Hi,
Herr A bekommt Post von seiner privaten Rentenversicherung in die er seit vielen Jahren einen monatlichen Betrag einzahlt. Im Schreiben heisst es: „Zum 10.07.2014 beträgt der Rückkaufswert Ihrer Vorsorge EUR x. (…) Wenn Sie den Vertrag kündigen, werden von dem dann vorhandenen Vertragswert ggf. noch Steuern abgezogen.“
Steuern mal aussen vor, aber ist o.g. Betrag x der Betrag den Herr A überwiesen bekommt wenn er die Versicherung kündigt oder gehen davon noch weitere Kosten der Versicherung ab?
Gruss
K