Rücknahme oder sonst Anwalt !

Käufer A ersteigert einen 2 Jahre alten UMTS-Router für 50 Euro (Startpreis 1 Euro).Verkäufer B überprüft Artikel vor Versand auf Funktion und Zustand (UMTS-verbindung vorhanden macht Foto zum Angebot auf dem auch erkennbar ist das die UMTS-verbindung vorhanden)Also ab zum Versand.Käufer A erhält Artickel behauptet Artikel funktioniert nicht stellt Behauptungen auf Artikel wäre schon defekt gewesen und schon einmal auseinander genommen worden aufgrund von einem beschädigten Garantieaufkleber.Verkäufer B versucht zuerst Sachlage zu klären (Fehlbedienung oder ähnliches)Käufer A schliesst das aus und fordert daraufhin sofortige Rücknahme oder er wird Rechtsanwalt einschalten (Sämtliche Standardsätze bezüglich Rücknahme usw nach EU-Recht standen im Angebot mit dabei)Funktion des Artikels wurde nicht ausdrücklich
im Angebot zugesagt was Verkäufer B normalerweise wenn er was bei E-Bay verkauft macht.Hat er diesmal vergessen.

Was tun sprach Zeus??? Abwarten und Tee trinken oder vielleicht eine Gegenklage erheben wegen versuchter Nötigung oder so ähnlich ???Um Hilfe wird gebeten !!!

Hallo,

also erstmal folgendes:
, [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD: überflüssiges Fullquote gelöscht]

Hier der Originaltext von Angebot bezüglich Rücknahme usw

Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

Moin,

(überflüssiges Fullqoute gelöscht)

Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und
schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene
Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier
angebotenen Produkte aus.

Es gibt kein EU-Recht und auch keine vorgeschriebene Garantie von einem Jahr. Das ist Nonsens.

Die Angaben über den angebotenen
Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden.
Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss
und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer
Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des
Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein
Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht.

Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn es ein Verkauf von Privat ist kommt das Fernabsatzgesetz hier überhaupt nicht zum Tragen.
Auf die ebay AGB hier hinzuweisen ist ebenfalls Mumpitz, da der Käufer diese bereits bei seiner Anmeldung bei ebay akzeptiert hat.

Da es sich
um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines
Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche
Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

Das ist nochmals Nonsens. Ein Verkauf von Privat impliziert nicht automatisch den Gewährleistungsausschluss.

Gruss Jakob

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Hallo,

grundsätzlich ist jetzt die Frage ob ein Sachmangel an der Ware vorliegt, der nicht durch einen Transportschaden entstanden ist, sondern schon vorher bestand.

Siehe auch
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…
[FAQ:1167]

Liegt ein solcher Sachmangel vor, der nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angegeben wurde, ist der Verkäufer schuld und der Käufer hat Rechte; falls Nacherfüllung nicht möglich ist sicherlich zur Rückgabe, evtl. auch Ersatz.

Wenn du sicher bist, dass vor Versand kein Sachmangel vorlag, ist das jetzt eine Beweisfrage, ob der Verkäufer oder der Käufer die Beweislast trägt müsstest du einen Rechtsexperten fragen.
Einen Zeugen für die ordnungsgemäße Funktion vor Versand hast du nicht zufällig?

Stephanie

[MOD: überflüssiges Fullquote gelöscht]

Zeugen nein.Beweis ??? Letzte Rechnung mit Verbindungsnachweis
Internetverbindungszeit am 06.01.2008.
Verkaufsfoto mit erkennbarer Verbindung zu Vodaphone.
Router wurde am 01.02.2008 entsperrt war bis 28.01.2008 gesperrt auf O2.

MOD: Baum geschlossen
Bitte FAQ:1129 beachten.

Gruß,

Myriam