Käufer A ersteigert einen 2 Jahre alten UMTS-Router für 50 Euro (Startpreis 1 Euro).Verkäufer B überprüft Artikel vor Versand auf Funktion und Zustand (UMTS-verbindung vorhanden macht Foto zum Angebot auf dem auch erkennbar ist das die UMTS-verbindung vorhanden)Also ab zum Versand.Käufer A erhält Artickel behauptet Artikel funktioniert nicht stellt Behauptungen auf Artikel wäre schon defekt gewesen und schon einmal auseinander genommen worden aufgrund von einem beschädigten Garantieaufkleber.Verkäufer B versucht zuerst Sachlage zu klären (Fehlbedienung oder ähnliches)Käufer A schliesst das aus und fordert daraufhin sofortige Rücknahme oder er wird Rechtsanwalt einschalten (Sämtliche Standardsätze bezüglich Rücknahme usw nach EU-Recht standen im Angebot mit dabei)Funktion des Artikels wurde nicht ausdrücklich
im Angebot zugesagt was Verkäufer B normalerweise wenn er was bei E-Bay verkauft macht.Hat er diesmal vergessen.
Was tun sprach Zeus??? Abwarten und Tee trinken oder vielleicht eine Gegenklage erheben wegen versuchter Nötigung oder so ähnlich ???Um Hilfe wird gebeten !!!