Rückstellungen für Ausgleichansrüche von Handelsvertretern ? Muss ich nach HGB eine Rückstellung passivieren oder habe ich ein Wahlrecht ? Und wie sieht das nach EStg aus ?
Ich weiss dass man ESTG erst eine Rückstellung bilden muss oder Darf ?? nach Auflösung des vertragsverhältnisses !!
Kann mir einer da weiterhelfen ???
Als Unternehmer mußt du nicht nur für HV-Ansprüche Rückstellungen bilden,
das gilt auch für mögliche Risiken aus Gewährleistungen wie Garantie für gelieferte Maschinen (12 oder in EU 24 Monate).
so wie in der Folgeperiode fällig werdende StB-Kosten für einen JA z.B. 2012
oder andere Steuern.
Man kann den HV-Ansprüchen auch durch monatliche Zusatzzahlungen
ausweichen - Beispiel ca. 10 % auf Monatszahlung.
Das dient u.a. der Kalkulationssicherheit.
Diese Buchhaltungsfrage beantwortet dir schlußendlich dein Steuerberater.