Rücknahme / Nachbesserung bei Privat-VK?

hallo,

ich habe als privatmann ein auto-ersatzteil bei ebay verkauft, aber leider aus unwissenheit bei der artikelbeschreibung eine falsche angabe über die verwendbarkeit gemacht.

im auktionstext habe ich lediglich „als Privatmann die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen“, aber geht es hier überhaupt um die? formulierungen wie „ohne gewähr“, „kein umtausch“ usw. hab ich nicht geschrieben (muss ich das als privatmann?).

der käufer hat mich freitag nacht per mail auf den fehler hingewiesen, sonntags negativ bewertet, und heute auch noch den fall bei ebay als „problem klären“ eröffnet. er fordert einen preisnachlass von 50% (wir reden über einen kaufpreis von 6,80). er selbst versteckt sich hinter einem „Privaten Bewertungsprofil“.

mit mir kann man ja über alles vernünftig reden. aber erst mich übers wochenende negativ bewerten (ich hatte vorher 100% zufriedenheit), und dann noch ebay einschalten und preisnachlass fordern? da möchte ich dann doch mal wissen, wo ich rechtlich stehe.

außerdem: welche konsequenzen drohen mir bei ebay, wenn ich zwar auf den geöffneten fall antworte, aber mich darin nicht zu einer (teilweisen) preisrückerstattung bereit erkläre? ich habe bei ebay bisher eine „weiße weste“ :smile:

danke im voraus für kompetente antworten
pit

Hallo !

Die Sachmängelhaftung kannst Du als Privatmann ausschließen,aber nicht die Ansprüche aus einer „zugesicherten Eigenschaft“.

Wenn man dazu etwas schreibt und es trifft nicht zu,das wäre ein Grund für Rücktritt vom Kauf.
Wandelung kommt zuerst(Rückgabe gegen Gelderstattung),es kann sich auch einverständlich auf eine Preiminderung verständigt werden.
Ein einseitig geforderter Nachlaß ist m.E. nicht möglich.

Biete an,den Gegenstand zurückzunehmen gegen Gelderstattung(Geld und Portokosten),bei dem geringen Preis machts kaum Sinn,schließlich müsstest Du auch die Rücksendekosten tragen. Dann wäre Geldrückerstattung komplett wirtschaftlicher.
Da aber nur 50 % gefordert wird,nimm es doch an. Günstiger kommst Du da wohl nicht weg.
Und die neg. Bewertung ? So schlimm ?
Du kannst ja eine Anmerkung schreiben.

MfG
duck313

Hallo,

vermutlich hat der Käufer gedacht, dass du auf seine Reklamation nicht eingehen willst und deshalb so schnell negativ bewertet. Schließlich hattest du den gesamten Samstag Zeit für eine Reaktion - einmal mehr, da du ja als Privatmann verkaufst und es daher üblich ist, auch am Wochenende auf E-Mails zu reagieren. Dass die Reaktion ein wenig vorschnell ist, ist die eine Sache - verboten ist sie jedenfalls nicht. M. E. zeigt das noch einmal sehr schön, dass mich sich schon angewöhnen sollte, insbesondere in der Zeit, in der die verschickten Artikeln bei den Käufern ankommen, wirklich täglich seine E-Mails zu sichten. Dann kann man nämlich auch prompt reagieren.

Was den Sachverhalt betrifft, so hat der überhaupt nichts mit deinem Extra-Hinweis zu Haftung, Garantie oder Rücknahme als privater Verkäufer zu tun. Du hast eine Eigenschaft zugestanden, die der Artikel offenbar nicht aufweist. Entsprechend musst du dich damit auch aiseinandersetzen.

Prinzipiell hast du die Möglichkeit eines Preisnachlasses oder aber die Rücknahme anzubieten. Wenn der Käufer einen Preisnachlass verlangt, dann hat er offensichtlich zumindest Verwendung für das Ersatzteil. Und an das glaubt er jetzt recht günstig herankommen zu können. :wink:

Willst du die Angelegenheit einfach nur noch zum Abschluss bringen, lass dich auf das Angebot ein und verbuch das alles unter schlechter Erfahrung, aus der du fürs nächste Mal lernst. Die andere Möglichkeit wäre, einen geringeren, deines Erachtens angemessenen Preisnachlass anzubieten und - sollte das dem Käufer nicht genehm sein - den Artikel zurückzunehmen. Und zwar gegen die volle Erstattung von Kaufpreis zzgl. 2 x Versandkosten.

Falls du dich aber jetzt schon so ärgerst, dass du ihm das Feld nicht als Gewinner überlassen willst, kannst du auch sofort um Rücksendung des Artikels bitten. Preisnachlass magst du nach der neg. Bewertung nicht mehr gewähren, du nimmst aber selbstverständlich den Artikel zurück und erstattest die Kosten (s. o.). Schließlich ist dir ja ein Fehler unterlaufen.

Hier noch ein zusätzlicher Hinweis: Der Käufer kann den Artikel auch versichert zurücksenden, um den Versand und die Zustellung belegen zu können. Sonst könntest du ja schließlich behaupten, die Rücksendung nicht erhalten zu haben und daher auch nicht rückerstatten zu wollen.
Ob das bei diesem Kaufpreis sinnvoll ist, ist eine andere Frage - er darf es aber so handhaben. Die Erstattung des Geldes solltest du übrigens erst veranlassen, wenn die Ware bei dir ist.

Und all das, was du mit ihm ausmachst, würde ich über den Workflow zur Problemklärung abwickeln. So kann Ebay gleich sehen, dass du dich an die Spielregeln hältst und die Angelegenheit wird zumindest dort keine weiteren Konsequenzen für dich haben.

Mit der negativen Bewertung wirst du leben müssen, hast aber durchaus über das Bewertungsprotal die Möglichkeit, einen Kommentar dazu abzugeben. Überlege dir aber - sofern du kommentieren möchtest - vorab sehr gut, was du schreiben willst. Nutz es für dich und um deine Seriösität zu untermauern und nicht, um den Käufer zu diskreditieren.

Viele Grüße
Kirsten

Falsche Angabe ist kein Sachmangel

hab mich jetzt mit den K geeinigt - er bekommt die 3,40 preisnachlass, nimmt aber dann die negative benotung zurück.

vielen dank an alle, die geantwortet haben :smile: