Hallo,
ich habe eine Analoge Kamera (neu) bei einem Fotohändler (online)gekauft.
Leider war sie schon nach der ersten sachgemäßen Nutzung defekt und ich habe den Verkäufer um Ersatz gebeten. Dieser schrieb mir das ich die Kamera per Rücksendeschein an ihn schicken soll und dann Ersatz bekomme. Ich habe sie ihm auch geschickt und sie ist auch angekommen.
Die neue Kamera wollte er auch losschicken was er aber nie gemacht hat. Nach mehreren Anrufen und Mails wo ich den Besitzer nicht erreich habe, musste ich heute erfahren das er den Onlinehandel aufgegeben hat (keine insolvenz.
Kann ich noch immer vom Kauf zurücktreten oder habe ich keine Ansprüche mehr?
Der ehemalige Shopbetreiber hat angeblich einen Nachsendeantrag gestellt.
MfG