Rückgaberecht bei onlineshopping

Habe vor 5 Tagen bei ebay eine Sauerstoffmaske für 30 Euro ersteigert.
Gestern habe ich diese erhalten, will sie aber wieder zurückschicken, da mir die Form nicht gefällt.
Der Verkäufer beruft sich nun auf folgenden Hinweis in seinem Angebot:
„Keine Rückgabe , da Privatverkauf“
Wird hier das Fernabsatzgesetz bzw das 14-tägige Rückgaberecht ausgehebelt ??

Grus Roswitha

Hallo,

Gestern habe ich diese erhalten, will sie aber wieder
zurückschicken, da mir die Form nicht gefällt.
Der Verkäufer beruft sich nun auf folgenden Hinweis in seinem
Angebot:
„Keine Rückgabe , da Privatverkauf“
Wird hier das Fernabsatzgesetz bzw das 14-tägige Rückgaberecht
ausgehebelt ??

nein. Es wird nicht ausgehebelt. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist eine Ausnahmeregelung, die in diesem Fall nicht anwendbar ist, denn es handelt sich um keinen Fernabsatzvertrag.

_§ 312b
Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden […]_

Ergo gilt der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, es besteht kein Widerufsrecht und der Verkäufer muss sich auch auf keine Rückgabe einlassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Gruß

S.J.