Ich betreibe eine kleine ( Nebenerwerbliche ) Werkstatt die auch der HwK gemeldet ist in der ich Vintage Unterhaltungselektronic repariere zum Teil für Kunden zum Teil auch für den Gebrauchtgeräteverkauf
Vor Weihnachten habe ich über ein Internetportal einen gebrauchten geprüften gewarteten Videorecorder verkauft , der mir heute am 30.12.2020 nicht vorangekündigt mit DHL zurück geliefert wurde
Ein Schreiben dabei
Ich mache von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch und erwarte Ihre Rückzahlung des Kaufpreises zeitnah
Ich habe das Gerät auf den Prüftisch geholt , ob es irgendeinen Defekt oder Mangel zeigt , es fehlten bei der Rückgabe die Batterien der Fernbedienung , aber ansonsten absolut einwandfrei , so wie es seinerzeits auch versendet worden ist , Technisch einwandfrei . Der Käufer hat auch in seinem Schreiben kein Mangel erwähnt
das ein Kunde / Käufer ein Rückgaberecht hat , steht ausser Frage , wenn das Technische Gerät nicht einwandfrei arbeitet , aber hier scheint es mir doch eher so zu sein , das er sich das Gerät über Weihnachten ausgeliehen hat um ein paar alte Filme zu schauen und danach wieder eingepackt hat und zurück geschickt hat
Hat solche Vorgehensweise seine Richtigkeit ?
Ich will deshalb jetzt keinen Rechtsanwalt befragen sondern mich in vorab erst einmal informieren , sowas hatte ich in all den 17 Geschäftsjahren noch nicht