Rücktritt vom KabelBW Vertrag CleverFlat Entertain

Hallo,
Hier mal der Ablauf.

September 2011:
Abschluss eines Vertrages bei KabelBW

  1. September. 2012:
    Umzug in eine neue Wohnung in einer WG mit drei Freunden.
    Mitnahme des Vertrages von KabelBW und gleichzeitig Umstellung des Vertrages in den Tarif CleverFlat Entertainment.

Anfang August 2012:
beantragte ich den Umzug des Vertrages und gleichzeitig den Wechsel in einen anderen Tarif welcher ab 1.09.2012 laufen sollte.
Am Telefon versicherte mir der Angestellte von KabelBW das der neue Tarif 39.90€ im Monat kostet.
Auf nochmaliges Nachfragen meinte er " nicht mehr als 39.90€ Grundgebühr im Monat".
Daraufhin schloss ich den Vertrag am Telefon ab.

10.09.2012:
Die erste Rechnung ( Netto)
Kabelanschluss 15,04 €
AVM Fritz!Box 6340, einmaliges Entgelt 25,13 €
CleverFlat Entertainment 01.09.2012-30.09.2012 33,53 €
Einmaliges Bereitstellungsentgelt 12,52 €
Versandkosten 8,32 €

Brutto Gesammt: 112,50€

Was mich stört sind die 15,90€ Kabelanschluss oder Brutto 17,90€ die zustätzlich zu den 39.90€ dazu kommen.
Das habe ich am Telefon so nicht bestellt und der Herr hat mich auch nicht bei der Bestellung darauf hingewiesen.

So, ich habe Widerspruch eingelegt gegen den Kabelanschluss am 11.09.2012 nach einem Gespräch mit einer Kundenberaterin bei KabelBW, per Email.
Die Dame meinte ausdrücklich " ich solle Widerspruch gegen den Kabelanschluss einlegen und nicht gegen den kompletten Vertrag".

Hier die Antwort von KabelBW:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
mit Bedauern haben wir Ihren Widerrufswunsch für den Kabelanschluss zur Kenntnis genommen.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch zur Kenntnis genommen.
Bitte beachten Sie, dass ein angemeldeter Kabelanschluss von uns Grundvoraussetzung für die Nutzung des Internet- und Telefonanschlusses ist.
Aus diesem Grund kann Ihr Kabelanschluss nicht separat gekündigt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Meine Antwort am 14.09.2012:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit halte ich meinen Widerruf aufrecht im Bezug auf meinen Vertrag mit der Kundennummer:
Kundennummer
Adressanschrift

Wie im Widerruf vom 11.9.2012 beschrieben will ich eine von meinem Vertrag zurück treten.
Bitte senden Sie mir hierzu eine Bestätigung per Post von Ihnen unterschrieben zu.
Ebenso bitte ich Sie mir einen Versandaufkleber zu senden um die Hardware die ich von Ihnen bekommen habe zurück zu senden.

Hiermit setze ich Ihnen auch eine Frist, den Betrag von 112,50€ bis zum 25.09.2012 auf mein Konto zu überweisen.
Markus …
Kontonummer:Kontonummer
BLZ: BLZ
Bank: Bank

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mustermann
( Wurde auch von mir unterschrieben und wieder eingescannt)

Antwort KabelBW vom 19.09.2012:
Laut Ihrer Mail vom 14.09.2012 möchten Sie den kompletten Vertrag widerrufen, weil der Kabelanschluss Grundvoraussetzung für Ihren Tarif „CleverFlat Entertainment“ ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die gesetzliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Ihren Widerruf können wir daher nicht akzeptieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Meine Antwort am 19.09.2012:

Hallo,

mein Widerruf bleibt bestehen.
Auf Anraten einer Ihrer Kollegen am Telefon sollte ich den Widerruf schreiben da ich noch in der Frist bin.
Ganz davon abgesehen wurde ich am Telefon Anfang August von einem Ihrer Kollegen falsch beraten.
Ich fragte bei Abschluss des Vertrags Ihren Kollegen ausrücklich ob Mehrkosten über 39,90€ auf mich zukommen, dies wurde von Ihrem Kollegen verneint.
Gerne können Sie hierzu auch die aufgezeichneten Telefongespräche anhören.
Ihr Kollege hat mich am Telefon Anfang August nicht darüber aufgeklärt das noch zusätzliche Kosten 17,90€ auf mich zukommen was er machen hätte müssen.
Somit ist der Vertrag unter falschen Vertragsbedingungen zustandegekommen!
Ich erhalte meinen Widerruf aufrecht, ebenso auch die Mahnung den Abgebuchten Betrag von 112,50€ bis zum 25.09.2012 auf mein Konto zu überweisen.

