Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung

Hallo, habe eine Frage zur Rückkehr in die gesetzliche RV . Ich war 1991 selbstständig und bin aus der gesetzlichen RV ausgetreten. Bin seit 1992 bei meinem Mann angestellt, aber nur mit 650,- Brutto. Habe bei der RV nachgefragt ,ob eine Rückkehr möglich ist,was verneint wurde. Ich bin jetzt 47 ,müsste theoretisch also noch 20 Jahre arbeiten . Ist es korrekt ,das man nie mehr rentenversicherunspflichtig werden kann und macht es überhaupt Sinn bei kleinem Verdienst noch 15 -20 Jahre einzuzahlen . Gruss Beate

Bin seit 1992 bei meinem Mann angestellt, aber
nur mit 650,- Brutto.

Wo zahlt denn der Mann/Arbeitgeber die rentenversicherungspflichtigen Beiträge hin ???

ausgetreten. Bin seit 1992 bei meinem Mann angestellt, aber
nur mit 650,- Brutto. Habe bei der RV nachgefragt ,ob eine
Rückkehr möglich ist,was verneint wurde.

Das paßt nicht zusammen. Es sei denn, die KK hätte hier nicht auf Angestelltenverhältnids befunden.

,müsste theoretisch also noch 20 Jahre arbeiten . Ist es
korrekt ,das man nie mehr rentenversicherunspflichtig werden kann

Freiwillige Beitragszahlung müßte doch auf jeden Fall möglich sein.

und macht es überhaupt Sinn bei kleinem Verdienst noch 15 -20 Jahre einzuzahlen.

Das hängt davon ab, wieviel Rente man später haben möchte und wie die eigene Altersvorsorge insgesamt strukturiert ist.

wenn es so wäre, wie Du schilderst würde ich mich freuen…es gibt (bis auf ein paar Sonderfälle) keine schlechtere Geldanlage als die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit z.B. tritt NICHT automatisch wieder in Kraft…