Rücktritt des 1. Vorsitzenden

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, brauche aber dringend eure Hilfe.

Und zwar bin ich 2. Vorsitzende eines Karnevalsvereins e.V…
Unser 1. Vorsitzender ist nun von seinem Amt zurück getreten - ich übernehme die Aufgaben kommissarisch.
In unserem Verein gibt es aber niemandem der das Amt des 1. Vorsitzenden antreten könnte. Die Überlegung von uns ist es nun das ich auch von meinem Amt als 2.Vorsitzende zurücktrete und wir diese beiden Positionen neu wählen lassen. So kann ich zum 1. Vorsitzenden gewählt werden und es kommt ein neuer 2. Vorsitzender hinzu.

Meine Frage nun:
Ist dies so einfach? Oder muss ich die Wahlperiode abwarten(neuwahlen wären demnach erst ab September 2012 möglich)?

Wir sind alle daran bedacht schnell Klarheit in diese Vorstandsverhältnisse zu bringen deswegen würden wir gerne neuwählen!

Ich freue mich auf eure Antworten:smile:

Hallo 2. Vorsitzende,
ich bin kein Jurist und antworte aus meiner beruflichen Erfahrung heraus. Insofern bitte selbst entscheiden, ob ein Jurist hinzugezogen werden sollte.
Im beschriebenen Fall gibt es meiner Meinung nach folgende Lösungen:

  1. Die 2. Vorsitzende bleibt bis zur Neuwahl im Amt und vertritt den (fehlenden) 1. Vositzenden (was aber nicht gewollt ist).
  2. Der Vorstand ist sich einig und tritt geschlossen zurück, dann muss kurzfristig eine Neuwahl erfolgen und der alte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit über 50% der Stimmen (siehe Satzung hierzu) die Neuwahl des Vorstandes. Dann muss kurzfristig neu gewählt werden.
  4. Die 2. Vorsitzende tritt auch zurück, was zur Folge haben kann, das ein Mitglied aus dem Rumpfvorstand die Geschäfte führt (siehe hierzu die Satzung, was sie hierzu regelt).
    Nicht vergessen, bei Rücktritt des 1. Vorsitzenden den Eintrag im Vereinsregister ändern lassen.
    Vielleicht konnte ich helfen. M.B.