Hallo,
über einen Onlineshop wurde ein Kleingerät bestellt und über paypal bezahlt. Das Gerät zeigte nicht die gewünschte Wirkung und wurde innerhalb der 14tätigen Rückgabefrist ordnungsgemäß zurückgeschickt. Nun besteht der Händler darauf, die Rücksendung wäre nicht Erstattungsfähg weil das Kleingerät in einem zerkratzten und abgenutzen Zustand angekommen sei und nun nicht mehr weiterverkauft werden kann. Deshalb würde er es nicht zurücknehmen und den Betrag von ca. 300 Euro nicht erstatten.
Das Gerät wurde nur einmal benutzt und wurde so verpackt wie angeliefert und war auf keinen Fall beschädigt oder verkratzt bei der Versandaufgabe.
Darf der Händler einfach so die gesetzliche Rücknahme verweigern? Wer ist in der Beweispflicht ob das Gerät wirklich beschädigt ist? Ich bin mir ganz sicher dass es unbeschädigt und unzerkratzt mein Haus verlassen hat. Muss ich zum Anwalt gehen? Ich bin für jede Hilfe dankbar, habe den Verdacht einem Betrüger aufgesessen zu sein.
Vielen Dank im voraus