Rückgaberecht Privatperson Ebay

Hallo zusammen,

mal wieder gehts um Ebay. Ich habe nun etwa 2h eifriges Suchen hinter mir und bin nicht zufrieden mit den Ergebnissen.

Ich habe vor kurzem ein Iphone 4 über Ebay verkauft.
In der Artikelbeschreibung stand klar und verständlich, dass ich das Backcover getauscht hatte und dieses nun
Gebrauchsspuren, sowie kleine Kratzer hätte (sind normale Abnutzungsspuren, nichts gravierendes). Weiter hatte ich geschrieben, dass ich als Privatperson verkaufe und daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe anbiete. Ebenso wurde der Artikel als „gebraucht“ verkauft.

Nun hat sich der Käufer nach Erhalt der Ware bei mir gemeldet und reklamiert. Das Backcover würde sich anscheinend „auflösen“ (was er auch immer damit meint…), wovon bei Erstellung der Auktion und vor dem Versand keinerlei Spur war. Dies können auch mehrere Personen bezeugen. Zusätzlich bemängelt er, dass ER die Kratzer und Abnutzungsspuren nicht als normale Gebrauchsspuren bezeichnet, sondern, dass diese weitaus schlimmer wären. Auch das können mehrere Leute bezeugen, dass es wirklich nur kleine Kratzer und Abnutzungsspuren waren.

Der Käufer verlangt von mir die sofortige Rücknahme des Iphones und Rücksendung des Kaufbetrags, andernfalls
würde er seinen Rechtsanwalt einschalten.

Nun zu den Fragen.

  1. bin ich verpflichtet den Artikel zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten, trotz dem Verweiß, dass ich als Privatperson verkaufe und ein möglicher Käufer keinen Anspruch auf Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe stellen kann?
  2. Kann er mich rechtlich durch seinen Anwalt belangen?
  3. Sollte er mir nun Bilder schicken, auf denen zu erkennen ist, dass sich das Backcover wirklich „auflöst“. Wie verhalte ich mich dann genau, da ich bei Verkauf bzw Versand nichts davon bemerkte, dass sich irgendetwas an dem Iphone ab- bzw auflösen würde.

Danke im voraus für die Antworten.

Hallo,

das ist leider ein Fall, wie es ihn tausendfach auf ebay gibt…

  1. Grundsätzlich bist du NICHT zu einer Rücknahme verpflichtet, wenn der gelieferte Artikel genau der Beschreibung entspricht. wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, den du nicht offen dargelegt hast, dann musst du natürlich den Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. du bist dazu verpflichtet, den Artikel wie beschrieben zu liefern, da der Kaufvertrag dann über den beschriebenen Artikel zustande gekommen ist. Du hast kein Widerrufsrecht angeboten, daher kann er nicht einfach widerrufen. Aber du musst natürlich dafür garantieren, dass der Artikel ohne dem Käufer unbekannten Mangel ist.

  2. Er kann gerne VERSUCHEN, dich zu belangen. Wenn der Artikel jedoch, wie du sagst, genau so beschrieben war, wie er ausgeliefert wurde, wird der Anwalt sich einfach nur über das Geld von seinem Klienten freuen. :wink: Ich vermute eher, dass er dich damit einschüchtern will.

  3. Hast du Bildmaterial und (am besten unabhängige) Zeugen, dafür, dass das gerät bei Versand einwandfrei bzw. genau der Beschreibung entsprechend war, kann er dir gerne so viele Bilder schicken, wie er möchte. jeder weitere Defekt - auch ein Transportschaden! - ist dann leider Pech für den Käufer.

Wenn die Kratzer und Gebrauchsspuren nicht nur beschrieben, sondern auch bildlich in der Auktion belegt waren, dann kann er mit seiner Behauptung, es seinen keine normale Gebrauchsspuren, auch nichts erreichen. Er hat Sie dann sogar zuvor gesehen und somit als Vertragsbestandteil anerkannt. Bei Privatverkäufen gilt schließlich bis auf versteckte Mängel der Grundsatz „gekauft wie gesehen“.

Noch ein paar Anmerkungen, wie du dich am besten verhält:

  • Bleibe auf jeden Fall sachlich und höflich mit dem Käufer! Jedes böse Wort kann dir gegebenenfalls zum Beispiel beim eBay Käuferschutz zum Verhängnis werden.

  • Sollte die Bezahlung per PayPal stattgefunden haben, lasse dir dein Guthaben SOFORT auf dein Bankkonto überweisen - sonst ist das Geld schneller weg, als du gucken kannst. Und Paypal interessiert sich oft nicht dafür, dass ein Privatverkäufer andere Pflichten hat als ein Gewerbetreibender…

  • Teile deinem Kunden sachlich und höflich mit, dass (falls du es hast) Bildmaterial und Zeugenaussagen vorliegen, die klar dafür sprechen, dass der genannte Mangel beim Versand nicht vorlag und du als Privatverkäufer weder ein Widerrufsrecht anbietest, noch für Schäden, die auf dem Transportweg oder beim Kunden entstanden sind, haftest. Bitte ihn ggf um Bildmaterial.

  • Wenn er tatsächlich seinen Anwalt einschalten sollte (was ich stark bezweifle!), dann bleib ganz ruhig.

  • Falls du tatsächlich die Beschreibung ein wenig zu schön geredet hast und das Gerät stärker beansprucht wurde, als es gut war, dann sei kulant und biete ihm erstmal eine Kaufpreisminderung an.

Viel Glück!