Rücktritt vom Kauf bei defekter Ware

Hallo,

ich habe eine Analoge Kamera (neu) bei einem Fotohändler (online)gekauft.
Leider war sie schon nach der ersten sachgemäßen Nutzung defekt und ich habe den Verkäufer um Ersatz gebeten. Dieser schrieb mir das ich die Kamera per Rücksendeschein an ihn schicken soll und dann Ersatz bekomme. Ich habe sie ihm auch geschickt und sie ist auch angekommen.
Die neue Kamera wollte er auch losschicken was er aber nie gemacht hat. Nach mehreren Anrufen und Mails wo ich den Besitzer nicht erreich habe, musste ich heute erfahren das er den Onlinehandel aufgegeben hat (keine insolvenz.

Kann ich noch immer vom Kauf zurücktreten oder habe ich keine Ansprüche mehr?

Der ehemalige Shopbetreiber hat angeblich einen Nachsendeantrag gestellt.

MfG

Vielen Dank für Ihre Anfrage,

wenn der Händler nur den Onlinehandel aufgegeben hat, aber immer noch Gewerbetreibender ist(Gewerbe ist noch angemeldet)haben Sie gute Möglichkeiten Ihr Geld bzw die Ware einzuklagen! Haben Sie die Ware mit PAYPAL bezahlt? Dann umgehend Betrag duch PAYPAL zurückbuchen lassen!
PAYPAL behält das Geld erstmal ein und prüft den Sachverhalt! Unser Tip Nummer 1, lassen sie sich wirklich vom Anwalt beraten! Tip Nummer 2, machen Sie wenn möglich alles schriftlich sodass sie immer Unterlagen zur Hand haben.

Viel Erfolg
Ihr Baltic Sea Spirit Team
www.baltic-sea-spirit.de

Hallo
Das ist finde ich eine sehr komplexe Frage. Da sie die Ware schon reklamiert haben als es den Shop noch gab, haben sie auf jeden Fall noch das Recht auf ein funktionierendes Gerät. Da es wahrscheinlich keine ag war, ist der Besitzer des Geschäftes voll haftend mit seinem Vermögen.
Das ist leider ein Fall, der sehr spezifisch ist und ich nur den Tipp geben kann es zu versuchen mit der Argumentation dass die Reklamationen der Ware schon getätigt wurde als der Shop noch bestand und er als privat komplett haftender verantwortlich dafür ist, auch wenn
r den Shop bereits geschlossen hat.
Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei dieser Sache

Hallo Lakredo,

mit der Rücksendung der Ware bist du praktisch schon vom Kaufvertrag zurück getreten.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich nun mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.
Wenn nicht, solltest du dir überlegen ob es den Aufwand lohnt.

Beste Grüße

Hallo,
anscheinend betreibt der Händler noch ein Ladengeschäft. Die Telefonnummer muss dann wohl zu eruieren sein.
Ich würde auf jeden Fall vom Kauf zurücktreten und um Rückerstattung des Kaufpreises ersuchen.
Wenn sein Geschäftsort nicht so weit weg ist, wäre eine persönliche Aussprache das Beste.
MfG

hallo lakredo,
ersatzanprüche bestehen nach wie vor,
sowas ist ärgerlich, doch da hilft nur dran bleiben.
ich würde, nach lage der dinge, auf wandlung bestehen, da kein vertrauensverhältnis mehr besteht und vor allem die geschäftsgrundlage entfallen ist. das heisst: geld zurück.

viel erfolg