Rueckruf Lastschrift

Hallo Experten,

das liebe FA zieht gängigerweise -per Einzugsermächtigung dazu erlaubt- die faelligen Sachen per Lastschrift ein.

Nun sei es der Fall, dass dieses Amt eine sehr grosse Summe einzieht, zu der es nicht berechtigt ist (Fehler passieren ja ueberall).

Man koennte nun natuerlich die Lastschrift widerrufen.

Frage dazu: Wie annulliert der Lastschriftempfaenger die Lastschrift?
Gibt es dafuer einen Antrag/ein Formular oder überweist er -in Ermangelung eben solcher- einfach den Betrag zurueck?

In anderen Worten: Koennen sich die Aktionen ueberschneiden, wenn beide Aktionen, Annullierung und Widerruf, gleichzeitig passieren, sodass am Ende die Summe zweimal auf dem Konto steht und der Lastschriftzahler dann den Betrag erneut überweisen muss?

MfG
Archimedes

Hallo,

den Widerruf der Lastschrift kann man erst nach Abbuchung bei der Bank stellen, diese buchen den Betrag wieder auf dem Konto gut. Zu einer doppelten Gutschrift kann es nur kommen, wenn das Finanzamt gleichzeitig eine Überweisung in Auftrag gibt. Aber das abgebuchte Geld kann nur einmal durch die Bank wieder gutgeschrieben werden.

VG

Hallo

den Widerruf der Lastschrift kann man erst nach Abbuchung bei
der Bank stellen, diese buchen den Betrag wieder auf dem Konto
gut.

aber darum geht es doch. Die xxxxx Euronen sind schon abgebucht.

Zu einer doppelten Gutschrift kann es nur kommen, wenn
das Finanzamt gleichzeitig eine Überweisung in Auftrag gibt.

Ja und deshalb die Frage, ob es Mittel innerhalb der Banken gibt, dieses zu vermeiden, zum Beispiel dadurch, dass der Lastschriftempfaenger nicht einfach ueberweist, sondern sagt „mea culpa (in Form eines Formulars) und gebt dem fälschlicherweise Zahlenden das Geld zurueck“.

MfG
Archimedes

Hallo,

Ja und deshalb die Frage, ob es Mittel innerhalb der Banken
gibt, dieses zu vermeiden, zum Beispiel dadurch, dass der
Lastschriftempfaenger nicht einfach ueberweist, sondern sagt
„mea culpa (in Form eines Formulars) und gebt dem
fälschlicherweise Zahlenden das Geld zurueck“.

nein, gibt es nicht. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Rückgabe der Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen oder durch Überweisung/anderweitige Zahlung durch den Einreicher der Lastschrift.

Gruß
C.

Hallo,

der beste Weg ist es hier, sich mit dem FA in Verbindung zu setzen und abzuklären, wie man vorgeht. Also entweder Rückbuchung oder (Teil-)Überweisung durch das FA.

Hallo Nils,

der beste Weg ist es hier, sich mit dem FA in Verbindung zu
setzen und abzuklären, wie man vorgeht. Also entweder
Rückbuchung oder (Teil-)Überweisung durch das FA.

guter Tip. Aber: sagen wir es mal vorsichtig so: Der Mitarbeiter des FA würde sagen, der Vorgang befaende sich nunmehr (seit 4 Wochen) bei der FA Kasse und wie die das Geld zuruecktransferiert sei ihm nicht bekannt… Der zustaendige Mitarbeiter könnte natüerlich komischerweise nicht ausfindig gemacht werden…

MfG
Archimedes