Hallo,
entweder du besitzt eine ziemlich leistungsfähige Kristallkugel oder du unterstellst Kaufleuten grundsätzlich, dass sie ganz schlimme Finger sind.
Fakt ist, dass hier wohl keine Verpflichtung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags besteht. Also zeigt der Verkäufer sich kulant. Und strenggenommen sollte es dem Käufer auch ganz egal sein, was der Verkäufer dann mit der Ware macht. Deiner Argumentation folgend, würdest Du es ja sogar billigen, wenn der Verkäufer dem nächsten Kunden das Teil als neu verkauft. Fändest Du das gut, wenn dir jemand so eine Uhr als neu verkauft? Nein, vermutlich nicht. Aber eine Gutschrift in voller Höhe verlangen und das ganze dann auch noch als unkulant darzustellen ist okay? Unter dem Motto: ICH möchte bitte mein Geld zurück, danach kannst Du jemand anderem das Teil ja als neu unterjubeln.
Wir reden hier über fiktive Rechtsfragen. Du zeigst hier aber vielleicht etwas zu viel Phantasie. Ich würde bei derartigen Fragen immer voraussetzen, dass sich alle im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Also besteht die Möglichkeit die Uhr z.B. als Ausstellungsstück etc. anzubieten oder diese ggf. an den Hersteller zurück zu geben, da es häufig entsprechende Rahmenverträge gibt.
Seriöse Händler verhalten sich so.
Deine Ausführungen hingegen sind höchst spekulativ.
Fakt ist, dass der Käufer die Uhr nach eigener Aussage zwei Mal getragen hat und jeweils mit heftigem Hautausschlag reagiert hat. Da sage ich nur „sehr lecker“.
Und warum sollte der Verkäufer anstatt eines Gutscheins das Geld zurück zahlen. Er hat sein Geschäft und seinen Gewinn gemacht. Warum sollte er darauf verzichten?
Die Rechtslage ist relativ eindeutig. Er muss gar nichts.
Gruß
S.J.
ich bezweifle, dass ich Dich richtig verstehe. Du nimmst
tatsächlich an, dass der Händler dem Fragesteller einen
Gutschein in Höhe des Kaufpreises der Uhr ausgestellt und
anschließend die Uhr weggeworfen hat, weil er sie angeblich
weder als neu, noch als gebraucht ein zweites Mal verkaufen
kann? Dieses Szenario ließe sich in der Tat als „extrem
kulant“ bezeichnen, aber vermutlich auch als ebenso
wirklichkeitsfern.
Als neu verkaufen geht ja wohl nicht
Der Fragesteller schrieb: „Die Uhr zeigt keine Gebrauchsspuren
auf, was der Verkäufer auch bestätigt.“ Natürlich verkauft der
Händler die Uhr als neu. Die einzige nicht vermeidbare
Gebrauchsspur, die ein kurzzeitiges Tragen einer Uhr
hinterlässt, ist eine Verformung des Bandes im Bereich der
Schließe (wenn es sich um ein nicht metallenes Armband
handelt). Da Armbanduhren aber in aller Regel ohnehin mit
geschlossenem Band ausgestellt werden und diese Verformung
deshalb bereits im Neuzustand zeigen, ist nicht erkennbar, ob
die Uhr bereits kurze Zeit getragen wurde.
Meinst Du, der Händler zieht die Uhr aus dem Verkehr, weil der
nächste Käufer sich womöglich ekeln würde, erführe er (was
praktisch ausgeschlossen ist), dass die Uhr bereits ein
Allergiker am Arm hatte? Dann möchte ich Dir raten, Bekleidung
und Schuhe künftig nur noch dort zu kaufen, wo sie in
fälschungssicherer, verschweißter Verpackung ausliegen. 
als gebraucht anbieten auch eher nicht oder möchtest Du eine Uhr
kaufen und tragen, die zuvor ein Allegiker mit Hautausschlag
um hatte?
Ob ich das möchte oder nicht, interessiert den Händler
wahrscheinlich nicht für 5 Cent.
Siehe oben: Würde der Händler die Uhr als gebraucht verkaufen,
würde er dem Interessenten wohl kaum ihre Geschichte auf die
Nase binden.
Daraus folgt mit einiger Wahrscheinlichkeit: der Händler hätte
die Uhr auch dann nicht zurückgenommen, wenn der Fragesteller
sie aus irgendeinem anderen Grund hätte zurückgeben wollen,
weil er ganz einfach nicht auf den Umsatz verzichten will; von
außergewöhnlicher Kulanz keine Spur.
Grüße,
Jens