Hallo Experten,
das liebe FA zieht gängigerweise -per Einzugsermächtigung dazu erlaubt- die faelligen Sachen per Lastschrift ein.
Nun sei es der Fall, dass dieses Amt eine sehr grosse Summe einzieht, zu der es nicht berechtigt ist (Fehler passieren ja ueberall).
Man koennte nun natuerlich die Lastschrift widerrufen.
Frage dazu: Wie annulliert der Lastschriftempfaenger die Lastschrift?
Gibt es dafuer einen Antrag/ein Formular oder überweist er -in Ermangelung eben solcher- einfach den Betrag zurueck?
In anderen Worten: Koennen sich die Aktionen ueberschneiden, wenn beide Aktionen, Annullierung und Widerruf, gleichzeitig passieren, sodass am Ende die Summe zweimal auf dem Konto steht und der Lastschriftzahler dann den Betrag erneut überweisen muss?
MfG
Archimedes