Rücktritt/ Kündigung einseitig abgegebene Erklärung

Hallo liebe Experten,
ich habe mich dazu hinreissen lassen, eine schriftliche und unterschriebene Erklärung (ausgedrucktes Schreiben, kein Notar oder so) ggü. meinem Vater abzugeben, dass ich nach seinem Tod die Sanierungsmaßnahmen im Haus bezahlen werde. Mein Vater lebt noch und ich jetzt, 8 Wochen nach Unterschrift, erkannt, dass ich mir das finanziell nicht leisten kann.

Kann ich diese „Erklärung“ kündigen bzw. widerrufen?

Danke im Voraus für Eure Rückmeldung.
VG, Mel

Ich gehe davon aus, dass du mit deinem Vater darüber gesprochen hast. Er könnte dir also diese „Erklärung“ einfach zurückgeben. :wink:

Oder gibt es zwischen euch ein Problem, von dem hier niemand weiß?

MfG
Arnold

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War dein Versprechen ein Ausgleich für irgendeine Zuwendung durch deinen Vater?
Wenn nicht, sehe ich keinen Grund nicht von der Erklärung zurücktreten zu können.

Wenn Dir Dein Vater die schriftliche Erklärung nicht zurückgeben will, setzt Du eine schriftliche Rücktrittserklärung auf und lässt sie ihm, wenn Du ganz sicher gehen willst, per Gerichtsvollzieher zustellen.

Ich glaube da müsstest Du mal die Hintergründe darlegen. Wirkt auf mich so, als wolle dein Vater über seinen Tod hinaus über sein Eigentum bestimmen wollen.

Allerdings sehe ich da keinen wirklichen Sinn hinter. Wenn der Fall eintritt, dürfte dein Vater eigentlich keine Möglichkeit haben, bei einem Vertragsbruch deinerseits noch zu reagieren.

Für mich stellt sich als erstes die Frage, ob das überhaupt rechtswirksam ist. Eigentlich ist es doch eher eine Bedingung, die in das Testament gehört. Aber auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass es von rechtlicher Seite bedeutet, Kredite bis zum abwinken aufnehmen zu müssen, um den Vertrag zu erfüllen.

Hi,

wurde diese Erklärung nur ihm gegenüber abgegeben? Wenn ja, kann er das ja nicht mehr kontrollieren, wenn es mal so weit ist. Vielleicht fällt @anon58271165 dazu etwas ein? Bestimmt.

Gruß T

Ja, es ist ein Vertrag, und man kann Verträge kündigen.
Der Kündigung müsste dein Vater zustimmen wie du seiner Erklärung.
Falls er das nicht machen will, müsstest du irgendwas einseitiges notariell beurkundetes veranlassen. Nicht dass eine dritte Person von deiner ursprünglichen Erklärung zu deinen Lasten profitiert.