Hallo. Meine Tochter wohnt in der Schweiz. Sie hat bei uns in Deutschland Badezimmer Möbel gekauft und auch geliefert bekommen. Mit Zoll usw. Allerdings ist der Spiegelschrank seit 10 Wochen nicht lieferbar. Sie hat jede Woche reklamiert und es ist einfach nicht zu sagen,wann er endlich geliefert wird. Meine Frage: ist es möglich vom Kauf zurück zu treten? Oder was kann man machen. Irgendwann hätte man schon Ende der Baustelle. Danke für antworten. Mfg
Hallo!
das ist doch bei Möbellieferungen fast schon der Normalfall. irgendwas geht kaputt, ist nicht dabei oder wird nachgeliefert.
Man muss dem Lieferanten sicher Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumen, 10 Wochen sind schon ein bisschen viel.
Brief schreiben, Frist setzen (z. B. 4 Wochen) ankündigen, sollte der Spiegelschrank bis dahin nicht eingetroffen sein, tritt man vom Kauf zurück und verlangt sein Geld zurück. Händler soll seine Möbel abholen kommen.
Es wäre dem Kunden sicherlich nicht zumutbar weiter zu warten, zumal ein Spiegel im Bad ja gebraucht wird. Und Ersatzbeschaffung eines ähnlichen Schrankes nicht zum Rest passen würde.
Also bleibt nur Rückabwicklung, Ware zurück, Geld zurück.
MfG
duck313
Hallo. Vielen Dank für deine Antwort. Eigentlich soll es keine Rückabwicklung geben. Die Teile die geliefert wurden sind bezahlt.und passen. Meine Tochter könnte sofort in Basel einen Spiegelschrank kaufen,der dazu passen würde. Deshalb dachte sie, sie koenne nach 10 Wochen vom Kauf dieses Teiles zurücktreten,Well jeden Morgen 5 Personen im Bad ohne Spiegel nicht zumutbar ist
Auch hallo .)
Allgemein, wenn die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen, kann man auch den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Wenn einem also gar nicht an einem Rücktritt vom ganzen Vertrag gelegen ist, ist das zum einen möglich und wird zum anderen sicher auch dem Verkäufer entgegenkommen.
Schöne Grüße
Hallo.danke für die Antwort.
Was ist nun genau der Schritt, den meine Tochter gehen muss. Wohnt in der Schweiz. Gekauft in Deutschland … ihr wäre am liebsten, sie könnte,da der Spiegelschrank nicht lieferbar ist sofort einen in der Schweiz zu kaufen
Muss ich dem Lieferanten in Deutschland noch eine Frist setzen? Per Einschreiben? Wie lange, wenn Frist ? Oder wie gehe ich genau vor,um nichts rechtlich falsch zu machen. Liegt ja nicht an ihr,dass die nicht liefern können. Und unendlich kann man ja auch nicht warten.ist ja ein Gegenstand den man täglich braucht mfg
Eigentlich nennt man das Widerruf. Und es ist absolut nicht klar, ob der Spiegelschrank allein zum Widerruf des ganzen Vertrags berechtigen könnte. Ich behaupte mal: nein. Weil der Spiegelschrank nicht ein wesentliches Teil des Gesamtpaketes ist. Aber wenn es sich um einen ganz besonderen Spiegelschrank passende zu den restlichen Möbeln handeln würde könnte sich das ganz anders verhalten.
Anyway: das will der Kunde ja gar nicht. Er will ja die restlichen Möbel behalten und nur den Spiegelschrank anderswo kaufen. Das wäre dann der Fall Minderung. Also: eine Frist setzen und dann nach verstreichen der Frist den Gesamtpreis um den Teilpreis des Spiegelschrankes mindern.
Die Frist per Einschreiben wäre sinnvoll wegen der Beweisbarkeit.
Am Rande:
Da wurde wirklich Zoll abgerechnet? Oder die Verzollung? Einfuhrsteuern mal ausgenommen.
In ersterem Fall würde mich das sehr stutzig machen, denn mir fällt gerade kein Grund ein, warum man für eine Badgarnitur in der Schweiz Zoll zahlen sollte.
