Rückgaberecht wird verweigert

Hallo,
über einen Onlineshop wurde ein Kleingerät bestellt und über paypal bezahlt. Das Gerät zeigte nicht die gewünschte Wirkung und wurde innerhalb der 14tätigen Rückgabefrist ordnungsgemäß zurückgeschickt. Nun besteht der Händler darauf, die Rücksendung wäre nicht Erstattungsfähg weil das Kleingerät in einem zerkratzten und abgenutzen Zustand angekommen sei und nun nicht mehr weiterverkauft werden kann. Deshalb würde er es nicht zurücknehmen und den Betrag von ca. 300 Euro nicht erstatten.

Das Gerät wurde nur einmal benutzt und wurde so verpackt wie angeliefert und war auf keinen Fall beschädigt oder verkratzt bei der Versandaufgabe.

Darf der Händler einfach so die gesetzliche Rücknahme verweigern? Wer ist in der Beweispflicht ob das Gerät wirklich beschädigt ist? Ich bin mir ganz sicher dass es unbeschädigt und unzerkratzt mein Haus verlassen hat. Muss ich zum Anwalt gehen? Ich bin für jede Hilfe dankbar, habe den Verdacht einem Betrüger aufgesessen zu sein.

Vielen Dank im voraus

Schwieriges Thema.
Grundsätzlich besteht Rückgaberecht, andererseits ist der einwandfreie Zustand des zurück gesendeten Artikels ein fundamentaler Bestandteil dieses Rechtes.

Hier steht nun Aussage gegen Aussage.
Wie kann bewiesen werden, dass der zurück gesendete Artikel zum Zeitpunkt der Rücksendung in eben diesem einwandfreien Zustand war?
Gibt es Zeugen?
War der Artikel beim Versand versichert?
Könnte ggf. ein Transportschaden durch den Zusteller entstanden sein, der reklamiert werden kann?

Betrug zu beweisen ist nicht einfach. Ohne Zeugen oder Bewiese wie Fotos faktisch unmöglich.
Eine Anzeige zu erstatten, oder dies in Erwägung zu ziehen, ist selbst dann, wenn Sie ganz sicher sein sollten, alles Ihrerseits getan zu haben und im Recht zu sein, kein Garant für Erfolg. Es ist aber absehbar, dass viel Aufwand dadurch entstehen kann.

Wenn Sie es genau wissen wollen, werden Sie das Risiko eingehen müssen, ggf. mit Hilfe eines Anwaltes gegen den Händler vorzugehen.
Ich würde allerdings empfehlen, dies mit einem Mahn-Schreiben und Fristsetzung anzukündigen, und dem Händler damit Gelegenheit zu geben, durch Rückerstattung des Kaufpreises einzulenken.

Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, dies jeweils mit einer eigenen Kostennote über meinen entstandenen Aufwand zu verbinden und den Betrag formal einzufordern.
Wenn Sie daraufhin den Kaufpreis zurück erstattet bekommen, sollte die Sache damit erledigt sein. Weiterer Aufwand lohnt sich nicht.

Viel Erfolg!

Im Grunde ist der VK in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung in der Beweispflicht.

Gruß

Eindeutiger Fall. Laut Gesetz haftet der Verkäufer für Transportschäden. Der Verkäufer muss dir den Kaufpreis inkl. Versandkosten zurückerstatten.

Hallo!
Die gestellte Frage enthält Unklarheiten zum Geschehen, so dass nicht wirklich schlüssig zu klären ist, ob eine Rückgabe angenommen werden muss!
Ein Rasierer, der einmal benutzt wurde geht sicher in Ordnung, wenn er dann nicht rasiert, ein Radio auch…
Schieriger ist es dann bei geräten, die härteren Gangarten ausgesetzt sind… Rasenmäher, Gartentrimmer etc…
Werden diese Geräte benutzt, kommt es sehr schnell zu Abnutzungsspuren, so dass der Verkäufer sicher auch unterstellen kann, das gerät sei zum einmaligen Einsatz bestellt worden, um es danach innerhalb der Rückgabe zeit wieder abzustoßen.

Es wird schwierig sein, nachzuweisen, dass das Gerät in einwandfreiem Zustand, ohne Kratzer und Beschädigungen rückgesendet wurde.

Ein Foto wäre hilfreich dazu… oder nach erkanntem Mängel eine Kontaktaufnahme mit dem Händler und eine direkte Absprache mit diesem dazu!

Das Rückgaberecht kann und soll Mängelbeseitigungen diesen, gleichzeitig aber auch issbrauch vorbeugen!

Ob dies hier so, oder so der Fall ist, kann nur über die genauen Details besser beurteilt werden.
Eine generelle Äusserung kann es so nicht geben!

Was ich nicht verstehe:
Über Paypal wäre eigentlich eine Rückvergütung automatisiert möglich! „Käuferschutz“… ???

L.G.

Wahrscheinlich handelt es sich wirklich um einen unseriösen Händler, bei dem du ohne Anwalt nicht weiterkommen wirst.
Wenn er kein Geld erstatten will bitte ihn dann um Herausgabe des Gerätes,damit du wenigstens nicht leer ausgehst, falls du keinen Anwalt einschalten willst.
Viel Erfolg!

Da du noch Kontakt zum Verkäufer hast, würde ich ihm eine letzte Frist zum ausgleich der Zahlung setzten und bei verstreichen einen Anwalt hinzu ziehen.
LG

Wenn du als privater Käufer unterwegs bist und die Ware nicht speziell für dich gefertigt oder angepasst wurde, kann er die gesetzliche 14 tägige Kündigungsfrist nicht verweigern.

Anderst ist es wenn du einen Artikel umtauschen möchtest, dazu ist ein Händler nicht verpflichtet:

hier habe ich dir einen guten Artikel dazu:
http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Spielregel…