Rücksendung verloren gegangen - Einlieferungsbeleg

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit Kleidung bei einem Versandhaus gekauft - nur ein Teil der Ware habe ich behalten den Rest zurückgeschickt. Nachdem ich dann lange nichts mehr gehört hatte - ging ich davon aus dass alles in Ordnung ist.
Jetzt scheint die Ware nicht beim Versandhaus angekommen zu sein und sie wollen diese von mir bezahlt haben.

Ich kann den Einlieferungsschein nicht mehr finden oder zumindest nicht mehr zuordnen (woher soll ich wissen welche der Sendungsnummern habe in letzter Zeit viele Pakete geschickt zu der Rücksendung gehört?)

Jetzt behaupten die ich hätte es nie abgeschickt - und wollen einfach nur das Geld.

Muss ich das wirklich zahlen?
Hat der Verkäufer nicht bei seinem Liefer-/Rücksendebeleg (hab den Retourenaufkleber benutzt) mit dem man die Sendungsnummer rekonstruieren kann? Und ich dann einen Nachforschungsauftrag bei der Post starten kann?

Leider weiß ich das Datum der Einlieferung nicht mehr - die Meldung dass das Paket weg ist kam erst Wochen später und ich trage mir leider nicht in den Kalender ein wann ich ein Paket wegbringe…

Ist schon ärgerlich. Schließlich sind das über 200 Euro. Vor allem weil die so tun als ob ich lüge!!! Woher soll ich denn wissen dass das Paket tatsächlich nicht bei ihnen angekommen ist? Könnte ja auch behaupten die wollen nur Geld machen …

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Viele Dank schon mal

Liebe Grüsse

Hallo,

mit dem Einlieferungsschein hättest du den Nachweis erbracht, dass du zumindest das Paket aufgegeben hast. Solltest du noch andere solche Scheine (die man sich auch aufheben sollte) haben, dann versuche sioe zumindest nach der Adresse zuzuordnen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage…

Leider kann ich dir auch nicht mehr sagen.

Hallo,
Wenn du den Einlieferungsbeleg nicht vorweisen kannst, hast du leider schlechte Karten. Du musst beweisen, dass du die Ware zurückgeschickt hast.
Viele Grüße

Guten Tag,
ich denke Sie müssen zahlen. Ohne den Einlieferungsbeleg haben Sie keinen rechtlichen
Nachweis, dass Sie die Ware retourniert haben.
Desweiteren müssten Sie einen Lieferschein als Beleg
in das Paket gelegt haben und das Doppel davon
als Nachweis zusammen mit dem Paketbeleg aufbewahren.
Ohne diese Nachweise können Sie leider nichts machen.
Desweiteren ist dann auch ggf. die Ware, wenn sie
verloren geht versichert.
Das einzige was ich Ihnen raten kann ist,
sich an die Geschäftsleitung des Unternehmens zu wenden,
den Fall zu schildern und um eine Einigung bitten.
Ansonsten haben Sie keine Chance denke ich.
Oder Sie treiben den Beleg auf und machen den Schaden
an den Frachtführer geltend.
Wenn Sie mehrere Belege haben, könnte dieser
prüfen, wo und wann und ob er ausgeliefert hat.
mfg
viel Glück

Das ist natürlich sehr ärgerlich, du solltest auf jedem Falle mit allem was du hast versuchen einen Nachfolgeantrag zu stellen. So steht leider Aussage gegen Aussage, wenn du nichts hast, weil es gibt ja 3 Moglichkeiten: Du schickst, die tun so als ob es nicht ankam; du hast garnicht geschickt, oder der Auslieferer hats :frowning:. Nur leider bist du in der Beweispflicht, deshalb versuch irgendetwas zu finden das dir hilft und bei den nächsten paketen lass dir immer die Annahme bestätigen.
Ich wünsche dir viel erfolg.

Hallo,
die Nachweispflicht liegt nun mal beim Absender.
Anhand des Einlieferungsscheines kann man dann feststellen, ob es beim Empfänger angekommen ist (Sendungsverfolgung).

Gruß
HaWeThie

Tja, genau das denkt das Versandunternehmen auch. Schließlich gibt es genug Leute, die da betrügen wollen.
Ohne Einlieferungsbeleg ist die Sache juristisch heikel, denn hier müssen Sie die Rücksendung nachweisen. Und das Argument, ich habe ganz viele Pakete ist wenig hilfreich, da ihnen dann das Gericht sagen wird, dass Ihnen die Versandregeln hätten bekannt sein müssen.
Haben Sie Zeugen, die wissen, wann Sie das Paket aufgegeben haben oder ggf. sogar dabei waren. Das wäre noch eine (kleine) Möglichkeit.

Hallo! Mmhh, das ist aber schwierig. Können die dir nicht wenigstens sagen, welche Klamotten du im einzelnen bezahlen sollst? Vielleicht kannst du dann das Datum eher einordnen. Und hast du die Kopie von den Lieferscheinen nicht mehr? Ich heb die immer auf und markiere mir, was ich zurückschick.

Wenn das alles nix hilft, kannst du nur alle Einlieferungsscheine der letzten Zeit kopieren und dorthin schicken. Was besseres fällt mir leider nicht ein. Viel Glück!

Also rein rechtlich betrachtet, ist der Gefahrenübergang beim Versandhandel bei der Übergabe an den Frachtführer. Das bedeutet konkret, mit der Übergabe der Ware an den Paketdienst, liegt die Gefahr beim Empfänger. Wenn Du diese Übergabe jedoch nicht beweisen kannst, ist das wohl mehr eine Kulanzfrage des Versandhauses.
Gruß
Tobi