Widerruf und Rücktritt sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ich denke, zumindest so weit sind wir uns einig (sonst hättest ja nicht gesagt, „so und nicht so“^^
Und im Übrigen war mein Beitrag vielleicht missverständlich, wo ich geschrieben habe, „ist das zum einen möglich“ - das „das“ bezieht sich auf den Wunsch des Fragenden, sich nicht vollständig vom Vertrag zu lösen, sondern, für seine Begriffe, nur vom „Kauf dieses Teiles“ zurückzutreten. Das ist, wirtschaftlich betrachtet, dank Minderung und/oder Schadensersatzanspruch grundsätzlich denkbar.
Erst Mal danke für eure Antworten. .zu den Zollgebühren. So genau habe ich das nicht hinterfragt, kann ich aber machen wenn es wichtig ist. Es handelt sich um Badezimmer Möbel mit Spiegelschrank. So weit ich das weiss,zusammen 4ooo _ € .und da muss Zoll bezahlt werden. Würde auf der Rechnung ausgewiesen und bezahlt. .ist ja auch alles in Ordnung .nur wenn ich nach 10 Wochen zu hören bekomme,von da wo die Möbel bestellt wurden und bis auf den spiegelschrank auch geliefert. Der Hersteller kann kein Datum nennen, wann der Schrank ausgeliefert wird. Hat man die Nase voll. Wenn jeden Morgen und Abend 5 Personen im Bad sind ohne Spiegel. Und man nun in Basel,sofort einen passenden haben könnte. Mfg
Es ist nicht unbedingt wichtig, aber es geht ggf. um Geld.
Schweizer Zoll wird meist auf das Gewicht erhoben, lt. CH-Tares auch bei Möbeln. Desweiteren hat die Schweiz mit der EU ein Freihandelsabkommen, mich würde es wundern, wenn die Möbel nicht im freien Verkehr der EU waren -> dann könnte Zoll erhoben werden.
Da nicht jeder so in der Thematik steckt, gehe ich davon aus, dass mit ‚Zoll‘ die Abfertigung in die Schweiz und Einfuhrsteuern gemeint sind, es kann sich aber lohnen, das nochmal genau zu prüfen.
Hallo. Danke für die Antwort. Aber es geht hier nicht um Steuern. Die sind bezahlt. Fertig. Es geht hier um den spiegelschrank. .mfg
Ist doch spannend^^ solange für dich trotzdem noch die gewünschten Infos dabei sind, muss es dich ja nicht stören; gibt ja noch andere Mitleser. Und was deine Frage betrifft, zeichnet sich ja eine klare Linie ab: Frist setzen, dann entsprechend Geld zurückverlangen. Im Grunde hängt das nur noch von deinem/deiner Tochter/ persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab; daher ja auch die Sache mit dem Einschreiben. Rechtlich nötig ist das natürlich nicht; genauso wie mancher vielleicht sogar schon ohne weitere Frist vorgehen würde.
Danke für deine Antwort…für mich,bzw.meine Tochter geht es darum,so schnell wie möglich die Situation mit dem eingeschränkten Badezimmer zu beenden. Und nichts falsch zu machen . Es sind ja 2 Länder involviert. .deshalb fasse ich nochmals zusammen. Erst nochmals anrufen,ob man sich einigen kann . Was geliefert und bezahlt ist bleibt. Der Spiegelschrank sollte nicht mehr geliefert werden. Das ist unser Vorschlag. Geht das nicht,Frist setzen hoffe 14 Tage reicht,kuerzer wäre besser. Wenn dann nicht geliefert ist,ist der Vertrag nicht mehr gültig . ? Stimmt das? Und ich kann wo anders kaufen.oder muss ich auf ein Schreiben der Firma warten dass der Vertrag beendet ist ? Hoffe,habe nichts vergessen mfg
Im Moment sehe ich noch nicht, dass anderes als deutsches Recht anwendbar wäre. Sie war „ganz normal“ in Deutschland und hat da im Laden die Möbel ausgesucht und gekauft, oder?
