Rückgabe von Wohnwagen bei Privatkauf

Hallo,

habe vor 3 Monaten einen Wohnwagen mittels eines adac Kaufvertrages privat verkauft. Nun will der Käufer aufgrund von (angeblichen) Schimmelbefall unter einer von ihm demontierten Abdekung den Wohnwagen zurückgeben. Nach seiner Aussage würde man im Boden des Wohnwagens erkennen das dort einmal wasser gestanden hätte.Ich war der 2. Besitzer des Wohnwagens und bis zum Verkauf war dieser immer in einem sehr gutem Zustand und noch nie gab es Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel… (der Käufer hat sich vor dem kauf selber davon überzeugt das der Wohnwagen keinerlei feuchte oder undichte stellen aufweist) muss ich diesen nun zurück nehmen oder ist das nun das Problem des Käufers?

hallo ich habe mit einem befreundeten Anwalt über dein Fall gerade gesprochen der Kaufvertrag ist rechtsgültig

Der Käufer muss die eine arglistige teuschung nachweisen und dich verklagen du brauchst dir all so keine Gedanken machen verweigerte die Rücknahme des Kaufvertrag und sehe der Sache gelassen entgegen
Guss s-k-l

Hallo
Meiner Meinung nach gibt es keine Gewährleistung beim Privatkauf und schon gar nicht ein Rücktrittsrecht nach 3 Monaten. Bei Privatkauf gilt eigentlich „gekauft wie besehen“.
Ich würde da keine große Reaktion zeigen.
Ecki-Wilk

Hallo!
Das weiß ich nicht. Aber ich würde mir mal ne Menge aussagekräftiger Fotos schicken lassen.
Zu der Frage, ob man arglistig einen bekannten Mangel verschwiegen hat oder ob man da nichts von wußte (kann ja beim 1.Besitzer passiert sein) gibt es sicher im INet Hinweise auf die Rechtsprechung, wie in so einem Fall verfahren wird und wer die Beweislast hat.

Einigung: Es kommt sicher auch darauf an, wieviel Schimmel dort ist. Wenn keine Feuchtigkeit mehr reinkommt (hier also nur einmalig Wasser dringestanden hat) kann man den Schimmel auch wieder entfernen z.B. tötet Alkohol (Isopropyl) Schimmelpilze (wenn man nicht zu Anti-Schimmel-Mitteln greifen will).
Dies habe ich selber in einem 40-Jahre alten WW schon einmal gemacht. Den befallenen Bereich kann man danach nochmal mit Klarlack oder Leinölfirnis überstreichen, damit von dort keine Gefahr mehr droht. Unter dem Boden ist das Streichen ja kein Problem.

das ist eine rein juristische Frage. Befreundeten RA kontaktieren oder beim ADAC nachfragen. Wenn die Mängelfreiheit vom Käufer schriftlich bestätigt wurde und keine arglistige Täuschung Ihrerseits vorliegt, würde ich sagen „nein“. Aber unbedingt Rechtlichen Rat einholen.
VG
Gerd

Hallo,
wenn Sie den Satz Privatverkauf ohne jegliche Garantie (Gewährleistung oder Umtauschrecht) im Kaufvertrag stehen haben, besteht kein Anspruch vom Käufer!

Sollte dieses nicht erwähnt sein, kann es ein Fall für Juristen werden, da man seit ca. 2 Jahren, auch als Privatperson eine 12monatige Gewährleistung geben muß!

Mfg
anhaenger-punkt.de

Guck mal unter http://www.caravan-test.com/news, die haben (glaube ich) auch eine Beratungsecke…

Viel Erfolg!

Ohne genaue Kenntnis des ADAC-Mustervertrages verweise ich mal auf die allgemeine Rechtslage. Bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten gibt es keine geregelte gesetzliche Gewährleistung. Entweder ist gibt eine vertragliche Regelung oder es gilt Gekauft wie gesehen.
Allerdings hat der Verkäufer nicht das Recht auf Täuschung. Er muss also auf ihm bekannte auch nicht offensichtliche Mängel hinweisen.
Diese Mängel muss er allerdings kennen oder bei normalem Gebrauch der Sache hätte erkennen müssen. Ein Schaden, der erst einer umfangreichen Sanierung auffällt ist sicher keine Täuschung.
Der Knackpunkt ist also, ob der Schaden in ihrer Besitzzeit entstanden ist. Wenn ja, hätten Sie darauf hinweisen müsse . Ansonsten müsste Ihnen der Käufer nachweisen, dass Sie den Schaden kannten, um den Vertrag anfechten zu können.
Wenn Ihm selbst während der Besichtigung nicht der Geruch aufgefallen ist, dürfte es nicht zu beweisen sein, dass Sie das gemerkt haben.

Hallo Fitness

du hast den WW doch nicht wissentlich mit Schimmel verkauft bzs. mit Absicht zum Betrug.
Der Käufer hat den WW gesehen und so gekauft. Im Kaufvertrag wird nichts anders stehen. Garantieanspruch gibt es unter privat Verkauf auch nicht.
Verkauft ist verkauft.

Hallo,
Das klingt nach einem rechtlichen Problem. Da kann ich leider nicht helfen. Sorry für die späte Antwort. Ich war mit dem Wohnwagen unterwegs. Diesmal ohne E-Mail.
Gruß Dietmar