Rücksendung defekten Artikeln

Hallo!

Ich habe einen Artikel bei einer Auktionsplattform von einem privaten Anbieter gekauft. Der Artikel wurde geliefert, ist aber definitiv defekt. Der Verkäufer will diesen Artikel zur Prüfung des Defektes zurückgesandt bekommen und mir dann den Kaufpreis erstatten, wenn sich der Defekt bestätigt.

Soweit alles gut!

Aber: Der Verkäufer will die Kosten für die Rücksendung nicht tragen. Weiterhin zweifelt der Verkäufer den Defekt an, da er diesen seiner Meinung nach fehlerfrei verkauft hat und unterstellt dem Käufer eine Fehlbedienung. Eine Fehlbedienung ist allerdings auszuschließen, da der Käufer mehrere dieser Artikel hat und mit der Bedienung vertraut ist. Der Käufer hegt die Vermutung, dass der Verkäufer nach Rücksendung des Artikels den Defekt nicht bestätigen wird (getreu dem Motto: Bei mir funktioniert der Artikel einwandfrei). und keine Kaufpreiserstattung vornehmen und mir den Artikel nur gegen Kostenerstattung zurücksenden wird und ich dann wieder einen defekten Artikel zu Hause habe.

Wie sieht es aus:

1.) Muss der Käufer die Portokosten für den Rücktransport tragen?

2.) Kann der Käufer zuvor eine Erstattung des Kaufpreis inkl. Versandkosten verlangen und dann den Artikel zurücksenden?

Danke!

Hallo!

Privatverkäufer dürfen und sollten die Sachmängelhaftung ausdrücklich ausschließen.

Ist das geschehen ? Dann haften sie doch auch nicht für Defekte, es gibt eben gerade keine Gewährleistung oder Garantie, keine Rückgabe oder Umtausch.

Nur wenn in der Verkaufsbeschreibung bestimmte Angaben zugesichert wurden und später nicht zutreffen(etwa fehlende Teile, die aber als Zubehör erwähnt wurden) dann muss dafür doch gehaftet werden.

Und deshalb kann man Deine Fragen so nicht beantworten.

Muss er haften, dann muss er auch alle Kosten tragen.

MfG
duck313

Hallo,

Eine Fehlbedienung
ist allerdings auszuschließen, da der Käufer mehrere dieser
Artikel hat und mit der Bedienung vertraut ist.

Das irritiert mich jetzt - wieso hat der Käufer schon mehrere dieser Geräte und braucht noch eines?
Das sollte erläutert werden.

Und welche Garantie hat der VK, dass der Käufer tatsächlich das vom VK erhaltene Gerät und nicht eines der anderen, das ev. vorher schon defekt war, retour erhält?
Sowas gibts ja bei Ebay schon mal gerne, weshalb viele VK inzwischen unauffällige Markierungen anbringen. Manch ein Käufer möchte gern sein defektes Gerät gegen ein Funktionierendes tauschen.

Auf eine Rücksendung vor Erstattung hat der VK immer einen Anspruch.
Wenn der VK in der Beschreibung darauf hingewiesen hat, dass er keine Garantie oder Gewährleistung übernimmt, muss er ganrnichts, handelt aber ev. aus Kulanz.

Wenn Du ehrlich bist und der VK unehrlich bleibt Dir nur die negative Berwertung um zumindest andere Käufer zu warnen.
Bei Ebay sind halt Schnäppchen aber auch Reinfälle möglich, da muss man wohl mit leben.

Wenn es um eine wirklich hohe Summe geht, würde ich einen Anwalt einschalten.

Gruß, Paran

Hallo,

ich empfehle zwei Dinge:

  1. Zeugen suchen, der bestötigen kann, dass das Gerät wirklich defekt ist
  2. Seriennummer des defekten Gerätes notieren

viel Erfolg!
Felix

Hallo,

[…]
Auf eine Rücksendung vor Erstattung hat der VK immer einen
Anspruch.

Und muss er nun vorher die Portokosten überweisen? Oder nicht?

Wenn der VK in der Beschreibung darauf hingewiesen hat, dass
er keine Garantie oder Gewährleistung übernimmt, muss er
ganrnichts, handelt aber ev. aus Kulanz.

Also muss das Gerät dann auch nicht einmal funktionieren??

Wenn Du ehrlich bist und der VK unehrlich bleibt Dir nur die
negative Berwertung um zumindest andere Käufer zu warnen.
Bei Ebay sind halt Schnäppchen aber auch Reinfälle möglich, da
muss man wohl mit leben.

Wenn es um eine wirklich hohe Summe geht, würde ich einen
Anwalt einschalten.

Aber was soll das bitte bringen, wenn (so wie Du schreibst) der Verkäufer ohnehin zu nichts verpflichtet ist?

Greetz
Der Kater

Hallo,

ich empfehle zwei Dinge:

  1. Zeugen suchen, der bestötigen kann, dass das Gerät wirklich
    defekt ist
  2. Seriennummer des defekten Gerätes notieren

Schön… Und dann??

