Rücknahme einer Ware im Online-Verkauf

Hallo,
ich habe vor einigen Tagen bei eBay einen Herrenanzug verkauft. Eingestellt wurde er von mir als „klassischer 3-teiliger Herrenanzug“ und als „getragen“ deklariert.
Der Anzug wurde für 15,20 Euro ersteigert.
Nun hat mir die Käuferin geschrieben, der Anzug sei kein Anzug, sondern eine Kombination und der Geruch würde bei ihr „Brechreiz“ auslösen.
Der Anzug wurde aber als Anzug bei einem Herrenausstatter gekauft, außerdem habe ich ihn nach dem letzten Tragen reinigen lassen. Seitdem hing er im Schrank.
Jetzt drängt sie auf Rücknahme und droht mit einem Anwalt.
Ich bin sehr verunsichert. Ich habe die Ware nach „bestem Wissen und GEWISSEN“ eingestellt.
Wer weiß, wie ich mich verhalten soll.
Freundliche Grüße
Andrea

ich würde das unter „Preisdrücken“ abtun. Sicher findet man immer irgendwas, um den Verkäufer zu einem Preisnachlaß zu bewegen.
Wenn du dazu keine Nerven hast:
Biete dem Käufer an, das er den Artikel gern auf seine Kosten zurück senden kann.
Das Geld ( ohne deine und seine Portokosten) bekommt er zurück, wenn der Kauf storniert worden ist.

Also was hier Rechtens ist, ist schwer zu sagen. Evtl. weicht der verkaufte Artikel ja erheblich von der Beschreibung ab. Bei dem Betrag würde ich versuchen mich gütlich zu einigen und den Käufer bitten die Rücksendekosten zu übernehmen. Wenn der Artikel wieder da ist kann man bei Ebay melden das der Verkauf in beiderseitigem Einverständnis storniert wurde.
Einen Streit oder eine schlechte Bewertung wegen so einem Betrag würde ich vermeiden…
Beste Grüße,
Harald (www.Litschi.de)

Hi Andrea,

dumm gelaufen, an solche idioten gerät man ab und zu…
wende dich an ebay und frag die um hilfe.
grüsse
michel

Servus Andrea,
lass Dir nicht bange machen Anwalt für einen Streitwert von 15,20 zu finden ist echt nicht leicht.
Du hast den Anzug als Privatauktion sicherlich versteigert und sicherlich auch darauf hingewiesen dies ist eine Privatauktion…etc.
Damit ist der Verkauf rechtsgültig, einen Brechreiz und den Unterschied zwischen Anzug und Kombination vor Gericht anzuführen als Rückgabegrund ist auch nicht so einfach.
Wenn Du nicht daruf hingewiesen hast, also Privatauktion Umtausch und Garantie ausgeschlossen solltest Du den Anzug echt zurück nehmen.

Es gibt auch Käufer die einfach nur Langeweile haben und sich einen Spass daraus machen, anderen viehisch auf die Nerven zu gehen, lass Dich auf so ein Spiel nicht ein. Ebay ist viel zu geil als sich von anderen nerven zu lassen.

Also wenn es Dir Seelenfrieden gibt nimm den Anzug retour mach ne neue Auktion und lass die Sache somit auf sich beruhen.
Lass mich wissen was rausgekommen ist wenn Du Hilfe bei den ebay Texten braucht lass was hören, ich schau gern mal drüber, bis dahin
Gruß
Tom