Rücklauf der Bewerbung an die Arbeitsagentur

Ich habe mich auf einen Vermittlungsvorschlag der AfA beworben. Von dieser Fa. , bei der ich mich bewerben sollte kam keine Rückmeldung, jedoch von meinem Arbeitsvermittler, dem ein Rücklauf meiner Bewerbungsunterlagen vorlag. Er beanstandete meine Bewerbung (ich schrieb nicht „hiermit bewerbe ich mich…,“, sondern bevorzuge aktuellere Formulierungen) und forderte mich auf sie zu überarbeiten.
Ich fühle mich nicht nur gemaßregelt (die Bewerbung war sachlich, inhaltlich und grammatikalisch vollkommen ok), sondern auch wie ein unmündiger Bürger übergangen.

Ist es datenschutzrechtlich erlaubt meine Bewerbung hinter meinem Rücken hin-und herzuschicken und mich dabei außen vor zu lassen?

Freue ich auf Antwort.

Ich habe mich auf einen Vermittlungsvorschlag der AfA
beworben: Ist es datenschutzrechtlich erlaubt meine Bewerbung hinter meinem Rücken hin-und herzuschicken und mich dabei außen vor Zu lassen?
Freue ich auf Antwort.

Es liegt keine Verletzung vor, AG und Behörde müssen eng zusammarbeiten.
Gruß
Rainer

Vielen Dank Rainer für die schnelle Antwort. :smile:

Ist ja auch verständlich, das AG und AfA eng zusammen arbeiten müssen.
Mich ärgert nur die Art und Weise.
Der AG hätte mich auch direkt ansprechen können, bzw. mir wenigstens Nachricht geben können.
Nun muss ich die Bewerbung überarbeiten und dann nochmal hinschicken.
Komme mir vor, wie ein Kind das seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat und nachsitzen muss.
Was genau beanstandet wurde, ist mir auch nicht mitgeteilt worden. Kann es also nur auf „try and error“ ankommen lassen.

Verständlich fände ich das, wenn der AG eine Zeitarbeitsfirma wäre, aber so ist es nicht.
Ist es denn neuerdings üblich, dass ein Arbeitgeber seine Bewerber in dieser Form „erzieht“? *dummfrag*

LG und ein schönes Wochenende :smile:
Media-Katja

Liebe M.-Katja,

vielen Dank für deine Anfrage. Leider kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben.
Das Problem, das ich sehe, ist zwei geteilt:

  1. Das rechtliche: ob der Sachbearbeiter die Bewerbung lesen darf (ich denke „nein“ - bin mir aber nicht sicher - mach mich mal kundig)
  2. Die Form und der Inhalt deiner Bewerbung. Darüber kann ich nichts sagen. Bitte verstehe mich nicht falsch, es liegt doch im Bereich des Möglichen, dass der Sachbearbeiter helfen wollte. Leider ist es oft so, dass wir an dem, was wir selbst mit Mühe geschrieben haben, keine Kritik zulassen wollen.
    Wie gesagt 2. kann ich auch nicht so richtig beurteilen, weil mir die Bewerbung nicht vorliegt.

Wenn du möchtest, schau ich sie mir gerne mal an, dann erhälst du eine unabhängige Meinung.

Ich schreib noch mal, wenn ich was Genaues über die rechtliche Seite in Erfahrung gebracht haben werde.

Gruss

Markus (Gilgamesch)

vielen Dank für deine Anfrage. Leider kann ich dir keine
verbindliche Auskunft geben.
Das Problem, das ich sehe, ist zwei geteilt:

  1. Das rechtliche: ob der Sachbearbeiter die Bewerbung lesen
    darf (ich denke „nein“ - bin mir aber nicht sicher - mach mich
    mal kundig)

das wäre nett. Danke.

  1. Die Form und der Inhalt deiner Bewerbung. Darüber kann ich
    nichts sagen. Bitte verstehe mich nicht falsch, es liegt doch
    im Bereich des Möglichen, dass der Sachbearbeiter helfen
    wollte. Leider ist es oft so, dass wir an dem, was wir selbst
    mit Mühe geschrieben haben, keine Kritik zulassen wollen.
    Wie gesagt 2. kann ich auch nicht so richtig beurteilen, weil
    mir die Bewerbung nicht vorliegt.

