Rückgaberecht IAA

Besteht beim Erwerb von Waren auf Messen und Märkten kein Rückgaberecht ??

Ich habe ein auf der „IAA“ ein Massage Kissen vergünstigt gekauft, nun habe ich gemerkt das es net so gut ist und mir eher schmerzen zubereitet als gut tut.

Ich will das Gerät zurück schicken aber das Gewährt man mir nicht. Auch nicht aus Kulanz.

Ich habe dann ein E-Mail geschrieben und mich auf die Paragraphen BGB § 312 und § 309 Nr. 7 BGB bezogen.

Dann antwortet mir man,

wie wir Ihnen am Telefon bereits mitgeteilt haben, besteht beim Erwerb von Waren
auf Messen und Märkten kein Rückgaberecht (§312 bezieht sich auf
Haustürgeschäfte und Freizeitveranstaltungen, worunter die Messe „IAA“ nicht fällt).

Wir gewähren grundsätzlich keine Geld-zurück-Garantie. Dies im Besonderen
nicht bei einwandfreier Ware, die zu einem reduzierten Sonderpreis verkauft wurde.

Wir bedauern, aber wir können die Ware nicht zurücknehmen.

Darauf habe ich dann

BGB § 360
Widerrufs- und Rückgabebelehrung geschickt.

Was nun wer hat Recht? Wer weiss Was ?

moin,

man hat kein genrelles rückgaberecht.kaufhäuser machen das auch nicht weil sies müssen, sondern aus kulanz.

einzige Möglichkeit sehe ich ich in einem widerruf des kaufvertrages der jedoch auch audrücklich vereinbart sein muss.

wenn kein widerruf vereinbart wurde,siehts nicht so gut aus.

Ich weiß allerdings jetzt nicht ob der verkäufer wirklich verpflichtet ist auf das widerrufsrecht hinzuweisen.
die haben ja auch noch ihre agbs,die man dann noch auseinanderpflücken müsste.
wenn man was auf messe kauft sollte man sich das widerrufsrecht schriftlich zusichern lassen.

mfg
kaisen

Hallo Status,
da bist Du leider in eine Falle getappt, die schon viele erwischt hat. Du hast kein Recht auf Rückgabe der Ware, wenn da über Kulanz nichts läuft.
Einzige Chance: Die Ware hat einen Mangel, den Du beweisen kannst (zugesagte Eigenschaft lt. Prospekt stimmt nicht, irgend ein Defekt, der schon beweisbar beim Verkauf vorhanden war o.ä.).

Leider ist die Aussage des Messeveranstalters korrekt das Rückgaberecht gibt es nicht, es sei denn es sind Mängel vorhanden. Gruß

Du hast im Grunde genommen alles gemacht, was möglich ist - wenn es in der 14-tägigen Widerrufsfrist geschehen ist.

„meine Texte sind meine privaten Meinungen und erstzen nicht rechtlichen Beistand/Rat“

Guten Morgen StatusDB,

spontan würde ich, auch wenn es für Dich nicht befriedigend ist, dem Messeverkäufer Recht geben. Denn
eine Messe wird, wie ein geschäft auch, nicht spontan, sondern geplant aufgesucht. ( auch wenn die Entscheidung darüber vielleicht spontan erfolgen mag) Aber es verstreicht genügend Zeit zwischen der Entscheidung, eine Messe zu besuchen und dann auch wirklich nach dem Ticketkauf dort in der Messehalle zu sein.
Insofern entspricht ein Messekauf nichts anderes, als wenn Du in einem Geschäft etwas kaufen würdest.

Auch hier betretest Du das Geschäft aus freien Stücken und kaufst aus freien Stücken. Eine Rückgabe ist dort aus Irrtum, Nichtgefallen oder Fehlkauf nicht möglich.

Du kannst es höchstens damit probieren, ob dem Gerät die zugesicherten Eigenschaften fehlen.
Wenn also zugesichert wurde, dass durch die Verwendung des Massagekissen, Rückenschmerzen gelindert oder gar beseitigt werden,. und das am besten noch schriftlich oder wenigstens vor Zeugen, dann kannst Du Dich darauf berufen.
Ansonsten bist Du wirklich auf die Lulanz des Verkäufers angewiesen.
Und nachdem diese Firma wohl einige Messeerfahrung hat, darfst Du wohl davon ausgehen. dass dort nicht umsonst solche Artikel verkauft werden.

Es wird Dir als Alternative wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu versuchen, dieses Massagekissen über eine Internet Handelsplattform zu verkaufen.
Liebe Grüße Bernd

Moin!

Vielen Dank für deine Anfrage und sorry für die verspätete Antwort.

Nach meiner Einschätzung hat die Messe IAA den gleichen Stellenwert wie ein Shop oder „Shop in the shop“. Hier abgenommene Waren oder unterschriebene Verträge unterliegen hier nicht dem Widerrufsrecht. Das war früher im Fernsabsatzgesetz, heute im BGB enthalten. Dafür muss auch nicht das Wort „Messe“ drin stehen, sondern es reicht aus, dass ein Stand, der was verkaufen will, auch seine AGB dabei hat. Es ist unerheblich, wo dieser Stand steht.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern