Rückstellung von Personalkosten

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Personalkostenrückstellungen. Wenn wir vom 1.1.14 bis 30.6.15 eine Rückstellung gebildet haben von 100T und bis zum 31.12.14 schon 75T verbraucht haben, verbleibt der Rest von 25T einfach bis zum 31.12.14 oder muss ich diesen auch aufösen und einfach noch mal neu zurückstellen?

Grundsätzlich, wie werden mehrjährige Rückstellungen behandelt?

Servus,

Grundsätzlich, wie werden mehrjährige Rückstellungen behandelt?

Sie werden jeweils spätestens zum Stichtag bewertet und ggf. korrigiert (wenn sie eine gewisse Bedeutung haben, sinnvoll auch unterjährig). So auch hier: Allein, dass die Rückstellung (wofür eigentlich gebildet? eine Aufwandsrückstellung??) irgendwann mal in irgendeiner Höhe gebildet und in irgendeinem Umfang verbraucht wurde, sagt erstmal nichts über ihren Wert zum Stichtag aus.

Stell Dir allein mal den Standardfall „nicht genommener Urlaub“ vor: Willst Du hier Uralt-Ansprüche ganz schematisch mitziehen, auch wenn sie schon lange verfallen sind?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nein das sind keine Urlaubsrückstellungen. Personalkosten sind das für MA, die nicht mehr im Betrieb arbeiten, aber noch Gehalt beziehen. Eben bis 06/15.

Also lasse ich die 25T zum 31.12.14 stehen und verbrauche sie dann bis zum 30.6.15.

VG Chipsss

Servus,

Also lasse ich die 25T zum 31.12.14 stehen

wie gesagt: Unter der Voraussetzung, dass die Bewertung zum 31.12.14 zutreffend ist. Wenn nicht, muss die Rückstellung angepasst werden (ggf. auf Null, falls nach HGB bilanziert wird und es sich um eine unzulässige Aufwandsrückstellung handelt).

Schöne Grüße

MM