Freundlicher Gruß

19.09.2012
Markus Mustermann

Bis jetzt ist auch noch keine Antwort gekommen.
Wenn ich mich bei KabelBW in mein Kundenkonto einlogge steht bei Produkten das ich nichts gebucht hätte.

Was denkt Ihr?
Komme ich da raus?
Am Telephon meinte die Dame auch, das mein Widerrufsrecht schon abgelaufen sei.
Da ich schon Anfang August bestellt habe und von da an die 14Tage Widerrufsrecht gelaufen sind.
Meiner Meinung nach beginnt die 14Tage Frist aber erst am 1.09.2012, da ab diesem Datum der neue Tarif angelaufen ist und die Rechnung auch auf den 1.09.2012 läuft.
Weiterhin hat mich ja auch der Kundenberater bei dem ich bestellt habe falsch beraten und mich nicht auf die 17,90€ hingewiesen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,
m. E. dürfte es hier hilfreich sein, sich an eine Leitungsebene zu wenden und den Sachverhalt (am besten mit den Namen der Personen, die Sie - falsch - beraten haben) darzustellen.
Nicht bekannt ist mir, was die Vertragsbedingungen für einen Adresswechsel vorsehen. Dass sollten Sie vorab nochmals prüfen.
Gruß
NobbyNic

Hier mal der Ablauf.

September 2011:
Abschluss eines Vertrages bei KabelBW

  1. September. 2012:
    Umzug in eine neue Wohnung in einer WG mit drei Freunden.
    Mitnahme des Vertrages von KabelBW und gleichzeitig Umstellung
    des Vertrages in den Tarif CleverFlat Entertainment.

Anfang August 2012:
beantragte ich den Umzug des Vertrages und gleichzeitig den
Wechsel in einen anderen Tarif welcher ab 1.09.2012 laufen
sollte.
Am Telefon versicherte mir der Angestellte von KabelBW das der
neue Tarif 39.90€ im Monat kostet.
Auf nochmaliges Nachfragen meinte er " nicht mehr als 39.90€
Grundgebühr im Monat".
Daraufhin schloss ich den Vertrag am Telefon ab.

10.09.2012:
Die erste Rechnung ( Netto)
Kabelanschluss 15,04 €
AVM Fritz!Box 6340, einmaliges Entgelt 25,13 €
CleverFlat Entertainment 01.09.2012-30.09.2012 33,53 €
Einmaliges Bereitstellungsentgelt 12,52 €
Versandkosten 8,32 €

Brutto Gesammt: 112,50€

Was mich stört sind die 15,90€ Kabelanschluss oder Brutto
17,90€ die zustätzlich zu den 39.90€ dazu kommen.
Das habe ich am Telefon so nicht bestellt und der Herr hat
mich auch nicht bei der Bestellung darauf hingewiesen.

So, ich habe Widerspruch eingelegt gegen den Kabelanschluss am
11.09.2012 nach einem Gespräch mit einer Kundenberaterin bei
KabelBW, per Email.
Die Dame meinte ausdrücklich " ich solle Widerspruch gegen den
Kabelanschluss einlegen und nicht gegen den kompletten
Vertrag".

Hier die Antwort von KabelBW:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
mit Bedauern haben wir Ihren Widerrufswunsch für den
Kabelanschluss zur Kenntnis genommen.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch zur Kenntnis
genommen.
Bitte beachten Sie, dass ein angemeldeter Kabelanschluss von
uns Grundvoraussetzung für die Nutzung des Internet- und
Telefonanschlusses ist.
Aus diesem Grund kann Ihr Kabelanschluss nicht separat
gekündigt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern
zur Verfügung.

Meine Antwort am 14.09.2012:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit halte ich meinen Widerruf aufrecht im Bezug auf meinen
Vertrag mit der Kundennummer:
Kundennummer
Adressanschrift

Wie im Widerruf vom 11.9.2012 beschrieben will ich eine von
meinem Vertrag zurück treten.
Bitte senden Sie mir hierzu eine Bestätigung per Post von
Ihnen unterschrieben zu.
Ebenso bitte ich Sie mir einen Versandaufkleber zu senden um
die Hardware die ich von Ihnen bekommen habe zurück zu senden.

Hiermit setze ich Ihnen auch eine Frist, den Betrag von
112,50€ bis zum 25.09.2012 auf mein Konto zu überweisen.
Markus …
Kontonummer:Kontonummer
BLZ: BLZ
Bank: Bank

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mustermann
( Wurde auch von mir unterschrieben und wieder eingescannt)

Antwort KabelBW vom 19.09.2012:
Laut Ihrer Mail vom 14.09.2012 möchten Sie den kompletten
Vertrag widerrufen, weil der Kabelanschluss Grundvoraussetzung
für Ihren Tarif „CleverFlat Entertainment“ ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die gesetzliche Widerrufsfrist
bereits abgelaufen ist.
Ihren Widerruf können wir daher nicht akzeptieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern
zur Verfügung.

Meine Antwort am 19.09.2012:

Hallo,

mein Widerruf bleibt bestehen.
Auf Anraten einer Ihrer Kollegen am Telefon sollte ich den
Widerruf schreiben da ich noch in der Frist bin.
Ganz davon abgesehen wurde ich am Telefon Anfang August von
einem Ihrer Kollegen falsch beraten.
Ich fragte bei Abschluss des Vertrags Ihren Kollegen
ausrücklich ob Mehrkosten über 39,90€ auf mich zukommen, dies
wurde von Ihrem Kollegen verneint.
Gerne können Sie hierzu auch die aufgezeichneten
Telefongespräche anhören.
Ihr Kollege hat mich am Telefon Anfang August nicht darüber
aufgeklärt das noch zusätzliche Kosten 17,90€ auf mich
zukommen was er machen hätte müssen.
Somit ist der Vertrag unter falschen Vertragsbedingungen
zustandegekommen!
Ich erhalte meinen Widerruf aufrecht, ebenso auch die Mahnung
den Abgebuchten Betrag von 112,50€ bis zum 25.09.2012 auf mein
Konto zu überweisen.

Freundlicher Gruß

19.09.2012
Markus Mustermann

Bis jetzt ist auch noch keine Antwort gekommen.
Wenn ich mich bei KabelBW in mein Kundenkonto einlogge steht
bei Produkten das ich nichts gebucht hätte.

Was denkt Ihr?
Komme ich da raus?
Am Telephon meinte die Dame auch, das mein Widerrufsrecht
schon abgelaufen sei.
Da ich schon Anfang August bestellt habe und von da an die
14Tage Widerrufsrecht gelaufen sind.
Meiner Meinung nach beginnt die 14Tage Frist aber erst am
1.09.2012, da ab diesem Datum der neue Tarif angelaufen ist
und die Rechnung auch auf den 1.09.2012 läuft.
Weiterhin hat mich ja auch der Kundenberater bei dem ich
bestellt habe falsch beraten und mich nicht auf die 17,90€
hingewiesen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Tja, an eine höhere Stelle wollte ich schon verbunden werden, aber das machen die nicht.
Vielleicht haben Sie eine Idee wie ich da an eine Leitungsebene komme?
Ich wohne in Heidelberg, da ist auch die Zentrale von KabelBW, vielleicht mal persönlich dort auftauchen?

Lg
Mark83

Guten Tag,
da der Vorgang komplex ist und ich mir hierzu erst Gedanken machen musste, hat die Antwort etwas gedauert.

Wichtig: Ich bin kein Rechtsexperte und deshalb ist dies eine unverbindliche Auskunft ohne Gewähr. Im Zweifel sollte hierzu ein Fachanwalt befragt werden.

Zu erwähnen ist außerdem, dass ich selbst Partner von Kabel BW und deshalb ein wenig voreingenommen. Auch wenn ich Problemfälle immer versuche, im Sinne des Kunden abzuwickeln. Denn diese haben mich ja angesprochen und indirekt beauftragt.

Zur Frage:
Wichtig ist deshalb erst einmal die Bedeutng des Tarifs CleverFlat Entertainment. Denn dieser bietet eben nicht nur Internet (mit 50 MBit/s) + Festnetz-Telefon als Flatrate. Sondern auch ein Pay-TV-Paket inklusive. Die Art des Pakets, ob eines der nnternationalen, das Komplett-Paket der Pay-TV-Sender (SD) oder die HD-Programme, bestimmt der Kunde bei der Bestellung.

Aber, damit dieses Pay-TV-Abo funktionieren kann, braucht es neben der Smartcard eben auch den Grund-TV-Anschluss. Darauf weist Kabel BW klar bei den Vertrag-Formularen sowie bei Online-Bestellung auf der Website von Kabel BW hin. Auch in den AGB ist dies extra genannt.

Bei einem telefonischen Anruf für eine Bestellung kann man (Kabel BW) i. d. R. davon ausgehen, dass sich der Interessent / Kunde schon vorab informiert. Sei’s bei Bekannten, einem Partner, auf der Website oder aus anderer Quelle wie einem Blog.

Die eigentliche Aussage des Beraters am Telefon, der Tarif zu CleverFlat Entertainment koste nur 39,90 € und nicht mehr, stimmt deshalb insoweit schon.