Wie gesagt ist dann, wenn es beim deutschen Recht bleibt, nicht der Rücktritt das Mittel der Wahl - durch einen Rücktritt würde der Vertrag, mehr oder weniger, beseitigt werden. Aber das wollt ihr ja gar nicht. Insgesamt soll der Vertrag doch bestehen bleiben. Stattdessen wollt ihr den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen. (beziehungsweise soweit ihr ja relativ versöhnlich zu sein scheint, wollt ihr einfach nur den Kaufpreis mindern)
Der letzte Absatz beschreibt aber nur die Rechtsfolgen. Ob auch die Voraussetzungen vorliegen, kann ich von hier aus nicht sehen. Es versteht sich natürlich von selbst, dass, wenn dein eigener letzter Vorschlag funktioniert/das Telefonat mit dem Verkäufer, dann alles gut ist. Und andernfalls muss man schauen, ob die Leistung überhaupt bereits fällig ist, ob der Verkäufer vielleicht sogar schon in Verzug ist, was hier notwendigenfalls eine angemessene Nachfrist wäre und ob nicht gegebenenfalls das weitere Zuwarten nicht sowieso schon unzumutbar ist.
Ist am Ende, ohne weiteres Material, einfach eine Frage des besseren Argumentierens. Vereinfacht ausgedrückt, wenn der Verkäufer keinen guten Grund hat, warum er noch länger Zeit haben dürfen sollte, welches Argument sollte man dann als Käufer noch brauchen? Also würde ich an deiner Stelle/deiner Tochter erst mal eben das Telefonat, wie von dir vorgeschlagen, versuchen und mich da ganz einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Leistung überfällig ist, weiteres Zuwarten ohnehin unzumutbar; dann würde ich mich eventuell, je nach Lage live, auf eine Nachfrist von ein, zwei Wochen „runterhandeln“ lassen.
Einen Brief schreiben kann ich dann nach dem Telefonat immer noch.
Wie oben schon mal gesagt, ist am Ende aber eine Frage des persönlichen Geschmacks und des eigenen Sicherheitsbedürfnisses. Wer rabiat ist, mindert eben sofort den Kaufpreis. Was sollte einen auch davon abhalten, mehr oder weniger sofort einen anderen Spiegel zu kaufen, wenn man will? Ein Risiko, dass der andere nicht willig ist, uÄ, besteht doch immer - und alternativ das Risiko, in vier Wochen noch nicht viel weiter zu sein als jetzt; aber so hast immerhin Zeit gespart und einen Spiegel im Bad. Aber wer will, soll ruhig noch mal eine Frist von vier Wochen setzen, das bringt natürlich mehr Sicherheit; ich finde, beides hat seine Berechtigung. Entscheiden musst aber selbst.
Hallo. Vielen Dank für diese ausführliche Beschreibung. Hilft sehr. Ich finde es schön,dass es Menschen gibt,die Zeit opfern um anderen zu helfen. .
Aber eins will ich nochmals sagen .von unserer Seite ging es nie um Minderung oder Schadensersatz. Habe ich nie so geschrieben .Die gelieferten Möbel sind bezahlt. Ob auch der Spiegelschrank bezahlt ist, weiss ich nicht. Sollte das der Fall sein, so hoffe ich,dass bei nicht Lieferung der abgezogen wird und wann bezahlt,das Geld zurückgegeben wird. .nur sind wir froh,wenn das ganze zu Ende ist. Mfg
Sehr gern! Und hier freuen sich auch immer alle darüber, wenn so fleißig und freundlich Rückmeldung kommt
Genau das lässt sich ja mithilfe von Minderung/Schadensersatz erreichen. So nennt sich das eben beziehungsweise das sind eben die rechtlichen Möglichkeiten, wenn du gar nicht insgesamt vom Vertrag zurücktreten möchtest, da du ja den Rest gern behalten willst.
Wenn ihr das aber nur als Bonus betrachtet und einfach nur den Schrank nicht mehr geliefert bekommen wollt, selbst wenn ihr ihn noch bezahlen müsstet, dann wird ja wohl kein Verkäufer etwas dagegen haben.