Es geht mir auch nicht vorrangig um den Inhalt der Bewerbung, sondern dass ich nicht direkt angesprochen wurde, sondern quasi hintenrum vom AG über meinen Arbeitsvermittler zurechtgewiesen wurde.
Ja, mein AV wollte sicher nur helfen. :wink:
Natürlich lasse ich Kritik zu- kein Thema. Von mir aus schreib ich halt die klassisch-altbewärte Bewerbung. Hiermit blabla… mit großem Interesse hab ich blabla… :wink:)
Aber laut meines Bewerbungshelfers (mit dem ich die Bewerbung ausgearbeitet habe) ist das nicht mehr üblich und Bewerbungen mit solchem Wortlaut wandern gleich in den Ablagekorb mit Überschrift „Absage“.

Ich schreib noch mal, wenn ich was Genaues über die rechtliche
Seite in Erfahrung gebracht haben werde.

Oh das wäre super! Dankeschön und schönen Samstag!

LG
Media-Katja

Hallo,

ich denke, wenn es eine Vermittlung war und AG und AfA zusammenarbeiten, werden auch entsprechende Übereinkünfte bestehen.
Ich würde mich allerdings noch einmal mit dem Bearbeiter treffen, um ihn darüber in Kenntnis zu setzten, dass dir diese Vorgehensweise nicht recht ist. Du kannst dies auch schriftlich tun, um etwas in der Hand zu haben, wenn das noch einmal vorkommt.

Nicht den Mut verlieren!!
Liebe Grüße

Ich würde mich allerdings noch einmal mit dem Bearbeiter
treffen, um ihn darüber in Kenntnis zu setzten, dass dir diese
Vorgehensweise nicht recht ist. Du kannst dies auch
schriftlich tun, um etwas in der Hand zu haben, wenn das noch
einmal vorkommt.

Nicht den Mut verlieren!!
Liebe Grüße

Danke shine, :smile:
Das werde ich dann schriftlich tun.

Und: den Mut verliere ich nicht, danke fürs Mut machen. :smile:
Obwohl das nicht das erste Mal ist, dass ich (und nicht nur ich) von der AfA wie ein Mensch 2.Klasse behandelt werde.
Eine kürzlich von mir abgelegte SAP-Zertifizierung mit Auszeichnung wurde von meinem AV mit dem Spruch „wenn SIE das schaffen, muss das ja einfach gewesen sein“ abqualifiziert.

Wer mit SAP zu tun hat, weiß dass es eben nicht nur mal so nebenbei machbar ist.
Das scheint meinen AV jedoch nicht zu jucken, für ihn sind alle Alos dumm und faul.
Na danke.

Aber das hat jetzt weniger mit Fakten zu tun gegen die man angehen kann. :wink:
Von daher sehe ich das locker und mache was ich machen kann: So schnell wie möglich aus dem Alo-Sumpf heraus und mir denn doch ein dickes Fell wachsen lassen.

LG
Media-Katja

Hallo Katja,

ich kann dir nur soviel schreiben, dass dies erlaubt ist, da die Bewerbung über die Agentur für Arbeit gegangen ist.
Mach Dir nichts draus, die haben immer was zu nörgeln, sonst hätten sie ja keine Da-seins-Berechtigung.

Gruß gold-marie

Liebe M.-Katja,

ich wollte dir diese Antwort bezüglich der rechtlichen Seite nicht vorenthalten.

"Hallo markaha,

könnte es sein, dass es sich bei der potentiellen Arbeitsstelle um einen Vermittlungsvorschlag der Agentur f. Arbeit handelte? Dann bekommt das Unternehmen eine Liste m. vorgeschlagenen Bewerbern. Nach dem Bewerbungsverfahren gibt der Arbeitgeber der AA Rückmeldung: wer hat sich beworben?, kam es zu einem Vorstellungsgespräch?, warum wurde keine Einstellung d. Kunden d. Arbeitsagentur vorgenommen?. Selbst bekommt d. Kunde der Arbeitsagentur als Bewerber das Stellenangebot m. d. Hinweis, dass man sich entsprechend bewerben soll (Rechtsfolgebelehrung anbei) und ein Formular auf dem man eintragen muss, ob und wann man sich beworben hat, kam es zu einem pers. Kontakt m. d. Arbeitgeber… Entsprechend kann ich mir unter diesen Umständen vorstellen, dass die Bewerbungsunterlagen aus diesem Grund an die Agentur gesandt wurden um diese darauf aufmerksam zu machen, dass die BU keinesfalls optimal sind.

