Hallo,
vermutlich hat der Käufer gedacht, dass du auf seine Reklamation nicht eingehen willst und deshalb so schnell negativ bewertet. Schließlich hattest du den gesamten Samstag Zeit für eine Reaktion - einmal mehr, da du ja als Privatmann verkaufst und es daher üblich ist, auch am Wochenende auf E-Mails zu reagieren. Dass die Reaktion ein wenig vorschnell ist, ist die eine Sache - verboten ist sie jedenfalls nicht. M. E. zeigt das noch einmal sehr schön, dass mich sich schon angewöhnen sollte, insbesondere in der Zeit, in der die verschickten Artikeln bei den Käufern ankommen, wirklich täglich seine E-Mails zu sichten. Dann kann man nämlich auch prompt reagieren.
Was den Sachverhalt betrifft, so hat der überhaupt nichts mit deinem Extra-Hinweis zu Haftung, Garantie oder Rücknahme als privater Verkäufer zu tun. Du hast eine Eigenschaft zugestanden, die der Artikel offenbar nicht aufweist. Entsprechend musst du dich damit auch aiseinandersetzen.
Prinzipiell hast du die Möglichkeit eines Preisnachlasses oder aber die Rücknahme anzubieten. Wenn der Käufer einen Preisnachlass verlangt, dann hat er offensichtlich zumindest Verwendung für das Ersatzteil. Und an das glaubt er jetzt recht günstig herankommen zu können.
Willst du die Angelegenheit einfach nur noch zum Abschluss bringen, lass dich auf das Angebot ein und verbuch das alles unter schlechter Erfahrung, aus der du fürs nächste Mal lernst. Die andere Möglichkeit wäre, einen geringeren, deines Erachtens angemessenen Preisnachlass anzubieten und - sollte das dem Käufer nicht genehm sein - den Artikel zurückzunehmen. Und zwar gegen die volle Erstattung von Kaufpreis zzgl. 2 x Versandkosten.
Falls du dich aber jetzt schon so ärgerst, dass du ihm das Feld nicht als Gewinner überlassen willst, kannst du auch sofort um Rücksendung des Artikels bitten. Preisnachlass magst du nach der neg. Bewertung nicht mehr gewähren, du nimmst aber selbstverständlich den Artikel zurück und erstattest die Kosten (s. o.). Schließlich ist dir ja ein Fehler unterlaufen.
Hier noch ein zusätzlicher Hinweis: Der Käufer kann den Artikel auch versichert zurücksenden, um den Versand und die Zustellung belegen zu können. Sonst könntest du ja schließlich behaupten, die Rücksendung nicht erhalten zu haben und daher auch nicht rückerstatten zu wollen.
Ob das bei diesem Kaufpreis sinnvoll ist, ist eine andere Frage - er darf es aber so handhaben. Die Erstattung des Geldes solltest du übrigens erst veranlassen, wenn die Ware bei dir ist.
Und all das, was du mit ihm ausmachst, würde ich über den Workflow zur Problemklärung abwickeln. So kann Ebay gleich sehen, dass du dich an die Spielregeln hältst und die Angelegenheit wird zumindest dort keine weiteren Konsequenzen für dich haben.
Mit der negativen Bewertung wirst du leben müssen, hast aber durchaus über das Bewertungsprotal die Möglichkeit, einen Kommentar dazu abzugeben. Überlege dir aber - sofern du kommentieren möchtest - vorab sehr gut, was du schreiben willst. Nutz es für dich und um deine Seriösität zu untermauern und nicht, um den Käufer zu diskreditieren.
Viele Grüße
Kirsten