Rücktritt vom Ebay Autokauf

Hatte ein Pkw bei Ebay ersteigert, ohne ihn vorher zu sehen oder zu fahren, da ich den Angaben des Verkäufers vertraute, da dieser 100% positive Bewertungen hatte.
Nach dem Kauf stellte sich heraus, daß der Verkäufer nicht der Eigentümer ist und nur in dessen Auftrag handelte.
Das Fahrzeug selbst-----für mich Schrott, andere sagen Bastellobjekt, der Verkäufer guter Zustand.
Während einer Probefahrt leuchtete die Motorkontrollampe ständig. Nach Aussage des Besitzers ein Defekt der Lambdasonde deshalb auch keine ASU beim Tüv, sondern nur bei der Werkstatt des Vertrauens. Das Auto zog ständig nach links. Der Verkäufer meinte nur, gewöhnt man sich dran.
Ich sagte nur…behalte deine Karre viel Spaß damit.
Er besteht auf seinen Kaufvertrag, ich fühle mich arglistig getäuscht. Welche rechtlichen Mittel hat er, seinen in meinen Augen vorsätzlichen Betrug durchzusetzen.

hallo,

Rechtsanwalt beauftragen, und dem Verkäufer die Rechnung präsentieren…

lisa

Hallo,

Rechtsanwalt beauftragen, und dem Verkäufer die Rechnung
präsentieren…

unfassbar solche Tipps zu geben, wenn man den Vertragsinhalt bzw. die Auktionsbeschreibung nicht ein Mal ansatzweise kennt.

Kopfschüttel…

S.J.

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Hatte ein Pkw bei Ebay ersteigert, ohne ihn vorher zu sehen
oder zu fahren, da ich den Angaben des Verkäufers vertraute,
da dieser 100% positive Bewertungen hatte.

Und wie genau lauteten die Angaben? Neufahrzeug? Diverse Mängel?
Ohne zu wissen, was überhaupt vertraglich vereinbart wurde, kann man die Lage überhaupt nicht beurteilen.

Nach dem Kauf stellte sich heraus, daß der Verkäufer nicht der
Eigentümer ist und nur in dessen Auftrag handelte.

Nach dem Kauf? Und selbst wenn?

Das Fahrzeug selbst-----für mich Schrott, andere sagen
Bastellobjekt, der Verkäufer guter Zustand.

Da weichen die Meinungen offensichtlich voneinander ab. Wieso sollte Deine Meinung nun die ausschlaggebende sein?

Während einer Probefahrt leuchtete die Motorkontrollampe
ständig. Nach Aussage des Besitzers ein Defekt der Lambdasonde
deshalb auch keine ASU beim Tüv, sondern nur bei der Werkstatt
des Vertrauens. Das Auto zog ständig nach links. Der Verkäufer
meinte nur, gewöhnt man sich dran.

Siehe oben. Was war hinsichtlich des Zustandes vereinbart?

Ich sagte nur…behalte deine Karre viel Spaß damit.

So einfach ist es nicht. So heißt es in §433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag):

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Ggf. bestehende Ansprüche sind gesondert durchzusetzen und befreien grundsätzlich nicht zum Rücktritt oder dazu die Abnahme zu verweigern und den Kaufpreis nicht zu zahlen.

Er besteht auf seinen Kaufvertrag, ich fühle mich arglistig
getäuscht. Welche rechtlichen Mittel hat er, seinen in meinen
Augen vorsätzlichen Betrug durchzusetzen.

Bevor man hier Worte wie Arglist und Betrug verwendet, sollte man sich erst Mal informieren, was diese für eine rechtliche Bedeutung haben.

S.J.