Müsste ich in der freiwilligen Krankenversicherung auf den Rückkaufswert einer privaten Rentenversicherung (Abschluss vor 2004) Krankenkassenbeiträge zahlen? Und falls ja, auf den gesamten Rückkaufswert oder nur den Ertragsteil?
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, bekommst du einmal die Summe X ausbezahlt.
Dazu habe ich das hier gefunden -
Gruss
Czauderna
Ich verstehe hier gerade Bahnhof. Was hat eine private RV mit Krankenkasse zu tun?
Hallo,
wie du sicher weißt, werden die Beiträge von freiwillig Versicherten bei einer GKV-Kasse nach ihrem regelmäßigen Einkommen berechnet. Grundsätzlich zählen dazu alle Einkünfte, die für die Bestreitung des Lebensunterhaltes hergenommen werden können, wie z.B. Kapitalerträge, oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, aber auch lfd. Rentenzahlungen, wie z.B. eine private Rentenversicherung. In vielen Fällen verzichten Menschen darauf, dass ihre private Rente monatlich ausgezahlt wird, sondern kapitalisieren diese, indem sie die entsprechende Summe X sich auf einen Schlag auszahlen lassen. Trotzdem verbleibt es bei der grundsätzlichen Beitragspflicht. Handelt es sich bei der Auszahlungssumme um einen Versorgungsbezug, also eine Form der Altersvorsorge, bei der irgendwann mal ein Arbeitgeber beteiligt war, dann wird dieser Auszahlungsbetrag auf 120 Kalendermonate verteilt und man muss ggf. solange Beiträge entrichten (vereinfachte Darstellung), handelt es sich um eine andere Form, dann erfolgt die Verteilung auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum (auch vereinfacht dargestellt).
In meinem Beitrag habe ich die dafür gesetzlichen Grundlagen genannt.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für deine Antworten. Das hilft mir weiter! LG
Auch Pflichtversicherte bezahlen auf bestimmte Altersruheleistungen GKV-Beiträge, z.B. auf Betriebsrenten und ausländische Rentenbezügen.
Hallo,
das ist richtig, war aber, wie die Überschrift beweist, nicht Gegenstand der Frage, aber vielen Dank für die Ergänzung.
Gruss
Czauderna