Einige Arbeitgeber lassen ihre Stellenangebote anonym b. d. AA in der Jobbörse einstellen. Lediglich die entsprechende Agentur f. Arbeit (teilw. auch Arge) wird m. Angabe einer Ref.-Nr. (oben auf d. SteA) preisgegeben. Ein Bewerber schreibt d. potentiellen Arbeitgeber zunächst nicht pers. an, da dieser v. zuständigen Mitarbeitern d. AA „sortieren“ lässt (Zeit- u. Kostenersparnis, teilw. auch Nerven).

Generell bedarf es einer Datenschutzerklärung, darauf würde ich, wenn mich mein Gedächtnis entsprechend im Stich lässt, d. Vermittler der AA einmal ansprechen. Zunächst einfach mal sämtl. Formulare, die ich bei der AA unterzeichnet habe, durchforsten (jew. ein Exemplar bekommt d. Bewerber). Sicherlich hat die Dame bereits einer f. die Arbeitsaufnahme datenrelevanten Weitergabe zugestimmt.

Wenn man eine/ einen gut arbeitenden Vermittlerin/ Vermittler b. d. Arbeitsagentur/ Arge hat, dann schaut dieser eh regelm. nach den zuletzt getätigten Bewerbungen (handelt es sich um offene beworbene Stellen oder Inititativbewerbungen - wohlmöglich durch Abtippen d. Adressen aus den gelben Seiten; schreibt d. BewerberIn immer das gleiche oder wird das Anschreiben individuell gestaltet; haben sich möglicherweise Rechtschreibfehler pp. eingeschlichen - kann ruckizucki passieren, das wissen wir alle; etc.).

Jeder nimmt die Art der Unterstützung anders auf, sicherlich kommt es darauf an, wie man v. d. VermittlerIn „behandelt“ wird.

Gruß v. Rayka"

Der Absatz in der Mitte ist der wesentliche.

Wie gesagt, schick mir die BU mal zu, ich schau sie gerne mal an.

Gruß aus Berlin

Markus

Naja, Sie beziehen Arbeitslosengeld. Und das bekommen Sie nur, wenn Sie auch arbeiten wollen.

DiesenWillen drücken Sie damit aus, dass Sie der Arbeitsagentur irgendwann mal die Erlaubnis gegeben haben, Ihre Bewerbungsunterlagen zu benützen.

Ein altes Sprichwort sagt:„Wer zahlt, schafft an.“ Über den Stil von Bewerbungen kann man streiten.

Als Empfänger von Bewerbungen kann ich sagen, von den ca 120, die wir im SChnitt täglich erhatlen, sind NUR etwa zwei bis drei gute Bewerbungen. Fachlich sind es noch rund 10 bis 15. Aber kaum einer weiß, wie wirklich eine gute Bewerbung aufgemacht ist. Nur interessiert*s keinen in der Servicewüste Deutschland. Eine Bewerbung ist Werbung in eigener Sache. d.h. eigentlich muss jeder der einen neuen Job sucht ein Werbestudio beauftrgen, um eine Bewerbung zu erstellen.

Aber jeder meint, er könne eine Bewerbung verfassen!!!

Ich kenne Ihre Bewerbung nicht, ich kenne auch die Auffassung der Behörde nicht. Aber der Beamte will halt, dass Sie sein Spielchen mitmachen. So einfach ist das.

Naja, Sie beziehen Arbeitslosengeld. Und das bekommen Sie nur,
wenn Sie auch arbeiten wollen.

DiesenWillen drücken Sie damit aus, dass Sie der
Arbeitsagentur irgendwann mal die Erlaubnis gegeben haben,
Ihre Bewerbungsunterlagen zu benützen.

Das ist richtig.
Aber ich habe keinem einzigen Arbeitgeber erlaubt, mich „hintenrum“ anzuschwärzen, wo es nichts anzuschwärzen gab.
Was bitteschön ist denn das für eine Vorgehensweise?
Scheint mir nicht wirklich professionell- ganz ehrlich.
Vielmehr bin ich wegen jeder Kritik, die DIREKT an mich herangetragen wird, dankbar.

Ein altes Sprichwort sagt:„Wer zahlt, schafft an.“ Über den
Stil von Bewerbungen kann man streiten.