Greetz
Der Kater

Hallo!

Nur wenn in der Verkaufsbeschreibung bestimmte Angaben
zugesichert wurden und später nicht zutreffen(etwa fehlende
Teile, die aber als Zubehör erwähnt wurden) dann muss dafür
doch gehaftet werden.

Und wenn (wie bei 90% von Ebay’s Gebraucht-Verkäufen) geschrieben wurde „gebraucht, aber in gutem Zustand, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung“?
Was ist denn dann, wenn der Artikel eintrifft und nicht funktioniert??

Und deshalb kann man Deine Fragen so nicht beantworten.

Bist Du sicher, dass das so gar nicht geregelt ist?

Greetz
Der Kater

Hallo

Rechtliche Fragen gehören ins Rechtsbrett mit abstrakter Formulierung (=nicht auf dich bezogen, sondern allgemein).

Wenn du sagst das Teil funktioniert nicht und der VK sagt das Teil funktionierte noch bei ihm, dann liegt evtl. ein Transportschaden vor?
Ein VK is dafür verantwortlich das die Sache ausreichend verpackt auf die Reise geht. Der K trägt bei unversicherten Versand das Verlustrisiko, und auch den Versandschaden bei ausreichender Verpackung.

Wenn das auch nicht der Fall ist, steht Wort gegen Wort und dann muss man es eben beweisen. Und Recht kriegt nicht unbedingt der der auch Recht hat.

Aber wie gesagt, schreib ins Rechtsbrett.

Und nee, man kann unter Ausschluss der Gewährleistung nicht einfach seinen defekten Müll als funktionierend verkaufen. Ein Gewährleistungsausschluss hilft nur bei unbekannten Mängeln (versteckte Mängel). Wenn ein Gerät an sich gar nicht mehr funktioniert dann is das sicher kein unbekannter Mangel.

BTW nen Gewährleistungsausschluss will auch korrekt formuliert werden sonst gilt er nichtmal. Z.B. Der halbe Roman mit der EU Klausel oder dem EU Recht is ungültig.

BTW2, für defekte Ware hat eBay ne extra Ecke.
Und auf bekannte Defekte muss verwiesen werden, sonst haftet man trotz Gewährleistungsausschluss. http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884
Dumm gelaufen für den VK.

Wegen deinem Porto -> Rechtsbrett.
Aber bezahl es doch und schick es los. Willst du wegen nem Porto nen Rechtsstreit anfangen? Er könnte es bis dahin einfach aussitzen weil DU ja was von ihm willst und nicht umgekehrt.
Und je mehr Zeit vergeht desto schlechter.

MfG
Lilly

Hallo,

bei einem Privatverkäufer hat man tatsächlich als Käufer das volle Risiko, es sei denn, man kann Betrugsabsicht nachweisen - aber das ist schwierig, lohnt meist die Anwaltskosten nicht.

Jeder ehrliche Verkäufer wird an guten Berwertungen interessiert sein, die unehrlichen haben schnell viele Negative.

Würde daher immer die Bewertungen anschauen (wirklich auf die Seite gehen, wenn jemand sehr wenig verkauft, kann eine Miese die Prozentzahl stark reduzieren, wird ja auf 12 Monate berechnet, obwohl derjenige ev. in zehn Jahren nur diese eine Miese hat und wenn jemand wenige Bewertungen hat und erst sehr kurz dabei ist, das Angebot aber geübt wirkt, wäre ich zumindest skeptisch).

Ich habe auch schon Pleiten erlebt bei Ebay, aber das waren Ausnahmen - und da waren gewerbliche Verkäufer durchaus auch beteiligt.

Als Schnäppchenjäger muss man mit etwas Risiko leben.
Die Alternative ist im Laden kaufen, teurer, sicherer und mit Angucken.

Gruß, Paran

off: Rücksendung defekten Artikels
Die Überschrift muß korrekt: „Rücksendung defekten Artikels“ (Singular) bzw. „Rücksendung defekter Artikel“ (Plural) lauten. Genitiv. Wenigstens seine eigene Muttersprache sollte man einigermaßen beherrschen. Oder sehe ich das falsch?

Hallo!

Die Überschrift muß korrekt: „Rücksendung defekten Artikels“
(Singular) bzw. „Rücksendung defekter Artikel“ (Plural)
lauten. Genitiv. Wenigstens seine eigene Muttersprache sollte
man einigermaßen beherrschen. Oder sehe ich das falsch?

Wird „muß“ nicht richtig „muss“ geschrieben?

Wird „muß“ nicht richtig „muss“ geschrieben?

Nur bei Leuten, die sich nicht entblöden, sich den (heutzutage leider weitverbreiteten) hirnrissigen Deformregeln zu unterwerfen. Für alle anderen gilt selbstverständlich auch weiterhin die traditionelle, bewährte deutsche Rechtschreibung.