Nachdem ich mir ein gewerblich gemietetes Notebook (NP ca 800€) im Jahr 2006 hab andrehen lassen, welches ich auch monatlich bis zur Rückgabe 2012 bezahlt hatte (ca 2700€) verlangt der „Mietgeber“ jetzt eine Fehleranalyse bei Rückgabe von knapp 400€.
Das Notebook wurde von mir zurückgegeben mit „leerer“ Festplatte, dh Partitionen wurden gelöscht, mehr nicht.
Diese Firma verlangt jetzt für das finden eines „Festplattendefektes“, (der zu 95% keiner ist - einen neuen „MBR“ schreiben reicht wohl) 400€ Aufwandsentschädigung.
Restwert des Notebooks ca 150 €.
Meine Frage ist jetzt:
-darf der Mietgeber (Leasinggeber?) ohne Rückfrage beim Kunden, eine relativ teure Fehleranalyse (im Verhältnis zum von mir geschätzten Restwerts) in Auftrag geben?
Mir fällt da der Begriff „wirtschaftlicher Totalschaden“ beim Auto ein. Die Feststellung des Defekts ist doppelt so hoch wie der Restwert des Notebooks? 400 vs 150 €
-Die Fehleranalyse wurde anscheinend von schlecht ausgebildetem Personal gemacht. Jeder erfahrene PC Schrauber hätte das Problem in max 1 Stunde gelöst. Der Fehlerbericht liegt bei, da wurde mit Linux Live CD rumgedocktert, Virenscanner bei leerer festplatte is sicher sehr sinnvoll, Festplatte in andere Notebooks eingebaut usw. insgesamt 12 Std. Arbeitszeit um darauf zu schliessen dass die Festplatte defekt sei, was sie jedoch nicht ist - es ist lediglich der MBR zerschossen, welchen man leicht von der Winxp CD neuschreiben lassen kann.
-Bin ich gezwungen diese Fehleranalyse zu bezahlen?
Um das problem aus der Welt zu schaffen hab ich vorgeschlagen 300€ zu bezahlen um die stümperhafte Fehleranalyse zu bezahlen und das Notebook so wie es ist zu übernehmen.
Bitte um Rat