Rückstellung von der Schulpflicht in NRW

Hallo Birgit,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich Dich hiermit erreiche. Du hattest Probleme, Deine Tochter, die ein extrem Frühgeborenes ist, von der Schulpflicht in NRW 1 Jahr zurückstellen zu lassen.
Leider haben wir das gleiche Problem mit unseren Zwillingen. Gab es bei Euch in dieser Angelegenheit eine Lösung? Ich gebe Dir absolut Recht mit Deinen Ausführungen aus 2012. Offensichtlich kennen sich die Entscheidungsträger nicht mit extremen Frühgeborenen aus.

Viele Grüße und ich wäre froh, von Dir zu hören