Als Empfänger von Bewerbungen kann ich sagen, von den ca 120,
die wir im SChnitt täglich erhatlen, sind NUR etwa zwei bis
drei gute Bewerbungen. Fachlich sind es noch rund 10 bis 15.
Aber kaum einer weiß, wie wirklich eine gute Bewerbung
aufgemacht ist. Nur interessiert*s keinen in der Servicewüste
Deutschland. Eine Bewerbung ist Werbung in eigener Sache. d.h.
eigentlich muss jeder der einen neuen Job sucht ein
Werbestudio beauftrgen, um eine Bewerbung zu erstellen.

Aber jeder meint, er könne eine Bewerbung verfassen!!!

Ich kenne Ihre Bewerbung nicht, ich kenne auch die Auffassung
der Behörde nicht. Aber der Beamte will halt, dass Sie sein
Spielchen mitmachen. So einfach ist das.

Stimmt. :wink:
Ich habe mich schon längst wieder „abgeregt“ und einen zweiten Fachmann (und zwar einen Bewerbungsfachmann von der Behörde) zu Rate gezogen.
Der meinte, die Bewerbung sei vollkommen in Ordnung.

Das Problem liegt in der Interpretation des Internetauftrittes. Wenn eine Firma überhaupt keinen Internetauftritt (wie in diesem Fall hier) hat, kann man raten, welchen Bewerbungsstil diese Fa. bevorzugt.

Mit meinem Stil, der schon super passend für innovative Firmen wäre, hätte ich geschmacklich bei vorliegender Fa. daneben gelegen, die dann doch die „altmodische“ Art der Bewerbung vorzieht.

Also Herr Hacker, so oder so kann es entweder ein Griff ins Leere sein oder aber der Bewerber hat rein zufällig den Nerv des Personalers getroffen und dann klappt’s auch mit der Stelle. :wink:
Meist liegt es nicht an der Qualifikation des Bewerbers, sondern an der Fähigkeit den „Leser“ zu „fesseln“ und ihn neugierig zu machen.

Mal eine andere Frage an einen Spezialisten wie Sie Herr Hacker:
Was halten Sie eigentlich von Flyern?
Neben Initiativbewerbungen auch eine Möglichkeit auf Events oder Messen auf sich aufmerksam zu machen?
Oder werfen Sie so etwas gleich in den Papierkorb?

Freundliche Grüße
Media-Katja

Flyer sind aus meiner Sicht gerade für Bewerber aus dem Marketing sehr gut als „Arbeitprobe“ geeignet.

Sie finden wesentlich mehr Aufmerksamkeit, und wenn sie gut gemacht sind, landen sie nicht im Altpapier.

Allerdings, fehlen oft die Beweise (in Zeugnisform).

Die beste Form der Initiativbewerbung. Als „echte“ Bewerbung auf eine Ausschreibung ist sie mir zu wenig.

Beste Grüße und viel ERfolg.

Herzlichen Dank an Sie Herr Hacker und selbstverständlich an alle anderen, die sich die Mühe gemacht haben, zu recherchieren und mir zu antworten.

Eine erfolgreiche Zeit Ihnen allen.

Liebe Grüße
Media-Katja

sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen; aber schau doch mal im Internet unter „Datenschutzgesetze“ vielleicht findest du hier eine Antwort!

Viele Grüsse

sorry für die späte Antwort. Konnte meine Mails nicht öffnen,bzw. hatte hier keinen Zugriff. Leider kann ich Dir von der rechtlichen Seite her keine Antwort geben. Ich denke aber, da die Arbeitsagentur ja mit der Firma zusammen arbeitet, ist das in Ordnung, dass die Unterlagen in Kopie weitergereicht werden. Die Aussage deines Arbeitsvermittlers hingegen scheint kein Hand und Fuß zu haben. Lass dir das nicht gefallen und spreche ihn offen darauf an. LG

Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Ich sehe da keine Probleme, denn Sie sind ja verpflichtet Ihre Bewerbungsunterlagen zur Einsichtnahme bei dem zuständigen Arbweitsvermittler vorzulegen.

Und über die Form der Bewerbung, es gibt keine allgemeingültige Form, jeder Arbeitgeber hätte es gerne anders. Suchen Sie einfach mit Ihrem Arbeitsvermittler das Gespräch und klären das persönlich mit ihm.