Rückgaberecht bei onlineshopping

Habe vor 5 Tagen bei ebay eine Sauerstoffmaske für 30 Euro ersteigert.
Gestern habe ich diese erhalten, will sie aber wieder zurückschicken, dam ir die Form nicht gefällt.
Der Verkäufer beruft sich nun auf folgenden Hinweis in seinem Angebot:
„Keine Rückgabe , da Privatverkauf“
Wird hier das Fernabsatzgesetz bzw das 14-tägige Rückgaberecht ausgehebelt ??

Grus Roswitha

Hallo Roswitha,

nur gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, die Ware zurückzunehmen innerhalb von 14 Tagen. Als privater Anbieter braucht man das nicht zumal im Angebot ein Hinweis auf Privatverkauf ohne Rückgabe stand. Da ist leider nix zu machen und zu wollen.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Der Hinweis des Verkäufers „Verkauf von Privat“ entbindet ihn in der Tat vom Rückgaberecht. Da bleibt dir nichts anderes übrig, als die Maske selbst wieder zu verkaufen…

hallo

wichtig wäre zuerst, ob der verkäufer ein gewerblicher händler oder eine privatperson war (das siehst du im profil bei ebay)
wenn es ein gewerblicher / händler war, dann hast du das gesetztliche rückgaberecht, war es eine privatperson- dann leider nicht!

grüße
sandra

Es tut mir leid aber diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich noch nie etwas ersteigert habe.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo !
Wenn der Artikel bei einem Händler ersteigert wird gilt 14 tägiges Rückgaberecht. Bei einem Privatverkauf ist dies ausgeschlossen. Schau Dir die Artikel an die der Verkäufer verkauft: Bei einem großen Verkaufsumfang (oder viele gleichartige Artikel) kann man vom gewerblichen Handeln ausgehen. Dies könnte man dem Verkäufer dann auch mitteilen, um Druck aufzubauen.
Viel Erfolg
BS