Rückgabe von Bierkästen

Ich hoffe, ich bin hier richtig.

Bei trinkgut gibt es eine Eigenmarke und zwar Traugott Simon. Meine Frage ist jetzt, ob das Leergut auch in anderen Geschäften zurückgenommen werden muss.

Bei einem Getränkeshop wurde ich damals abgewiesen, als ich einen Kasten Oettinger abgeben wollte, mit der Begründung, das dort diese Marke nicht geführt wird.

Ist das rechtens?

Schönen Dank im vorraus,
Akasha

Einen Kasten Oettinger kannst nur dort zurückgeben, wo diese Marke auch verkauft wird. Die Bierträger sind nämlich das Eigentum der Brauerei und es gibt keinen Grund, warum REWE, Edeka oder Real bzw. der nächstgelegene Getränkemarkt einen Oettingerkasten annehmen soll, wenn diese Brauerei kein Geschäftspartner ist.

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Bei einem Getränkeshop wurde ich damals abgewiesen, als ich
einen Kasten Oettinger abgeben wollte, mit der Begründung, das
dort diese Marke nicht geführt wird.

Ist das rechtens?

Ja, dies ist so OK, denn der Händler muss ja Pfandgeld für den Kasten an dich zurückbezahlen, was er vorher ganz offensichtlich nicht von dir eingenommen hat, er müsste also aus eigener Tasche Dir das Pfandgeld geben. Dies ist für kleinere Händler schon ganz schön ärgerlich, und ich kenne sogar einen kleinen Supermarkt, der daher zu jedem Kasten eine Pfandmarke ausgibt und bei Rückgabe zurückverlangt, um sich dagegen abzusichern, dass Leute ihm fremde Kästen unterjubeln. Bei den ganz großen Supermärkten wird die Sache üblicherweise sehr großzügig behandelt, insbesondere wenn sie an Großhändlern hängen, die dann eben auch die entsprechenden Marken führen, bzw. bei Standardkästen und -flaschen, die aber immer seltener werden. Auch dürfte sich bei entsprechendem Umsatz ausgegebenes und eingenommenes Pfandgeld auch dann eher die Waage halten, wenn nicht alles 1:1 läuft. Beim Kiosk um die Ecke sieht dies aber anders aus, wenn ich z.B. vor dem Urlaub noch schnell einen Kofferraum voll Leergut dort abliefere, den ich über Monate immer vom SUpermarkt mitgebracht habe.

Gruß vom Wiz

Danke
Danke Euch beiden für die Antworten.

Ich wusste nur nicht, was jetzt rechtens ist, weil in einem Getränke-Shop die Annahme verweigert wurde, während ein anderer auch einen Kasten angenommen hat, obwohl die Marke nicht im Angebot war.
Waren übrigens beides Läden grösserer Ketten.
Muss ich mich wohl einfach auf einen Laden festlegen :wink:

Gruss,
Akasha