Rückgaberecht wer weis was ?

Besteht beim Erwerb von Waren auf Messen und Märkten kein Rückgaberecht ??

Ich habe ein auf der „IAA“ ein Massage Kissen vergünstigt gekauft, nun habe ich gemerkt das es net so gut ist und mir eher schmerzen zubereitet als gut tut.

Ich will das Gerät zurück schicken aber das Gewährt man mir nicht. Auch nicht aus Kulanz.

Ich habe dann ein E-Mail geschrieben und mich auf die Paragraphen BGB § 312 und § 309 Nr. 7 BGB bezogen.

Dann antwortet mir man,

wie wir Ihnen am Telefon bereits mitgeteilt haben, besteht beim Erwerb von Waren
auf Messen und Märkten kein Rückgaberecht (§312 bezieht sich auf
Haustürgeschäfte und Freizeitveranstaltungen, worunter die Messe „IAA“ nicht fällt).

Wir gewähren grundsätzlich keine Geld-zurück-Garantie. Dies im Besonderen
nicht bei einwandfreier Ware, die zu einem reduzierten Sonderpreis verkauft wurde.

Wir bedauern, aber wir können die Ware nicht zurücknehmen.

Darauf habe ich dann

BGB § 360
Widerrufs- und Rückgabebelehrung geschickt.

Was nun wer hat Recht? Wer weiss Was ?

Hallo StatusDB,

Sie haben auf einer Verkaufsmesse ein Gerat erworben und hatten beim Kauf die Möglichkeit, dieses ausgiebig zu begutachten. Beim Kauf von Waren auf Verkaufsmessen und in Ladengeschäften besteht generell kein Rückgaberecht. Bei Online- und Versandbestellungen haben Sie 14 Tage Rückgaberecht bei gewerblichen Anbietern. So ist leider (für Sie) die Rechtslage.

Liebe Grüsse trotzdem

sunnyhexe