Rückstellungen rechts und beratungskosten

Hallo,
ich bin mir nicht sicher aber wenn ich eine Rückstellung auflösenden doch zb bei Instandhaltung auch Vorsteuer anfallen oder? Wie ist das bei rechts und beratungskosten? Bei uns im leerbuch stehen da keine und mal schon welche?

danke für eure Hilfe!

Verbrauch von Rückstellung buchen
Servus,

die Auflösung einer Rückstellung ist betreffend USt ein völlig neutraler Vorgang.

Beim Verbrauch einer Rückstellung kann Vorsteuer im Spiel sein, aber nicht bei der Rückstellung, sondern bei dem Aufwand, mit dem die Rückstellung verbraucht wird. Um das nachvollziehbar zu halten, wird üblicherweise in zwei Sätzen gebucht:

  1. Rechnungsbetrag per Aufwand und Vorsteuer an Kreditor
  2. Betrag der Rückstellung per Rückstellung an Aufwand (falls der Aufwand gleich hoch wie oder höher als die RS ist)

oder

  1. Betrag des Aufwands per Rückstellung an Aufwand und
  2. Differenz zur Rückstellung per Rückstellung an Erträge aus Auflösung von RS (falls der Aufwand niedriger als die RS ist).

Formal wäre es auch möglich, in einem Satz

Betrag der Rückstellung * 1,19 per Rückstellung und Vorsteuer an Kreditor

zu buchen und nur die Differenz zwischen Aufwand und Rückstellung per Aufwand und Vorsteuer an Kreditor - das führte auch zum richtigen Ergebnis, aber erzeugt schwer nachvollziehbare Buchungen und ist ziemlich anfällig für Huddel im Rückstellungsspiegel.

Schöne Grüße

MM

Guten morgen :smile:
vielen Dank für die antwort stimmt es dann so zu buchen wenn Rückstellung genau dem aufwand der Instandhaltung entspricht: Aufwand für instand. An Rückstellungen 
                                                                Vst.                                  Bank

oder aufwan… An Rückstellungen 

und dann? Wie verbuch ich die Bezahlung?

und gibt es bei rechts und beratungskosten vst?

vielen Dank :smile:

Verbrauch einer Rückstellung buchen
Servus,

deswegen hab ich gleich die „ausführliche“ Buchung über Kreditor genannt - das Buchen „per Aufwand an Bank“ ist nicht bloß in der Praxis lästig, weil die Nachvollziehbarkeit der Vorgänge darunter leidet, sondern auch zum Lernen ungünstig, weil es den Irrtum fördert, Aufwand entstünde durch Zahlungen.

Lass jetzt mal die Rückstellung auf der Seite und buche die Eingangsrechnung so, als sei die unterbliebene Instandhaltung nicht abgegrenzt worden:

  1. Rechnungsbetrag per Aufwand und Vorsteuer an Kreditor

Und dann die Zahlung der Rechnung:

  1. Rechnungsbetrag per Kreditor an Bank

Also ein ganz gewöhnlicher Geschäftsvorgang, von dem Du jeden Tag einige Dutzend reinklapperst.

Dass es jetzt eine Rückstellung für unterbliebene Instandhaltung gegeben hat, hat nichts mit diesem Vorgang zu tun und spielt sich unabhängig davon ab, dass es jemanden gibt, der die Instandhaltungsarbeit ausführt, und dass dieser dafür bezahlt wird. Auch das Thema Vorsteuerabzug ist abgehandelt und hat keinen Einfluss auf die Sache mit der Rückstellung. Es geht jetzt nur darum, den Aufwand in der laufenden Periode zu entlasten und gleichzeitig den Verbrauch der vorher gebildeten Rückstellung zu erfassen.

Wenn die Rückstellung genau gleich hoch war wie das Entgelt für die Leistung (sollte in der Praxis nicht vorkommen, weil Rückstellungen so gebildet werden, dass man auch den Beträgen in „glatten“ Hundertern, Tausendern, Zehntausendern etc. ansieht, dass es sich um eine Schätzung handelt), ist jetzt bloß noch das Aufwandskonto und das Rückstellungskonto gefragt - der konkrete Geschäftsvorfall ist mit 1) und 2) schon erledigt:

  1. Entgelt per Rückstellung an Aufwand

Bei Deinem Vorschlag ist mir aufgefallen, dass Du die Rückstellung bei ihrem Verbrauch im Haben bebuchen willst. Wenn Du Dir optisch vorstellst, wo eine Rückstellung in der Bilanz steht, kannst Du Dir leicht vorstellen, was mit einer Rückstellung passiert, wenn sie im Haben angesprochen wird: Wird sie mehr oder weniger?

Wenn Du Mühe mit dem Vorgang hast, mal Dir ein paar T-Konten.

Schöne Grüße

MM

Vorzeichen in der FiBu

  • nochwas: Je nachdem, wie nahe sich Deine Übung bei der praktischen Anwendung befindet, kann es angezeigt oder notwendig sein, den Verbrauch der Rückstellung mit negativem Vorzeichen einzugeben, auch wenn Vorzeichen in der klassischen FiBu eigentlich nichts verloren haben:
  1. (minus) Entgelt per Aufwand an Rückstellung

Das ist im Ergebnis für die Salden grade das Gleiche, aber es führt dazu, dass die Summen im Aufwands- und im Rückstellungskonto anders aussehen; das kann technisch für Auswertungen wichtig sein, bei denen nicht Salden, sondern Verkehrszahlen in Summen abgegriffen werden.

Wenn es im Zusammenhang mit Deiner Übung mehr um den grundsätzlichen Vorgang und nicht so sehr um die technische Anwendung geht, vergiss das mit der „Generalumkehr“ gleich wieder, es verwirrt dann bloß.

Schöne Grüße

MM