Denn: Der TV-Anschluss, also die mtl. 17,90 € sind kein Vertrag-Bestandteil des Tarifs (der sich eben nur auf Internet, Pay-TV und Telefon bezieht), sondern ein eigenständiger Tarif. Der aber Voraussetzung für den gewählten Internet-Tarif ist.

Alle weiteren Tarife mit 12, 32 oder 100 MBit/s wären als SAT-Aktion auch ohne den TV-Anschluss möglich gewesen. Aber dieser eine eben nicht.

Die Frage ist eben, inwieweit Sie - wenn’s hart auf hart kommt, eben per Rechtsanwalt oder sogar vor Gericht o. ä. - beweisen / glaubhaft machen können, dass Sie die Voraussetzung für den TV-Anschluss nicht gewusst haben und nicht wissen konnten und der Berater dies auch tatsächlich nicht erwähnt hat.

Ob das aber als Voraussetzung dafür reicht, kann ich - wie gesagt, bin kein Rechtsanwalt - nicht sagen.

Was die 14 Tage Widerruf-Frist angeht, so stimmt die Aussage von Kabel BW auch. Widerruf ist nach dem sog. Fernabsatz-Gesetz bei telefonischen und elektronischen Bestellungen (eben im Internet oder per Mail) ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab BESTELLUNG möglich. Dabei ist es unerheblich, für wann das Produkt / die Leistung geliefert werden kann bzw. bestellt wurde. Auch, ab wann der Vertrag läuft.

Denn, habe dies als Berater für Kabel BW schon oft genug gemacht, ein Vertrag kann ja auch erst Monate später starten, z. B. weil der Alt-Vertrag noch Monate weiter läuft, damit die Portierung nicht früher möglich ist und / oder der Kunde nicht doppelt zahlen will.

Wichtig ist aus rechtlicher Sicht auch, dass der Anbieter bei telefonischer / Internet-Bestellung auch unverzüglich eine Bestätigung zur Bestellung schickt. Diese muss schriftlich erfolgen. Recht-Experten bezweifeln sogar, dass dies per Mail ausreicht, sondern es müsse per Post (auch Fax?) erfolgen.

Dass beim Login ins Kundenkonto nichts steht, hat erst mal keine Aussagekraft. Denn das kann auch damit zusammen hängen, dass das Kundenkonto, also der komplette Kunden-Zugang wegen offener Rechnung oder einem Klär-Fall gesperrt wurde oder eben ein noch offener Bestell-Vorgang nicht abgeschlossen ist und deshalb nicht angezeigt. Hierfür gibt es bestimmt noch weitere mögliche Gründe, an die ich grad nicht denke.

Meine Empfehlung daher:
Die Sache wirklich erst mal von einem Fachmann für Internet-Recht (Recht-Hotline, Anwalt o. ä.) prüfen und dazu beraten lassen. Weniger, um gleich vor Gericht ziehen zu wollen oder nur noch per Anwalt zu antworten. Sondern um dessen professionelle Einschätzung der Rechtslage sowie Empfehlung zum weiteren Vorgehen zu erfahren.

Und für die Zukunft noch ein Tipp:
Ich rate meinen sämtlichen Kunden - nicht nur aus Eigennutzen für die Provision - sondern auch aus eigener Erfahrung sowie die vieler Kunden immer dazu, einen solchen Vertrag besser bei einem Fachberater abzuschließen. Natürlich einem, zu dem man auch Vertrauen hat und der sich die Zeit nimmt, über alles aufzuklären und sämtliche Fragen zu beantworten.

Hinweis: Meinen Blog zu Kabel BW findet man unter http://www.mks-kabel-bw.de

Bei weiteren Fragen zum Thema kann ich auch gerne direkt helfen. Tagsüber Telefon (07254) 985145, über meine Website http://markusscheurer.blogspot.de/p/pc-hilfe-install…, über Facebook http://www.facebook.com/mks.computer.internet.service oder in Google+ http://gplus.to/mkscomputer. Weitere Tipps, Tricks und Anleitungen von mir gibt’s auch unter http://markusscheurer.blogspot.com
Viel Erfolg, Markus Scheurer (MKS Computer + Internet Service

Ich stelle mir in solchen Fällen immer schlicht die Frage, wieviel Zeit und Energie sich lohnen.
Wenn Sie nächstes Mal den Namen Ihres Gesprächspartners kennen und Letzteren mit Blick auf die Historie auf den Vorgesetzten ansprechen, sollte dessen Name genannt werden. Persönlich vorbeischauen oder schlimmstenfalls ein Brief an die Geschäftsleitung könnten natürlich auch hilfreich sein.
Viel Erfolg!