Habe einen elektrischen Kaffeekocher gekauft. Einmal ausprobiert, entspricht nicht meinen Erwartungen. Weist nach Säuberung keinerlei Gebrauchsspuren auf. Original Verpackung vorhanden. Internet Händler (ebay) verweigert die Rücknahme, weil „gebraucht“. Aber wie kann ich ein Gerät testen, ohne es zu gebrauchen? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im voraus für Antworten.
Hi,
bei einem gewerblichen Internethändler können Sie problemlos lt gesetzlicher Regelung alle online bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Sonst…wenn der sich weigert, das Gesetz einzuhalten:klagen.
Liebe Grüsse
sunnyhexe
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wüsste gar nicht, wie das mit dem „Klagen“ geht und es handelt sich ja „nur“ um 36 €. Deswegen kommen solche Leute wohl auch damit durch, weil es sich vom Zeit- und Informationsaufwand für viele - wie auch für mich - nicht lohnt. Aber wie und wo würde man denn so eine Klage einreichen?
Mit fällt dazu noch ein: gibt es irgend einen Parapraphen oder ein Gerichtsurteil, auf das ich in einem weiteren Schreiben einfach hinweisen und den Verkäufer damit vielleicht „umstimmen“ kann?
Hi…es handelt sich um das Fernabsatzgesetz…vielleicht mal googgeln…und für die Klage auch mal googgeln…da gibt es Aneälte die sich auf sowas spezialisiert haben…
Liebe Grüsse
Sunnyhexe
Vielen Dank. Ich habs gefunden und werde in diesem Sinne noch einmal schreiben. Übrigens habe ich dies gefunden: „Durch die Schuldrechtsmodernisierung wurde das Fernabsatzgesetz aufgehoben. Die Bestimmungen zu den Fernabsatzverträgen wurden teilweise wörtlich aus dem Fernabsatzgesetz übernommen und sind heute in den §§ 312b ff. BGB sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu finden.“
Vielen Dank nochmal und noch eine schöne Woche.
Ich bins nochmal. Nur der Vollständigkeit halber und in dem Wissen, dass dies alles „ohne Gewähr“ ist. Aber ich erhielt nun folgende Email:
unser Techniker hat Ihr Gerät vollständig geprüft. Es funktioniert einwandfrei!
Das unbenutzte können wir Ihnen ohne Probleme erstatten. Das gebrauchte leider nicht, diesen müssen wir Ihnen zu unserer Entlastung zurücksenden.
Siehe auch Widerrufsbelehrung:
„Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“
Ich hatte das einmal benutzte Gerät in perfekt sauberem Zustand und Originalverpackung zurückgeschickt. Tja, Pech gehabt oder sollte ich einen Anwalt einschalten? Irgendwie habe ich von diesen EBAY Hobbyhändlern genug!