Rückgabe gemietetes Notebook, teure Fehleranalyse

Nachdem ich mir ein gewerblich gemietetes Notebook (NP ca 800€) im Jahr 2006 hab andrehen lassen, welches ich auch monatlich bis zur Rückgabe 2012 bezahlt hatte (ca 2700€) verlangt der „Mietgeber“ jetzt eine Fehleranalyse bei Rückgabe von knapp 400€.

Das Notebook wurde von mir zurückgegeben mit „leerer“ Festplatte, dh Partitionen wurden gelöscht, mehr nicht.

Diese Firma verlangt jetzt für das finden eines „Festplattendefektes“, (der zu 95% keiner ist - einen neuen „MBR“ schreiben reicht wohl) 400€ Aufwandsentschädigung.

Restwert des Notebooks ca 150 €.

Meine Frage ist jetzt:
-darf der Mietgeber (Leasinggeber?) ohne Rückfrage beim Kunden, eine relativ teure Fehleranalyse (im Verhältnis zum von mir geschätzten Restwerts) in Auftrag geben?
Mir fällt da der Begriff „wirtschaftlicher Totalschaden“ beim Auto ein. Die Feststellung des Defekts ist doppelt so hoch wie der Restwert des Notebooks? 400 vs 150 €

-Die Fehleranalyse wurde anscheinend von schlecht ausgebildetem Personal gemacht. Jeder erfahrene PC Schrauber hätte das Problem in max 1 Stunde gelöst. Der Fehlerbericht liegt bei, da wurde mit Linux Live CD rumgedocktert, Virenscanner bei leerer festplatte is sicher sehr sinnvoll, Festplatte in andere Notebooks eingebaut usw. insgesamt 12 Std. Arbeitszeit um darauf zu schliessen dass die Festplatte defekt sei, was sie jedoch nicht ist - es ist lediglich der MBR zerschossen, welchen man leicht von der Winxp CD neuschreiben lassen kann.

-Bin ich gezwungen diese Fehleranalyse zu bezahlen?

Um das problem aus der Welt zu schaffen hab ich vorgeschlagen 300€ zu bezahlen um die stümperhafte Fehleranalyse zu bezahlen und das Notebook so wie es ist zu übernehmen.

Bitte um Rat :smile:

hallo meickel , ich kenne den vertrag nicht , aber so etwas geht gar nicht . zahle nichts mehr , du hast alles doppelt und dreifach bezahlt . schau nach was im vertrag steht- was ist alles mit der leasingrate abgegolten ? und nehme dir einen anwalt-beratungsgespräch kostet 10.-€- und mache so etwas nie nie wieder bitte -du bekommst für so viel geld ja eine complette computerstation
viele grüße vom günther

Danke Guenther60 - Anwalt für 10 Euro ? wo find ich den ? :smile:

Sorry…dafür kann ich keinen fundierten Rat erteilen…es kommt auch sicherlich darauf an, was im Mietvertrag steht…ob die das dürfen…Liebe Grüsse…Sunnyhexe

Das ist wohl eher eine Frage für den Juristen. Grundsätzlich würde ich nicht bezahlen wenn diese Fehleranalyse nicht auch im Mietsvertrag für das Gerät vermerkt ist. Und selbst wenn darf der Preis nicht unangemessen hoch sein. So wie Du schreibst könnte man ja maximal 1-2 Std veranlagen und das rechtfertigt meines Erachtens nicht den Preis von 400 EUR.
Ich persönlich würde auch keine 300 EUR inkl. Gerät bezahlen wenn diese Art der Fehleranalyse nicht ausdrücklich im Vertrag vemerkt ist.
Vielleicht gibt es hier ja noch einen Juristen, der Dir mehr Möglichkeiten benennen kann.
Gruss + viel Erfolg,
Mario

Sorry da kann ich nicht weiterhelfen.
MfG

hallo meickel , anwalt ist verpflichtet ein beratungsgespräch für 10 € mit dir zu führen zwecks erfolgsaussichten bei klage usw. , mußt du mal nachfragen und gleich darauf hinweisen : Beratungsgespräch !!!
gruß vom guenther

Danke Guenther60 - Anwalt für 10 Euro ? wo find ich den ? :smile:

Hy!

Da hilft nur Rechtsberatung!!!.. ich habe leider keine
ahnung bei Leasinggeräten.

Normalerweise steht im Leasingvertrag drin, das er so wie man Ihn bekommen hat auch zurückgeben muß, ansonsten entstehen Kosten.

Wenn also das Notebook ohne Betriebssystem war, denke ich das nix zu zahlen ist… war aber eins drauf darf der Vermieter es auf deine Kosten Prüfen und Reparieren lassen.

Wenn er 400,- Euro verlangt (falls ein Betriebssystem drauf war) ist das teuer aber im grunde
korrekt abgewickelt!!!

Hoffe ich konnte helfen!!!

Mfg
Thorsten