Rücksendung sperriger Gegenstände

Hallo!

Ich habe mal eine Frage, wie ihr euch in dieser Situation verhalten würdet: Habe neulich bei einem bekannten Online-Auktionshaus zwei schicke Barhocker von einem gewerblichen Verkäufer erworben. Die Abwicklung lief auch soweit problemlos, ich hatte die Hocker nach dem Erhalt zusammengebaut, musste aber feststellen, dass der eine Hocker immer knackte, wenn man sich darauf gesetzt hat. Hatte mich an den Verkäufer gewandt, dieser hat mir kostenlos ein Ersatzteil geschickt. Hatte das dann eingebaut, danach war das Knacken auch weg, aber der eine Hocker war auf einmal viel höher als der andere Hocker, sodass es nicht gut aussah.

Da ich mit PayPal gezahlt hatte, forderte ich nun eine Teilerstattung. Würde es mit einem zugedrückten Auge hinnehmen, dass die Barhocker nun nicht mehr knacken, aber dafür unterschiedlich hoch sind, aber nur, wenn ich einen Teil des gezahlten Betrags zurück erhalte. Der Verkäufer lehnte dies ab, er hat mir nur angeboten, dass ich die Hocker komplett zurückschicke und ich dann den kompletten Kaufbetrag zurück erhalte. Das wäre ja auch okay, aber es sprechen zwei Gründe absolut dagegen:

  1. Die Hocker lassen sich nicht mehr komplett auseinanderbauen und ich kann nirgends einen so großen Karton auftreiben, dass ich die Hocker verschicken kann.

  2. Ich könnte natürlich die Hocker mit einer Spedition abholen lassen und an den Händler schicken lassen, das würde aber den eigentlichen Wert der Hocker kostenmäßig übersteigen und ich glaube nicht, dass mir der Verkäufer diese derart hohen Rücksendekosten erstattet.

Hatte das auch in dem Fall geschildert, aber man findet keine einvernehmliche Lösung.

Wie würdet ihr in diesem Falle handeln?

Liebe Grüße
stefano18

Hallo!

Ich weiss nicht wieso ein zerlegt gelieferter Hocker nicht auch wieder zerlegt werden kann.
Und wieso die nun unterschiedliche Höhe nicht durch das Einfügen des Ersatzteiles auch beim zweiten Hocker ausgeglichen werden kann.

Da es um eine Reklamation geht muss sich der Verkäufer kümmern,er muss ggf. Verpackungskarton einschl. Rücksendemarke schicken.
Bei vor Ort aufgebauten Möbeln/Küchen müsste er es demontieren und abbauen lassen.

MfG
duck313

Hallo,

Da ich mit PayPal gezahlt hatte, forderte ich nun eine
Teilerstattung. Würde es mit einem zugedrückten Auge
hinnehmen, dass die Barhocker nun nicht mehr knacken, aber
dafür unterschiedlich hoch sind, aber nur, wenn ich einen Teil
des gezahlten Betrags zurück erhalte. Der Verkäufer lehnte
dies ab, er hat mir nur angeboten, dass ich die Hocker
komplett zurückschicke und ich dann den kompletten Kaufbetrag
zurück erhalte.

die Frage gehört ins Rechtsbrett (Vorschaltseite beachten).

So viel sei gesagt: BGB § 437, insbesondere Abs. 2 und BGB § 441

S.J.

Hallo,

m.W. gilt: ab einem Kaufbetrag von 40.- Euro zahlt der Verkäufer auch das Porto für den Rückversand, darunter zahlt der Käufer den Retourversand.

Kann das nicht rechtlich belegen, aber sowohl bei Amazon als auch den gewerblichen Ebayverkäufern, bei denen ich bislang eingekauft und retour geschickt habe, galt das.

Gruß, Paran

Hallo !

Hier gehts um Reklamation nach Mangel.
Da zahlt Verkäufer alles,auch wenn Ware unter 40€ gekostet hat.

Dein Einwand gilt für freiwilige Rücknahme oder beim Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz,beides von fehlerfreier Ware(die nur nicht gefällt oder passt).

MfG
duck313

Hallo,

Danke für die Info - war mir bislang nicht bekannt.

Gruß, Paran