rücktritt verbindliche Bestellung gebrauchtfahrz

verbindliche BestellungHallo,

habe am 21.01.2010 eine Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges
unterschrieben.Das Auto habe ich vorher im Internet gesehen und bin dann zum Händler gefahren. Wollte dieses Fahrzeug in bar bezahlen. Das Geld hierzu lasse ich mir aus einer LV Versicherung auszahlen. Leider hat sich jetzt ergeben das die Auszahlung sich etwas verzögert. Diesbezüglich habe ich auch mit dem Verkäufer telefoniert. Dieser meinte das sei kein problem, er könne das Fahrzeug aus dem Vertrag streichen und sobald das Geld da wäre einen anderen einsetzen.( ???)

Zwischenzeitlich hat er nun auch das Fahrzeug zu einem nierigerem Verkaufspreis im Internet angeboten.

Nun würde ich jetzt gern ganz von dem Vertrag zurücktreten.

Nach der Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung habe ich leider keinen Durchschlag des Vertrages erhalten, was auch meine Freundin die dabei war bezeugen kann. Bisher habe ich auch keine Schriftliche Annhmebestätigung erhalten und auch nichts mehr von dem Verkäufer gehört.

Kann ich nach ablauf der 10 Tagen wenn ich nichts mehr von dem Verkäufer höre
nun zurücktreten ?

guten abend, innerhalb von 14 tagen kann man von jedem vertrag zurücktreten - es sein denn, es handelt sich um einen notariellen Kaufvertrag, was hier ganz sicher nicht der fall ist - schick einfach per einschreiben deinen rücktritt und fertig!
lg

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Hallo, gerade ein Vertrag-in diesem Fall Kaufvertrag ist verbindlich-. Sie haben direkt vor Ort diesen Vertrag unterschrieben, sodass die normale Widerrufsfrist aus dem Fernabsatzgesetz nicht greift. Große Probleme bei Ihnen sehe ich jedoch nicht, da der Händler dieses Auto mittlerweile wieder dem „Markt“ zur Verfügung gestellt hat. Auf eine Änderung Ihres Kaufvertrages brauchen Sie sich nicht einlassen, da der Vertrag nur Gültigkeit für das gekaufte Auto hat.Sie müssen auf jeden Fall schriftlich tätig werden. Schildern Sie Ihr Telefongespräch noch einmal und die Reaktion der Verkäufers.Und dann noch…da sie den gekauften PKW zwischenzeitlich wieder zum Verkauf anbieten, betrachte ich unseren Vertrag als gegenstandslos und trete hiermit davon zurück…
Viel Glück.

Hallo,
Sie haben einen verbindlichen Vertrag mit dem Autohändler abgeschlossen. Allerdings bezog sich der Vertrag doch auf ein bestimmtes Auto und nicht irgendeins. Sorry, aber dass Sie sich keine Kopie von einem Kaufvertrag aushändigen lassen ist mehr als leichtsinnig. Zeugin hin oder her…

Nach meiner Auffassung kann der Händler von Ihnen den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen Verkaufspreis und dem tatsächlich erzielten Kaufpreis verlangen.

Nicht verlangen kann er, dass Sie ein anderes Auto kaufen.

Dieses wäre nur einvernehmlich machbar.

Grüße Barbara

Hallöchen,
ich bin kein Experte auf diesem Gebiet. Aber ich gehe schwer davon aus, dass da nichts anbrennen kann. Man kann doch vom jedem Vetrag - zumindest zeitnah - zurücktreten. Das würde ich auf jeden Fall schriftlich machen und es per Einschreiben mit Rückschein zusenden oder gfls. persönlich bei Übergabe quittieren lassen.

MfG

also eine verbindliche Gebrauchtwagenbestellung ist -wie der Name schon sagt- auch verbindlich. !!

Zurücktreten davon kann man nach Rücksprache mit dem Händeler höchtstens mit einer Zahlung in etwa 15-25 % sind da üblich. !! (das wird in etwa so in dem Vertrag stehen.)

Viel Glück