Ein lange vor 2009 privat Versicherter muss in die GKV zurück und möchte dort auch künftig bleiben. Hat er einen rechtlichen Anspruch auf Umwandlung der Altersrückstellungen in eine dadurch beitragsreduzierte Zusatzversicherung (z.B. Zahn oder Stationäre Zusatzversicherung). Wo ist so etwas in den Versicherungsbedingungen geregelt, falls möglich. Ganz besonders interessant wäre eine Aussage zu Universa. Von DKV liest man dies ab und an.
Hallo (eine Begrüßung tut keinem Weh)
Ein lange vor 2009 privat Versicherter muss in die GKV zurück
und möchte dort auch künftig bleiben. Hat er einen rechtlichen
Anspruch auf Umwandlung der Altersrückstellungen in eine
dadurch beitragsreduzierte Zusatzversicherung (z.B. Zahn oder
Stationäre Zusatzversicherung).
NEIN, einen rechtlichen Anspruch hat er nicht.
Wo ist so etwas in den
Versicherungsbedingungen geregelt, falls möglich. Ganz
besonders interessant wäre eine Aussage zu Universa. Von DKV
liest man dies ab und an.
Wenn es hierzu eine Aussage gibt, dann steht diese in den Versicherungsbedingungen.
Hallo, einen gesetzlichen Anspruch hat man nicht. Üblich ist es aber mindestens bei stationären Zusatzversicherungen. Schon mal die Universa gefragt? Als VVaG ist sie doch sicher nett zu ihren Eigentümern.
Viel Glück
Barmer
Das kann so sein, muss aber nicht so sein. Einen Anspruch gibt es nur, wenn das vertraglich vereinbart ist. Bei einigen PKV-Unternehmen ist nichteinmal die Umwandlung von Volltarif in eine Zusatzversicherung möglich (neues Alter und neue Gesundheitsprüfung). Wenn es nicht im Versicherungsvertrag steht, dann kann der betroffene Versicherer Auskunft geben.