Rückgaberecht bei defektem Klimagerät

Habe ein defektes Klimagerät erhalten und sollte es zur Reparatur zurückschicken. Warte jetzt seit c. 6 Wochen auf Rückgebe. Nach Telefonat wollte ich das Gerät nicht mehr zurück,. Mir wurde aber mitgeteilt, dass meine Rückgabefrist abgelaufen sei. Wie lange muss ich warten und wie kann ich mein Geld zurückfordern?

da habr ich leider keine ahnung von

Hallo ,

du fragst uns als Spezialist im Bereich Kältetechnik nach Vertragsrecht! Das ist eine andere „Baustelle“!
Als Privatperson oder als Unternehmer gekauft! Erst einmal ist es egal was du zurückgibst! Über Fristen können wir keine geaue Auskunft geben. Fakt ist aber, dass du innerhalb der Gewährleistung 12 Monate/ 24 Monate eine defekte Kühlanlage reparieren lassen kannst! Der Lieferant muss dann schon unsachgemäße Behandlung nachweisen, um Kosten abzuwälzen! Wenn Geld angeboten wird, weil die Kühlanlage nicht mehr repariert werden kann (vielleicht fehlen Ersatzteile weil Produktion in Fernost, etc. …), ist das doch in diesem Fall in Ordnung. Es wäre anders, wenn genau diese Anlage, und nur diese für etwas bestimmtes benötigt wird, dann wäre es denkbar, dass man auf die Reparartur oder vielleicht auch um Lieferung einer Ersatzkühlanlage bestehen könnte. Wir wollen hier jetzt auch nicht unbedingt etws konstruieren, da wir der Meinung sind, dass man dieses Problem doch auch einach aus der Welt schaffen kann!

Beste Grüsse

kdtgmbh

Vielen Dank für eure Auskunft. Leider noch weiterschwitzend!!!
Tanja

Hallo,
Sie müssen entweder Geld oder Gerät zurückbekommen. Das ist doch Ihr Eigentum. Die Firma muss doch mit dem Kunde im Kontakt bleiben, bis die Gelegenheit für den Kunde zufrieden ausläut. So ist in meiner Firma .
Gruss
Georg
Habe 2 Berufe :Kältetechniker und Kaufmann.

Tja, der Meinung bin ich auch. Ersatzteile sind nicht lieferbar. Fa. my- solution weigert sich aber, mir mein Geld zurückzubezahlen. Habe also weder Geld noch funktionierendes Gerät. Muss jetzt über Anwaalt gehen, obwohl ich mir dies ersparen wollte.
Danke für die Auskunft
LG Tanja