Hallo zusammen,
mal wieder gehts um Ebay. Ich habe nun etwa 2h eifriges Suchen hinter mir und bin nicht zufrieden mit den Ergebnissen.
Ich habe vor kurzem ein Iphone 4 über Ebay verkauft.
In der Artikelbeschreibung stand klar und verständlich, dass ich das Backcover getauscht hatte und dieses nun
Gebrauchsspuren, sowie kleine Kratzer hätte (sind normale Abnutzungsspuren, nichts gravierendes). Weiter hatte ich geschrieben, dass ich als Privatperson verkaufe und daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe anbiete. Ebenso wurde der Artikel als „gebraucht“ verkauft.
Nun hat sich der Käufer nach Erhalt der Ware bei mir gemeldet und reklamiert. Das Backcover würde sich anscheinend „auflösen“ (was er auch immer damit meint…), wovon bei Erstellung der Auktion und vor dem Versand keinerlei Spur war. Dies können auch mehrere Personen bezeugen. Zusätzlich bemängelt er, dass ER die Kratzer und Abnutzungsspuren nicht als normale Gebrauchsspuren bezeichnet, sondern, dass diese weitaus schlimmer wären. Auch das können mehrere Leute bezeugen, dass es wirklich nur kleine Kratzer und Abnutzungsspuren waren.
Der Käufer verlangt von mir die sofortige Rücknahme des Iphones und Rücksendung des Kaufbetrags, andernfalls
würde er seinen Rechtsanwalt einschalten.
Nun zu den Fragen.
- bin ich verpflichtet den Artikel zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten, trotz dem Verweiß, dass ich als Privatperson verkaufe und ein möglicher Käufer keinen Anspruch auf Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe stellen kann?
- Kann er mich rechtlich durch seinen Anwalt belangen?
- Sollte er mir nun Bilder schicken, auf denen zu erkennen ist, dass sich das Backcover wirklich „auflöst“. Wie verhalte ich mich dann genau, da ich bei Verkauf bzw Versand nichts davon bemerkte, dass sich irgendetwas an dem Iphone ab- bzw auflösen würde.
Danke im voraus für die Antworten.