Ich habe eine Anzeige in einem Dorfblatt aufgegeben,wobei auf der Internetseite der Druckerei keinerlei Angaben gemacht wurden bezüglich der Kosten oder Vorgehensweise, so dass ich dort anrief ( ist von meinem Wohnort 400 km entfernt). Mir wurde mitgeteilt, dass je 20 Buchstaben €1,00 kosten würden, ich den Auftrag per EMail senden sollte und meine Bankdaten angeben solle, zwecks Abbuchung vom Konto. Nun ist mir ein Übemittlungsfehler passiert, denn die letzte Zahl der Kontonummer fehlte. Die Lastschrift wurde von der Bank wohl zurück gegeben.Die Druckerei sandte mir eine Mail mit der Info, ich mailte nochmal die Daten und am selben Tag wurde ein erhöhter nicht vereinbarter Betrag abgebucht.Ich vermutete dass sich der Betrag um die Rücklastschriftgebühren erhöht hatte .Ich teilte dem Herrn mit, dass die Gebühr unrechtmäßig von der Bank erhoben wurde und er diese von denen und nicht von mir zurückholen solle. Er widersprach dem nicht nur, sondern behauptete was die Bank dürfte und täte wären zweierlei und es wären seine Bearbeitungsgebühren, die er Ehen dürfe. Als ich dennoch auf meinem Widerspruch bestand drohte er mit 1+2Mahngebühren und Mahnbescheid. Es handelt sich um einen geringen Betrag ( Auftragswert €6 ,00, bearbeitungsgebühr €3,00)doch eigentlich geht es mir ums Prinzip.Mir wurde ausschließlich die Zahlungsart „Lastschrift“ aufgegeben, dem er im Nachhinein widerspricht, denn ich hätte auch Bar bezahlen können. Seine Gebühr wäre für die nochmalige Eingabe zur Abbuchung, die Mail an mich und einem weiteren Kontoauszug, den er abheften muss.Die Gebühr ist 50% vom Auftragswert.Jetzt habe ich bereits etliche MAils von ihm erhalten, vielleicht will er dafür auch Geld? Wie sieht es denn nun wohl rechtlich aus? Muss ich zahlen?
hi
erhalten, vielleicht will er dafür auch Geld? Wie sieht es
denn nun wohl rechtlich aus? Muss ich zahlen?
Eine Bearbeitsgebühr von 3 EUR für die zusätzliche Arbeit aufgrund Deines Fehler ist nicht sonderlich hoch.
Hättest Du keinen Fehler gemacht, dann hätte die Druckerei das Geld nicht noch mal einziehen müssen und die Gebühr wäre nicht angefallen.
Nimm die 3 EUR als relativ günstiges Lehrgeld und kontrolliere beim nächsten Mal lieber zweimal, wenn Du wichtige Daten übermittelst.
Falsche Daten bekannzugeben hätte Dich in anderen Fällen noch viel teurer zu stehen kommen können.
Gruß
Edith
Du hast den Fehler gemacht, warum willst Du dafür nicht gerade stehen.
Ob Absicht oder nicht, warum soll der andere für Deinen Fehler zahlen?
Auch grußlos,
-Efchen