Hallo,
ich habe Ende November 2020 eine elektronische Heizdecke gekauft. Diese ist nun defekt, sprich innerhalb der 24 Monate, in denen ich Gewährleistungsanspruch habe.
Der Verkäufer lehnt einen Umtausch mit Hinweis auf den Ablauf der 6 Monate nach Kauf ab. Ich vermute, er zielt hier auf die Beweislastumkehr ab, denn ab da muss ich beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Meine Frage nun: Wie beweise ich denn bitte, dass der Artikel bereits im November 2020 kaputt war? Zum Einen war er nicht kaputt, denn er funktionierte ja 23 Monate. Aber wie setze ich meinen Anspruch denn durch, der mir qua Gesetz zusteht? Oder ist der 24-monatige Gewährleistungsanspruch nach Ablauf der ersten 6 bzw. neuerdings nun 12 Monaten nur ein zahnloser Tiger?
Google nennt leider nur den Fakt, dass der Käufer nach Ablauf der ersten 6 bzw 12 Monaten beweisen muss, leider nicht, wie man so etwas anstellt ohne ein Gutachten erstellen lassen zu müssen
Edit: Würde es sich um 20 Euro China-Ware handeln ok, aber habe mich extra für einen deutschen Hersteller für 80 Euro entschieden (bei dem die Ware sicher auch aus China kommt^^)
LG
Reiner