Rücktritt vom Kaufvertrag (Hund) als VERkäufer?

Guten Tag,
folgender abstrakter Fall angenommen:
ein Hundehalter (im folgenden Vorbesitzer genannt) hat vorgestern seinen Hund verkauft, weil er dachte, dass er ihn nach einem Umzug nicht gerecht werden könnte. Es handelt sich um einen Welpen, 18 Wochen alt. Nun hat sich just gestern sowohl beruflich als auch privat alles geändert und die Probleme sind gelöst (nach Monaten erfolgloser Suche hat der Halter gestern eine Wohnung gefunden, wo er den Hund halten darf und er könnte ihn nun doch mit ins Büro nehmen (Halbtagsjob). Nun bereut er natürlich bitter, den Hund weggegeben zu haben.

Laut Kaufvertrag Züchter/Vorbesitzer hat der Züchter im Falle eines Verkaufes ein Vorkaufsrecht. Der Züchter hat den Hund vom Vorbesitzer zurückgekauft und ihn gleich in eine andere Stelle (Käufer) vermittelt.

Zusammengefasst:
Der Hund ist nun seit nicht mal 48 Stunden bei seinen neuen Besitzern.
Welpe ist 18 Wochen alt, 10 davon war er bei beim Vorbesitzer.
Der Züchter sperrt sich, einen Kontakt zum neuen Käufer herzustellen, will auch dessen Telefonnummer nicht rausgeben, damit der Vorbesitzer mit dem Käufern selber sprechen kann.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der der Vorbesitzer seinen Fehler korrigieren kann und die Hündin zurückbekommen kann? Kann der Vorbesitzer als Verkäufer den Verkauf widerrufen?

Der Züchter argumentiert, dass dieses Hin und Her für den WElpen schädlich sei, was grundsätzlich sicher richtig ist, zumal wenn der Hund jetzt schon länger bei seinen neuen Besitzern wäre. Aber es geht um 10 Wochen beim Vorbesitzer gegen nicht mal 48 Stunden beim neuen Käufer…

Bitte dringend um Antwort.

Vielen Dank.

Hallo!

Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der der Vorbesitzer seinen
Fehler korrigieren kann und die Hündin zurückbekommen kann?
Kann der Vorbesitzer als Verkäufer den Verkauf widerrufen?

Ich sehe da keine rechtliche Grundlage dafür.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Gruß,
Max

Mit meinen bescheidenen BGB Kenntnissen würde ich sagen,
Widerruf, weshalb? Weil man es sich anders überlegt hat? Wird schwer. Eine Anfechtung kann ich auch nicht als angebracht ansehen. Also lässt sich der Vertrag nicht vernichten, erst recht nicht in angemessener Zeit (Vor Gericht und auf hoher See…) Für eine einstweilige Verfügung würde es dementsprechend auch nicht reichen.
Und die Daten des Neukäufers darf er garnicht herausgeben! Da würde ich mich aber beschweren wenn mein Kioskbesitzer jedem erzählt dass ich da einkaufe… (Ok, ist kein Züchter, aber ähnlich)
Grüße

DAnke.