller Aschenbecher entgegen. Der Grundgeruch vom Gehäuse sollte also spätestens dann neutralisiert sein, wird aber sogar noch verstärkt! Die betroffenen Filter kann ich eben nicht reinigen sondern müssen neu erworben werden (>300 Euro!).

Wenn ein Kopfkissen oder einen bloßen Ventilator aus einem Raucherhaushalt erworben hätte, dann könnte ich mich wohl nicht beklagen, aber einem Raumluftreiniger mit der ausdrücklich angegebenen Eigenschaft der Geruchsbeseitigung als „Gerät ist in einem guten Zustand und voll funktionsfähig“ zu bezeichnen, welches dann einen Geruch absondert, gegen den man eigentlich das Gerät einsetzen wollte, ist meiner Meinung nach falsch. Zutreffender wäre die Bezeichnung „nur beschränkt funktionsfähig“ - das lässt sich aber nicht so gut verkaufen…

Ich hatte übrigens im Vorfeld der Auktion an den Verkäufer die Frage gestellt, ob das Gerät evt. im gewerbl Bereich eingesetzt wurde und ob dann der Filter dicht sei. Darauf wurde mir geantwortet, dass das Gerät aus einem 2-Personenhaushalt stammt und der Filter gewiss nicht „dicht“ sei unter verweis auf die Restlaufanzeige des Geräts (die Allerdings vom Gerät nur anhand diverser von Nutzer anzugebender Einstellungen errechnet bzw. eher geschätzt wird).

Vielen Dank und lieben Gruß
Doppelemm

Hallo connybra,
danke für den Beitrag, inszwischen hatte ich schon mit einer anderen Antwort ergänzt.
Ich möchte aber dennoch betonen:
Die Funktion des Gerätes ist es, eben nicht nur zu laufen und äußerlich unversehrt auszuschauen, sondern die Luft zu reinigen. Das wäre ungefähr so, als wolltest Du dir mit Seife die Hände waschen, die dadurch aber schnmutziger werden. Selbst wenn es die Verkäufer nicht so eingeschätzt haben, entbindet es sie doch doch nicht einer Sorgfaltspflicht.
Den Nachweis der Geruchsbelästigung an sich zu führen dürfte technisch allerdings tatsächlich nicht einfach - ich müsste wohl eine „Sachverständigennase“ heranführen :smile:

LG
Doppelemm

Hmm, das ist ja schon eher 'ne Frage für 'nen Rechtsexperten…
Ich persönlich sehe die Sache so wie du, das Gerät funktioniert im Prinzip nicht so wie es beschrieben wird, somit ist die Beschreibung inkorrekt. Versuch’s doch erstmal über die freundliche Tour beim Verkäufer nachzuhaken. Mal sehen, wie der reagiert…
Ebay ansonsten hält sich bei solchen Dingen gern raus und zurück :frowning:
Mehr weiß ich leider auch nicht, sorry…
Viel Erfolg wünsch ich dir trotzdem!
Gruß, mouseberg

Hallo,
mit dem Kauf hast Du den Rückgabeausschluß akzeptiert. Selbst wenn Du das Gerät zurück schickst sehe ich keine Chance dass Du auch Dein Geld zurück bekommst. Dir bleibt nur die Wahl das Gerät zu entsorgen oder einen teueren Ersatzfilter zu kaufen.

Hallo Allerseits,
ich habe letzte Woche eine Luftreinigungsgerät (IQAir 250)
über Ebay erstanden - von Privat unter Rückgabeausschluss. In
der Artikelbeschreibung wurde der Artikel als „Gebraucht, aber
in gutem Zustand“ bezeichnet (Standardformulierung bei Ebay).
Es erfolgte weiterhin der Hinweis, dass das Gerät im
Raucherbereich eingesetzt wurde.

hallo
die artikelbeschreibung war richtig in diesem fall da ja alles erwähnt wurde nun lag es in ihrem ermessen das gerät nicht zu kaufen das es gebraucht war war zu erkennen auch das es unter rauch eingesetzt wurde in so einem fall kann man nun haare spalten für die zukunft rate ich ihnen so etwas nicht mehr gebraucht zu kaufen sie hätten davon ausgehen müssen das es riecht da es gebraucht war

mfg

Bei Inbetriebnahme musste ich feststellen, dass das Gerät, das
lt. zitierter Herstellerangabe u.a. auch Gerüche
neutralisieren soll, einen deutlichen Eigengeruch (nach
Aschenbecher) ausstößt. Auf Anfrage hat der Hersteller des
Geräts festgestellt, dass mindestens der (teure) austauschbare
Geruchsfilter verbraucht sei.

