Wer Ärger will soll ihn auch haben
Hallo,
Ein Arbeitnehmer wird während seiner Krankheit fristgerecht
gekündigt und freigestellt. Im Besitz des Arbeitnehmers sind
noch die Büroschlüssel,Das Firmenhandy,Ec-Karte etc.
wurde ihm die Überlassung des Handys für die private Nutzung vertraglich zugesichert? Ich denke nicht. Aus welchem logischen Grund sollte er die Sachen also behalten wollen?
Der Arbeitnehmer wird nun aufgefordert diese Dinge per
Einschreiben-Rückschein an seine Holding zu senden bzw. einen
Termin für die Übergabe zu vereinbaren.Zwischen der
Aufforderung und der Fristsetzung liegen lediglich 2 Tage. Der
Arbeitnehmer teilt mit,dass er lediglich Schlüssel und
EC-Karte fristgerecht übergeben kann, da er das Risiko des
Handyversandes nicht tragen möchte,ebenso nicht die Kosten
eines versicherten Versandes. Er schlägt den 1.Tag nach
Woraus schließt der MA, dass das Risiko des Verlustes bei ihm läge, wenn der AG ihn dazu auffordert? Woraus schließt er, dass er die Kosten zu tragen hätte? Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit des unfreien Versandes.
Daraufhin wird er aufegfordert an Tag X einen Zeitraum
zwischen 18:00-20:00 zu nennen, da die zuständige
Mitarbeiterin der Holding am diesen Tage in seiner Gegend
unterwegs sei und die Sachen persönlich bei ihm abholen würde
bzw. sich an einem neutralen Ort mit ihm treffen könnte.
Das ist doch eine gute Lösung …
Kann der AG wirklich auf diese Vorgehensweise bestehen und
wenn ja welche Konsquenzen müsste der AN fürchten wenn er sich
weigert und das Handy erst am von ihm vorgeschlagenen Termin
übergibt?
… aber es scheint hier doch eher so zu sein, dass der AN die Sachen ohne jegliche Anspruchsgrundlage und aus Verärgerung über seine Kündigung nicht rausrücken will.
Es ist davon auszugehen, dass dem AN die Sachen ausschließlich für dienstliche Zwecke überlassen wurden. Da er für die Firma nicht mehr tätig ist, besteht kein Grund diese einzubehalten. Auf der anderen Seite benötigt die Firma die Sachen, um sie einem anderen MA zu übergeben. Rückt der AN die Sachen nicht raus, macht er sich Schadenersatz pflichtig. Wir hatten bei uns auch gerade so einen Fall. Ein MA rückte aus Prinzip sein Equipment trotz mehrfacher Anmahnung und Fristsetzung nicht heraus. Für seinen Nachfolger wurde aber genau diese Ausstattung benötigt. Wir haben dann Notebook, UMTS Karte und Blackberry neu gekauft, ihm die Kosten nebst Gebühren Sperrung und Neuaktivierung der SIM Karten vom letzten Gehalt abgezogen und ihn beglückwünscht, nun stolzer Eigentümer seines alten Krams zu sein.
Wie sich so ein Verhalten auf das Arbeitszeugnis auswirkt, liegt auch auf der Hand.
Gruß
S.J.