Bei einem Online Karnevalsversand habe ich für unsere Tanzgruppe verschiedene Kostüme zur Ansicht bestellt.
Diese wurden nach Nichtgefallen wieder zurück geschickt.
Leider wurde übersehen das die Verkäuferin in ihren Geschäftsbedingungen stehen hat das eine Rücksendung nur nach vorheriger Absprache erfolgen darf. Die Ware wurde mir wieder zugeschickt. Die Verkäuferin ist nun nicht mehr bereit die Ware zurück zu nehmen weil mittlerweile die 14 Tage um sind. Ist das zulässig ?
Hi KalinkaBen,
grundsätzlich hat jeder Kunde bei Onlinebestellungen ein 14 tägiges Rückgaberecht. (Ausnahmen: Anfertigung nach Kundenspezifikation, verderbliche Waren, Waren die kopiert werden können usw) In Ihrem Fall ist der Passus nach vorheriger Absprache nichtig, weil er nicht den Gesetzesvorgaben beim Onlinehandel entspricht. Es genügt eine E-Mail mit der Rückgabeabsicht innerhalb der 14 Tage Frist…auch wenn die Ware etwas später zurückgeschickt wird. Ist allerdings die Frist (und hier gilt der Tag des Eintreffens der Ware bei Ihnen) überschritten, muss der Verkäufer die Ware nicht mehr zurücknehmen.
Sie können jedoch versuchen, in Hinblick darauf, daß die Tanzgruppe häufiger etwas brauchen wird, zu verhandeln…und vielleicht eine Rückgabe gegen Gutschein oder andere Ware dieses Versandhandels zu erwirken. Verpflichtet ist der Verkäufer dazu jedoch nicht.
Liebe Grüsse
Sunnyhexe
Vielen Dank für die Info.
Ich werde mal mein Glück versuchen.