Hallo!
habe ein sehr großes Problem und könnte Hilfe bzw. guten Rat gebrauchen
Werde bei meiner Schilderung ein bisschen ausholen müssen:
Meine Tochter war ein Extrem Frühchen (25.SSW), am 20.08.2006 geboren, mit errechnetem Geburtstermin 30.11.
Dieses Jahr soll sie nun mit eingeschult werden. Sie ist Gott sei dank ohne erkennbare gesundheitliche Schäden, aber noch sehr zart und klein. Ich als Mutter, die ihre Tochter ja wohl nach fast 6 Jahren am besten einzuschätzen wissen sollte, würde sie lieber noch ein Jahr im Kindergarten lassen.
Leider sind die Erfolgsaussichten für eine Rückstellung in NRW fast gleich NULL, wie man mir schon im Vorfeld berichtete, und ich solle mich doch nicht so anstellen, sie wäre ja schließlich gesund.
Ich habe sehr viel im Internet recherchiert und gelesen, das gerade extrem Frühchen oft anfänglich nicht erkennbare „Entwicklungsdefizite“ haben, die sich auch erst in der Schulzeit bemerkbar machen können. Es gibt Studien, dass Frühgeborene Kinder in Reaktionstests langsamer arbeiten und schwankendere Leistungen zeigten, als reifgeborene Kinder. Gerade im 1. Schuljahr macht sich dieses bemerkbar und eine Einschulung ein Jahr später, sei oft die bessere Entscheidung. Dies MUSS nicht sein - KANN aber sein!
Ich finde es nicht richtig, dass Eltern sich hier der kommunalen Landespolitik unterordnen müssen, die teilweise nur das Gesamtkonzept im Auge hat (gerade in einem bevölkerungsdichten Bundesland wie NRW heißt das, KiTa-Plätze schaffen für die U3-Kinder - also nach Möglichkeit jedes Kind so schnell wie möglich in der Schule schicken und sehen dass die z.Z. leeren Grundschulen irgendwie gefüllt werden…und dies auf Kosten der Kinder. Ich weiß das hört sich ziemlig einseitig an, aber mittlerweile scheint es mir so)
Eigentlich hatte ich mich ja schon mit unserem Schicksal abgefunden, aber jetzt kommt der eigentliche Punkt, warum ich Rat suche. Bei der ärztlichen Schuluntersuchung stimmte mir die Amtsärztin tatsächlich zu und befand meine Tochter als ehemaliges Extrem-Frühchen und nach der Untersuchung für noch NICHT SCHULREIF. Sie sei noch sehr zart und nicht den schulischen Anforderungen gewachsen. Hätte leichte Entwicklungsverzögerung in Konzentration und Merkfähigkeit. Das Kreuzchen wurde also and der Stelle „es bestehen erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung“ platziert. Die Ärztin sagte mir, ihr Gutachten wäre ausschlaggebend und die Schuldirektorin würde sich danach richten. Ich würde dann in nächster Zeit deren Bescheid noch kriegen.
Ich habe mich sehr gefreut, auch in der KiTa war man sehr froh, da ich hier absolute Unterstützung bekomme und Leiterin wie auch Erzieherinnen, sich einig sind, dass meine Tochter noch nicht wirklich schulreif ist. Meine Angst, dass meine Tochter mit dieser neuen Nachricht nicht klar kommt, plötzlich doch nicht eingeschult zu werden, war unbegründet. Die Erzieherin in der KiTa meinte, es war fast wie eine Erleichterung für meine Tochter.
Also geht meine Tochter seit Mitte Januar doch nicht in den Kita-Vorschulclub.
Da ich bisher noch nichts von der Schulleitung der Grundschule gehört habe, habe ich jetzt dort angerufen und bin beim Telefonat fast „aus allen Wolken“ gefallen.
Die Direktorin meinte, sie könne dem Gutachten nicht wirklich zustimmen, Kinder können nur noch aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt werden (Ist eine ehemalige Frühgeburt, die in den letzten 5 Jahren ihres Lebens „Aufholarbeit“ leisten musste nicht genug „gesundheitlicher Grund“?
Außerdem hätte sie als Schulleitung diese Entscheidung zu treffen und nicht die Amtsärztin, die angeblich für ihr Verhalten auch schon „gemaßregelt“ worden wäre…
(Dies stimmt wohl auch in NRW und steht auch in der Schulanmeldung. Aber dann darf doch die Amtsärztin nicht solch eine Zusage machen!)
Nach ihrem „5 minütigen“ Gespräch, bzw. Test mit meiner Tochter am Tag der Schulanmeldung im Oktober 2011, meinte die Direktorin zwar, sie befände meine Tochter trotz der Frühgeburt für „schulreif“, aber sie würde sich an dem Urteil der Amtsärztin orientieren - wobei sie mir jedoch keine große Hoffnung machte, dass dies in meinem Interesse ausfallen würde.
Jetzt will die Direktorin noch mit der Kindergartenleitung Rücksprache halten und mir dann Bescheid geben. Ist dass nicht alles lächerlich?!
Und dieses ganze Kompetenzgerangel geht auf Kosten meines Kindes!!! Mal Hüh und mal Hott: erst heißt es Du gehst in die Schule, dann geht es nicht in die Schule und jetzt soll ich meiner Tochter irgendwie wieder beibringen, oh, Du musst doch in die Schule…
Die Direktorin meinte nur, ich solle mich nicht so aufregen, der Staat, bzw. Schulpolitiker und Bildungssystem wüssten mit der Problematik von Frühchen umzugehen und alle Entscheidung würden zum „Wohle des Kindes“ gefällt…
Meine Frage ist: hat jemand Erfahrung mit Schulrecht und Einschulungs-Rückstellungen gerade in Bezug auf Frühchen? Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten für mich, wie ich und wo ich meinen Fall vortragen kann und eine Rückstellung vielleicht erreichen kann? Allerdings habe ich keine Lust, zig Ärzte aufzusuchen, da diese mir natürlich die „Schulreife“ meiner Tochter bestätigen würden. Sie ist in dem Sinne ja „gesund“.
Da Schulpolitik auf Bundeslandebene geregelt wird, gelten auch in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bei Schulrückstellungen. Schleswig Holstein und Rheinland Pfalz sind wohl die einzigen beiden Bundesländer, die die Problematik um die Frühchen in ihrer weiteren schulischen Entwicklung und die Sorgen der Eltern, Ärzte und Landesverbände erkannt haben und gehandelt haben. Hier gilt als Stichtagstermin zur Einschulung der errechnete Geburtstermin eines ehemaligen Frühchens und die Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind früher einschulen oder nicht.
Dürfen solche Unterschiede eigentlich sein? Hätte ich Chancen mit einem Anwalt gegen diese Unterschiede in der Einschulungspolitik gegen die Stadt Köln (unser Wohnort) oder das Bundesland NRW zu klagen und Recht zu kriegen? Meiner Tochter würde das natürlich nicht mehr wirklich helfen, aber es kann doch nicht sein, das jedes Jahr immer wieder Eltern von Frühchen, die nicht erkennbare gesundheitliche Auffälligkeiten haben, in solch psyschisch belastende Situationen kommen und keine richtige Grundlage hier existiert!
Hätte so eine Klage Chance als Präzedenzfall verhandelt zu werden und Änderung in das System zu bringen?
Vielen Dank für die Mühe des Durchlesens und Eure Ratschläge im Voraus
Schöne Grüße,
Birgit