Hallo,
angenommen Frau D. widerruft ihren Internet-Vertrag bei Firma KD und wird wenig später aufgewordert die Hardware zurück zu senden.
Frau D. kommt dem nach und versendet das Modem als Päckchen (unversichert). Das tut sie, weil in der AGB ausdrücklich steht, das im Falle eines Widerrufs die Hardware (paketversandfähige Ware) auf Gefahr und Kosten von KD züruck zu senden ist. Ein Hinweis darauf, dass das Päckchen verischert und rückverfolgbar sein muss, gibt es nicht.
Einige Tage später wird bei Frau D. eine Strafgebühr von 60€ abgebucht, da das Päckchen auf Nachfrage von Frau D. nie bei Firma KD angekommen ist. Frau D. schickt einen Beleg an den Kundenservice, der das Abgabedatum des Paketes bestätigt. Eine Rückverflgungs ID hat sie nicht bekommen! (unversichert)
Frau D. ist sich keiner Schuld bewusst und fordert Firma KD auf, diesen Betrag wieder zu erstatten, da aus ihrer Sicht das Verschulden nicht bei ihr liegt und das Päckchen auf Gefahr von KD versendet wurde.
Firma KD weigert sich, da ihnen ohne eine Rückverfolgungs-ID die Hände gebunden sind.
Bleibt Frau D. nun auf der Strafe sitzen oder hat sie Chancen das Geld wieder zu bekommen?