Rückgabe-Recht Versandhandel

hallo
habe eine Fage zum Rückgabe-Recht. Ich habe ein Fachbuch bestellt und festgestellt, dass es inhaltlich nicht meinen Vorstellungen entspricht, kann ich das ohne „Wenn und Aber“ (ohne Angaben von Gründen) innerhalb 14 tagen zurückschicken?
Der Verkäufer hat auf der Rechnung stehen „Rückgabe nur möglich nach Absprache“…
Hat man nicht bei ALLEM, was man kauft, ein generelles Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen???
Bin dankbar für eure Antworten,
Larah

Fauen kann doch auch nicht einfach zurückgeben, wenn sie in der Ehe nicht halten, was der Umschlag versprach.

Klingt blöde aber ist so:

rückgabe bei nichtgefallen gibt es nur für Mode, nciht für Bücher. Ausserdem hast du es ja ausgepackt und gelesen.

Wärest du zum Buchhandel gegangen und hättest es dir vor Ort angeschaut, wäre das Problem nciht aufgetreten.

gruss

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hallo
habe eine Fage zum Rückgabe-Recht. Ich habe ein Fachbuch
bestellt und festgestellt, dass es inhaltlich nicht meinen
Vorstellungen entspricht, kann ich das ohne „Wenn und Aber“
(ohne Angaben von Gründen) innerhalb 14 tagen zurückschicken?
Der Verkäufer hat auf der Rechnung stehen „Rückgabe nur
möglich nach Absprache“…
Hat man nicht bei ALLEM, was man kauft, ein generelles
Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen???
Bin dankbar für eure Antworten,
Larah

Fauen kann doch auch nicht einfach zurückgeben, wenn sie in
der Ehe nicht halten, was der Umschlag versprach.

Klingt blöde aber ist so:

rückgabe bei nichtgefallen gibt es nur für Mode, nciht für
Bücher. Ausserdem hast du es ja ausgepackt und gelesen.

Wärest du zum Buchhandel gegangen und hättest es dir vor Ort
angeschaut, wäre das Problem nciht aufgetreten.

Das ist falsch.

moe.

Das ist falsch.

moe.

Und was wäre richtig?

Ich kann ja auch kein Brötchen kaufen, reinbeißen und dann zurückbringen, oder?

Und was wäre richtig?

Richtig ist, dass es im Grundsatz weder für Mode, noch für sonst etwas ein allgemeines Rückgaberecht gibt. Die Möglichkeit der Rückgabe besteht (abgesehen vom Fall der Verkäuferkulanz) dann, wenn sie vertraglich vereinbart wurde (immer der Fall z.B. in MediaMärkten) und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen; dazu gehört vor allem der VERSANDhandel. Dort gibt es zwar auch Gegenausnahmen, Bücher gehören aber nicht dazu. Darum gilt entweder ein 14-tätiges Widerrufsrecht oder aber ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Levay

Vielen Dank für Deine ausführliche und klare Antwort, Levay!
(noch kurz zur Aufklärung: das Buch gibt es nicht in Buchhandlungen,konnte es mir also nicht vorher anschauen und es war auch nicht eingeschweißt)
Gruß
Larah

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Vielen Dank für Deine ausführliche und klare Antwort, Levay!
(noch kurz zur Aufklärung: das Buch gibt es nicht in
Buchhandlungen,konnte es mir also nicht vorher anschauen und
es war auch nicht eingeschweißt)

Da „bestellen“ ja wohl unter den Versandhandel fallen dürfte, hast Du ein vierzehntägiges Rückgaberecht. Hat Dich der Verkäufer nicht pflichtgemäß darüber bei Vertragsabschluß belehrt (was mir hier der Fall zu sein scheint) hast Du sogar ein unbegrenztes Rückgaberecht - und sei es erst nach drei Monaten.

Um Probleme zu vermeiden, darfst Du den Gegenstand nciht wie ein Besitzer benutzen. Ein Buch durchzublättern iist aber natürlich problemlos möglich. Solltest Du mehr mit dem Buch gemacht haben, kann der Händler von Dir eine Entschädigung vom Kaufpreis abziehen, Dir also weniger Geld erstatten, wenn Du das Buch zurückschickst.

Benni

Hallo, ich will auch mal…

guck mal unter dem Begriff „Fernabgesetz“. Man hat nämlich bei allen Artikeln, die per Fax, email, Telefon etc. gekauft werden (also auch Versandhandel) ein Rückgaberecht, ohne Begründung. Allerdings darf es sich nicht um verderbliche Ware oder Sonderanfertigungen handeln.

mfg DER BERND