Rücktritt vom Kaufvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit dem 30.05.2013 ein Problem mit Saturn im Alleecenter Leipzig Grünau. Da ich kaum über juristisches Wissen verfüge, bitte ich auf diesem Weg um Ihren Rat.
Zum Sachverhalt:
Am 24.05.2013 habe ich in o.g. Markt ein Notebook HP MD1-447OSG E2 gekauft. Ich habe dann eine Beschädigung am Karton bemerkt und den Verkäufer darauf angesprochen. Dieser erwiderte, dass da wohl mal etwas hängen geblieben sei, diese Kleinigkeit aber sicher keine Auswirkung auf den Inhalt habe. Dummerweise habe ich mich damit zufrieden gegeben. Da ich dringen nach Zeitz musste, habe ich ich das Teil so wie gebracht mit Saturntüte in der Wohnung meiner Freundin abgestellt. Ich bin dann am 30.05.2013 wieder nach Leipzig gekommen und wir wollten das Notebook gemeinsam in Betrieb nehmen. Beim Abziehen der Schutzfolie am LCD Displey habe ich Reflektionen an der Oberfläche bemerkt, welche sich bei Hintergrundbeleuchtung als strahlenförmige Ausfälle darstellten. Also eingepackt und zu Saturn. Der anwesende Verkäufer hat sich den Schaden angehenz zeigte mir auch eine kaum wahrnehmbare Deformation am Gehäuserand und verschwand mit den Worten „Moment bitte“ und dem Notebook. Als er nach ca 10min zurückkam, teilte er mir mit, dass das Gerät zur Nachbesserung eingeschickt werden müsse. Damit habe ich mich nicht zufrieden gegeben und Umtausch oder Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises gefordert. Das stellte der Verkäufer als nicht möglich dar, so dass ich verlangt habe, sofort den Geschäftsführer zu sprechen. Nach kurzem Telefonat stand dieser mir dann in seinem Büro zur Verfügung und hat mir versucht zu erklären, das der Schaden keineswegs auf Saturn, möglich aber bei HP, auf dem Transport oder bei mir entstanden sein könnte. Um das feststellen zu können müsse das Gerät zu HP geschickt und dort überprüft werden. Das würde bei Saturn immer so gemacht, und HP verlange das auch so. Ich habe das Teil wieder mitgenommen und meinerseits Maßnahmen angekündigt. Ich habe dann am selben Tag Saturn Deutschland in Ingolstadt angerufen. Eine nette Dame erklärte mir, dass sie da wohl nicht viel machen könne, da die Filialen selbstständige unternehmen sind. Sie würde aber den Geschäftsführer um eine Stellungnahme bitten und mich darüber per E-Mail informieren. Und wegen so einer Kleinigkeit müsse man wohl nicht die Kundenzufriedenheit in Frage stellen. Bis heute ist aber noch nichts passiert. Weiter habe ich mich an HP Deutschland in Böblingen gewandt, wo mir gesagt wurde, dass dieses Procedere ausschließlich mit der Entscheidung des Saturn – Geschäftsführers begründet ist. Man hat mich dann weiter zum Kundendienst nach Frankfurt vermittelt, wo man mir anbot, bei einem Rechtsstreit ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Mit gleichem Ansinnen habe ich mich, wiederum am selben Tag, an eine Fachwerkstatt in Leipzig gewandt und einen Termin am gestrigen Vormittag vereinbart.
Dabei wurde folgendes festgestellt:
Der Schaden wurde keinesfalls durch Herunterfallen des Gerätes, gleichgültig ob im geschlossenen oder offenen Zustand, verursacht.
Der Schaden ist Folge einer mechanischen Einwirkung einer punktuellen oder linearpunktuellen Kraft durch einen Gegenstand auf das sich in der Verpackung befindliche Notebook. Darauf weisen auch die Spuren an der Verpackung hin. Ein entsprechendes Gutachten kann nach Beauftragung erstellt werden, was aber Kosten verursacht.
Eine weitere Recherche bestätigte diese Aussage. Ergänzend sei bemerkt, dass es möglich ist, diese Aussage mit bildgebenden Verfahren zu beweisen, was aber die Verhältnismäßigkeit Preis/Kosten zumindest in Frage stellt.
Kann ich nun vom Vertrag (Kauf) zurücktreten und mein Geld zurückfordern oder alternativ den Tausch gegen ein neues Gerät fordern? Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Heinz Zetzsche