Meine Frage: Könnte ich hier von einer falschen
Artikelbeschreibung ausgehen, die mir auch in Privatkäufen
eine Rückgabe ermöglichen würde?

Meiner Meinung nach kann man einem Gerät zur
Geruchsbeseitigung, welches selbst Gestank verursacht, keine
gutem Zustand zuschreiben - auch wenn der Hinweis erfolgt,
dass das durch das Gerät Tabakrauch gezogen wurde und die
Verkäufer als mutmaßliche Raucher den Mangel des Gerätes wohl
gar nicht sensorisch beurteilen konnten.

Schon einmal Danke für Eure Rückmeldungen
Doppelemm

Hallo Allerseits,

ich denke mir, wenn ich das Gerät gekauft hätte, für eine Rücknahme hätte ich äußerst schlechte Karten. Denn der Verkäufer hat es als gebraucht zwar, aber in gutem Zustand verkauft, so dass du davon ausgehen konntest, das es irgend eine Macke hat. Wenn du ein gebrauchtes Auto verkauftst und sagst das es in gutem Zustand ist, aber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Reifen schon ziemlich abgefahren sind, kann dir auch keiner was. Du wirst dem Verkäufer nicht nachweisen können das er den Mangel absichtlich verschwiegen hat. Kannst es halt nur versuchen auf Kulanz oder, dass er dir beim Kauf des neuen Filters entgegen kommt da er sonst eine äusserst schlechte Bewertung von dir bekommt. Manchmal riskieren die eben doch lieber keine schlechte Bewertung als 10 oder 20€ mehr in der Tasche zu haben.
Viel Glück
virgell

Hallo marianne,

danke Dir und den anderen für Eure Antworten.

Ich wollte eigentlich erst die Antwort des Verkäufers abwarten, bevor ich Euch Neuigkeiten mitteile, aber ich möchte an dieser Stelle doch noch einmal mein Verständnis der Sache verdeutlichen und zwar am Beispiel des Autos.

Dessen Funktion: Der Transport von Personen. Ein kaputter Motor wäre hier ein entscheidender Mangel, nicht jedoch abgefahrene Reifen; damit kommt man von A nach B, wenn auch evt. unsicherer.

Die Funktion eines Luftreinigers: Die Luft zu reinigen (von Stäuben/Gasen/Gerüchen). Dabei stört kein Kratzer am Gehäuse. Auch gebrauchte Filter mit verkürzter Lebensdauer oder evt. verringerter Effektivität sind akzeptabel, solange die Luft BESSER wird.

Nun wird Sie wird aber nicht besser, sie bleibt nicht einmal unverändert - sie wird SCHLECHTER!
Wie soll man sich das bei einem Auto vorstellen? Es bleibt nicht nur stehen, sondern entschleunigt sogar die Insassen?
Vielleicht am ehesten so: Das Auto wird als fahrbereit angepriesen, tatsächlich sind die Reifen aber platt, da löchrig, und müssen neu gekauft werden (außerdem klemmen die Türen von innen, so dass man den Bus verpasst :smile:

Und eben diesem „Autoreifen“ meines Luftreinigers wurde eine Restlaufzeit zugeschrieben, obwohl er verbraucht war. Diese Einschätzung des Filterzustands teilte übrigens lt. meiner Beschreibung auch der Hersteller auf Anfrage.

Ein Sachverhalt, den ich noch nicht bedacht habe, ist die Frage, ob ein solches Kaufgeschäft überhaupt angefochten werden kann, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt (was ich wohl wirklich nicht nachweisen könnte). Da wäre dann aber wirklich eine Frage für Juristen…

Dass ich mir diese Mühe der Beschreibung mache und auch Euch so zahlreich und ausführlich bemühe hat übrigens nicht 10 - 20 Euro als Ursache sondern eine andere Dimension:
Ein neues komplettes Filterset kostet stolze 315 €!

Allen Euch ein schönes Wochenende und herzliche Grüße von Doppelemm

Hallo, da es sich um einen Privatverkauf handelt und das Gerät gebraucht angeboten wurde unter Ausschluss der Rückgabe,ist entweder mit dem Verkäufer unter Androhung einer schlechten Beurteilung über Rücknahme zu diskutieren oder mit Drohung Rechtsanwalt (Zivilklage)

Viel Erfolg

josef-rudolf

Guten Morgen und sorry - habe Deine lange zurück liegende Anfrage gefunden. Tut mit leid - ist mir durch die Lappen gegangen. Hoffe, inzwischen sind gute Tipps und Ratschläge eingegangen.
Gruß - Piri K.