Rückgabe von CD's/DVD's bei defekt

Hallo,
folgende Frage: Kann man CD’S bzw. DVD’s auch geöffnet zurückgeben, wenn sich herausstellt dass die Ware einen defekt aufweisst, der nicht durch mein Verschulden, wie etwa durch Kratzer, entstanden ist?

Man hört/liest ja immer, CD’S/DVD’S sind nach öffnen des Siegels vom Umtausch ausgeschlossen!

mfg. M.Döring

Hallo,
das wird sich kaum beweisen lassen, dass die Kratzer nicht erst nach Öffnen der Verpackung entstanden sind. Für ein Gutachten ist der Streitwert viel zu gering. Die Gefahr, dass Nutzer die CDs kopieren und dann zurückgeben wollen ist aus meiner Sicht für den Verkäufer viel zu groß. Ich würde sagen, in dem Fall hat der Käufer Pech gehabt. Anders ist es, wenn es die CD im Beisein des Verkäufers aus der Verpackung nimmt und dabei der Schaden zu entdecken ist.
Grüße
Slides-Only

Hallo,
erstmal, lesen hilft, gerade der Fall mit dem Kratzer wurde durch den Ersteller ausgeschlossen :wink:.
Zweitens, wenn die CD/DVD einen Defekt aufweisst, kannst du selbstverständlich den Verkäufer auffordern, den Mangel zu beheben. Ein Aufdruck auf einer CD oder DVD kann dich nicht deines Rechtes berauben, eine mangelfreie Sache zu bekommen.
Gruß

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Auch hallo,
ich habe sehr wohl gelesen. ich weiß aber auch, dass sowie niemand zugeben würde, selbst den Kratzer reingemacht zu haben (Frager natürlich - wie immer - vollkommen ausgenommen).
Slides-Only

Man hört/liest ja immer, CD’S/DVD’S sind nach öffnen des
Siegels vom Umtausch ausgeschlossen!

Bitte nicht die freiwillige Rücknahme mit einer gesetzlichen verwechseln!

Die Möglichkeit, einen Artikel 14 Tage nach Kaufdatum wieder zurückzugeben, ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Und der Verkäufer wäre ja auch blöd, würde er geöffnete CD und DVD wieder zurücknehmen.

Einen beschädigten Artikel kann man aber unbeschadet dessen jederzeit reklamieren und einen neuwertigen Artikel verlangen. Dem vermeintlichen Raubkopierer dürfte das aber wenig nützen…

PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis

Hallo,

ich habe sehr wohl gelesen.

Probier’s nochmal.

ich weiß aber auch, dass sowie
niemand zugeben würde, selbst den Kratzer reingemacht zu haben

Und? Bedeutet das dann, dass man generell überhaupt nie irgendwas reklamieren kann, wenn das Ding einen Kratzer hat? Und das Gesetz (Sachmangelhaftung) diesbezüglich keinerlei Wirksamkeit entfaltet?
Oder ist es vielleicht doch eher so, dass Du eine Rechtsfrage mit einer Beweisfrage verwechselst?
Gruß
loderunner (ianal)

Moin
Da steht nicht drin, das die CD einen Kratzer hat, der schon drin war, sondern er will wissen, was er macht, wenn die CD defekt ist und er schießt dabei selbstverschuldete Defekte wie z.b. Kratzer ja ausdrücklich aus. Hier geht es nicht darum, wie man eine defekte CD mit Kratzer umtauscht sondern was man macht, wenn eine CD defekt geliefert wird. Die Beweisfrage ist dafür unerheblich und der Fehler ist ausdrücklich nicht auf dem Verbraucher zurück zu führen.
gruss

1 Like

Hallo,
Danke dass hier so rege geantwortet und diskutiert wird. Nur noch mal um es klarzustellen: Die CD weisst keine Kratzer auf, geht aber trotzdem nicht!". Werde jetzt mal das BGB durchstöbern, denn ich kann mir vorstellen dass die Antwortet : „aufgemachte CD’S nehmen wir nicht zurück“ trotzdem kommt!

Danke & mfg.
M.Döring

Hallo,

klar, wenn die CD/DVD defekt ist, kannst du sie auch geöffnet zurückgeben. Dann liegt ein Sachmangel vor.

Das Problem ist, dass du ja nicht beweisen kannst, dass der Kratzer da schon vorher drin war. Wenn der Verkäufer sich also stur stellt und behauptet, du hättest den Kratzer selber reingemacht, hast du schlechte Karten.

Aber so stur sind Verkäufer gar nicht immer. Ich habe es schon geschafft, ein PC-Spiel geöffnet umzutauschen. Der Preisaufkleber klebte über den Systemvoraussetzungen, so dass ich vor dem Kauf nicht sehen konnte, dass das Spiel auf meinem PC nicht läuft …

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
dann sagst du, ich will aber ne heile CD, weil ich auch heil bezahlt hab. Kann natürlich sein, das sie dir erstmal eine andere CD mitgeben die funktioniert :smile:
Wenn du was zu lesen willst, guck mal in § 434 und § 439 BGB gucken
gruss